Entscheidungsvorlage - 0009/ FB 01/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt zu Mitgliedern bzw. stellv. Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses:

 

Mitglieder:                                            Stellvertreter:           

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Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach §§ 40, 46a, 46b Kommunalwahlgesetz, §§ 66, 70, 75a Kommunalwahlordnung hat der neue Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich über erhobene Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahlen von Amts wegen zu beschließen.

 

Der Wahlprüfungsausschuss sollte vom neu gewählten Rat in seiner ersten Sitzung bestellt werden. Der Wahlprüfungsausschuss prüft die gegen die Wahlen erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahlen von Amts wegen vor; er macht dem Rat einen Vorschlag über den von ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss. Der Rat soll seine Entscheidung unverzüglich, nach Möglichkeit in der zweiten Sitzung treffen; da die zweite und dritte Sitzung am 03.11. bzw. 17.11.2004 stattfinden und im Falle einer Oberbürgermeister-Stichwahl die Einspruchsfrist gegen das Ergebnis erst kurz vor der dritten Sitzung abläuft, wird die Entscheidung voraussichtlich erst in der vierten Sitzung am 08.12.2004 getroffen werden.

 

Für den Wahlprüfungsausschuss gelten die allgemeinen Grundsätze für Ausschüsse des Rates, insbesondere § 50 GO NRW (Grundsatz der Verhältniswahl) und § 58 GO NRW (Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren).

 

Der vorherige Wahlprüfungsausschuss hatte 8 Mitglieder.

 

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