Entscheidungsvorlage - 0009/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Wahlprüfungsausschusses zur Vorprüfungder Wahl des Oberbürgermeisters,der Wahl des Rates der Stadt undder Wahl der Bezirksvertretungen am 26.09.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt zu
Mitgliedern bzw. stellv. Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses:
Mitglieder:
Stellvertreter:
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Dr.
Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach §§ 40, 46a, 46b
Kommunalwahlgesetz, §§ 66, 70, 75a Kommunalwahlordnung hat der neue Rat nach
Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss)
unverzüglich über erhobene Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahlen von
Amts wegen zu beschließen.
Der Wahlprüfungsausschuss sollte vom
neu gewählten Rat in seiner ersten Sitzung bestellt werden. Der
Wahlprüfungsausschuss prüft die gegen die Wahlen erhobenen Einsprüche sowie die
Gültigkeit der Wahlen von Amts wegen vor; er macht dem Rat einen Vorschlag über
den von ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss. Der Rat soll
seine Entscheidung unverzüglich, nach Möglichkeit in der zweiten Sitzung treffen;
da die zweite und dritte Sitzung am 03.11. bzw. 17.11.2004 stattfinden und im
Falle einer Oberbürgermeister-Stichwahl die Einspruchsfrist gegen das Ergebnis
erst kurz vor der dritten Sitzung abläuft, wird die Entscheidung
voraussichtlich erst in der vierten Sitzung am 08.12.2004 getroffen werden.
Für den Wahlprüfungsausschuss gelten
die allgemeinen Grundsätze für Ausschüsse des Rates, insbesondere § 50 GO NRW
(Grundsatz der Verhältniswahl) und § 58 GO NRW (Zusammensetzung der Ausschüsse
und ihr Verfahren).
Der vorherige Wahlprüfungsausschuss
hatte 8 Mitglieder.