Entscheidungsvorlage - FB 61/0660/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Pascalstraße, Verbindungswege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.11.2007
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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19.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim, die Herstellung der Verbindungswege zwischen Nerscheider Weg und Pascalstraße gemäß B-Plan 799 und Lageplan 2007_028_L1 zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt den Bau der Verbindungswege zwischen Nerscheider Weg und Pascalstraße gemäß B-Plan 799 und Lageplan 2007_028_L1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Grundlagen
Zur Erweiterung des bestehenden Baugebietes an der Pascalstraße wurde der Bebauungsplan 799 aufgestellt. Das Erschließungskonzept wurde 1996 in den entsprechenden Gremien beraten und beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde der Stichweg von der Pascalstraße (parallel zum Nerscheider Weg verlaufend) als Baustraße hergestellt und im vorderen Abschnitt bereits endausgebaut.
Durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben erhöhte sich der Verkehr in diesem Gebiet durch die Mitarbeiter und Kunden der Betriebe. Von dort wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die im B-Plan vorgesehenen Fuß- und Radwege anzulegen. Zum einen ergeben sich deutlich kürzere und sicherere Wege und zum anderen werden die öffentlichen Grünflächen durch diese Wege für Fußgänger und Radfahrer erst zugänglich gemacht. Der Freizeitwert der Umgebung wird durch die Anlegung der Verbindungswege deutlich erhöht.
2. Beschreibung der Maßnahme
Im überwiegenden Teil sollen die Wege als 3m breiter Weg aus abgestuftem Kalksteinsplitt auf Frostschutzkies zwischen zwei Randsteinen hergestellt werden mit beidseits 1,5m breiten Banketten.
In einem ca. 80 m langen Teilstück vom Stichweg beginnend in Richtung Pascalstraße sieht der B-Plan auch ein Fahrrecht für Anlieger vor. Dieses Fahrrecht wird der künftige Anlieger eines Gebäudes, dessen Bau voraus-sichtlich Ende 2007 beginnt, auch in Anspruch nehmen und die Zufahrt zu seiner Tiefgarage hierüber führen.
Derzeit werden Gespräche mit diesem Bauherrn geführt mit dem Ziel, dass er diesen Teil des Weges - entlang seines zu bauenden Firmensitzes - selbst im Zuge des Hochbaus anlegt. Zunächst soll eine Nutzung als Baustraße erfolgen, dann der Ausbau als befahrbare Fläche in Asphalt oder Pflaster.
Eine Beleuchtung des Weges ist nicht vorgesehen.
3. Finanzierung
Die Kosten für die Herstellung der Verbindungswege werden sich auf voraussichtlich 90.000,- € belaufen.
Im Bereich des Gebäudes, das in Kürze errichtet werden soll, wurde in
Absprache mit dem Bauherrn eine provisorische Führung des Weges über die
Parkplatzanlage des Nachbargrundstücks in Abstimmung mit dem Eigentümer
gewählt. Da im Zuge der Gebäudeerrichtung dieser Teil des Weges für die
Herstellung der Baugrube und die Belieferung mit Baufahrzeugen beschädigt
würde, wird dieses Teilstücks des Weges vom Investor (Bauherr) nach der
Fertigstellung des Gebäudes errichtet. Derzeit werden Gespräche geführt,
inwieweit der Investor an den Kosten dieses Wegeteils beteiligt werden soll.
Hierüber wird ein Ausbauvertrag geschlossen.
Da keine Anliegerbeiträge erhoben
werden können, sind keine Einnahmen zu erwarten.
4. Baudurchführung
Nach Vorliegen der Beschlüsse
werden für das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren rund 3 Monate benötigt. Der
Baubeginn soll zu Beginn des Jahres 2008 in Absprache mit dem Bauherrn des zu
errichtenden Gebäudes am Stichweg Pascalstraße erfolgen.
Es werden zunächst die Verbindung
von der Pascalstraße (Stichweg) zum Nerscheider Weg und von der Pascalstraße in
Richtung Stichweg Pascalstraße hergestellt mit einer provisorischen Wegführung
an der künftigen Baustelle des Gebäudes entlang. Für die Bauzeit muss eine
Rampe angelegt werden, die rund 10% Steigung aufweisen wird. Die endgültige
Herstellung des Weges soll dem Geländeverlauf entsprechend flacher angelegt
werden. Dies wird durch den Investor in Zusammenhang mit der Herstellung des
Gebäudes erfolgen. Eine Vereinbarung hierzu wird zur Zeit vorbereitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243 kB
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