Entscheidungsvorlage - FB 61/0660/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der  Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim, die Herstellung der Verbindungswege zwischen Nerscheider Weg und Pascalstraße gemäß B-Plan 799 und Lageplan 2007_028_L1 zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt den Bau der Verbindungswege zwischen Nerscheider Weg und Pascalstraße gemäß B-Plan 799 und Lageplan 2007_028_L1.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Grundlagen

 

Zur Erweiterung des bestehenden Baugebietes an der Pascalstraße wurde der Bebauungsplan 799 aufgestellt. Das Erschließungskonzept wurde 1996 in den entsprechenden Gremien beraten und beschlossen.

Zwischenzeitlich wurde der Stichweg von der Pascalstraße (parallel zum Nerscheider Weg verlaufend) als Baustraße hergestellt und im vorderen Abschnitt bereits endausgebaut.

 

Durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben erhöhte sich der Verkehr in diesem Gebiet durch die Mitarbeiter und Kunden der Betriebe. Von dort wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die im B-Plan vorgesehenen Fuß- und Radwege anzulegen. Zum einen ergeben sich deutlich kürzere und sicherere Wege und zum anderen werden die öffentlichen Grünflächen durch diese Wege für Fußgänger und Radfahrer erst zugänglich gemacht. Der Freizeitwert der Umgebung wird durch die Anlegung der Verbindungswege deutlich erhöht.

 

 

2. Beschreibung der Maßnahme

 

Im überwiegenden Teil sollen die Wege als 3m breiter Weg aus abgestuftem Kalksteinsplitt auf Frostschutzkies zwischen zwei Randsteinen hergestellt werden mit beidseits 1,5m breiten Banketten.

In einem ca. 80 m langen Teilstück vom Stichweg beginnend in Richtung Pascalstraße sieht der B-Plan auch ein Fahrrecht für Anlieger vor. Dieses Fahrrecht wird der künftige Anlieger eines Gebäudes, dessen Bau voraus-sichtlich Ende 2007 beginnt, auch in Anspruch nehmen und die Zufahrt zu seiner Tiefgarage hierüber führen.

Derzeit werden Gespräche mit diesem Bauherrn geführt mit dem Ziel, dass er diesen Teil des Weges  - entlang seines zu bauenden Firmensitzes - selbst im Zuge des Hochbaus anlegt. Zunächst soll eine Nutzung als Baustraße erfolgen, dann der Ausbau als befahrbare Fläche in Asphalt oder Pflaster.

Eine Beleuchtung des Weges ist nicht vorgesehen.

 

3. Finanzierung

 

Die Kosten für die Herstellung der Verbindungswege werden sich auf voraussichtlich 90.000,- € belaufen.

Im Bereich des Gebäudes, das in Kürze errichtet werden soll, wurde in Absprache mit dem Bauherrn eine provisorische Führung des Weges über die Parkplatzanlage des Nachbargrundstücks in Abstimmung mit dem Eigentümer gewählt. Da im Zuge der Gebäudeerrichtung dieser Teil des Weges für die Herstellung der Baugrube und die Belieferung mit Baufahrzeugen beschädigt würde, wird dieses Teilstücks des Weges vom Investor (Bauherr) nach der Fertigstellung des Gebäudes errichtet. Derzeit werden Gespräche geführt, inwieweit der Investor an den Kosten dieses Wegeteils beteiligt werden soll. Hierüber wird ein Ausbauvertrag geschlossen.

 

Da keine Anliegerbeiträge erhoben werden können, sind keine Einnahmen zu erwarten.

 

 

4. Baudurchführung

 

Nach Vorliegen der Beschlüsse werden für das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren rund 3 Monate benötigt. Der Baubeginn soll zu Beginn des Jahres 2008 in Absprache mit dem Bauherrn des zu errichtenden Gebäudes am Stichweg Pascalstraße erfolgen.

Es werden zunächst die Verbindung von der Pascalstraße (Stichweg) zum Nerscheider Weg und von der Pascalstraße in Richtung Stichweg Pascalstraße hergestellt mit einer provisorischen Wegführung an der künftigen Baustelle des Gebäudes entlang. Für die Bauzeit muss eine Rampe angelegt werden, die rund 10% Steigung aufweisen wird. Die endgültige Herstellung des Weges soll dem Geländeverlauf entsprechend flacher angelegt werden. Dies wird durch den Investor in Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes erfolgen. Eine Vereinbarung hierzu wird zur Zeit vorbereitet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Baukosten von ca 90.000,- Euro. Übliche Kosten für Instandhaltung und Unterhaltung. Entsprechende Mittel stehen im Produktsachkonto B 120 102 25/ 785 222 5 (ehemalige HhSt 9.63600.95220/2) zur Verfügung.

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Anlagen

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