Entscheidungsvorlage - B 03/0104/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Weststraße von Lennéstraße bis Überführung HalifaxstraßeAbrechnung der Kosten der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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29.11.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund
- der §§
127 ff. BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) sowie
- der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Aachen vom
12.03.1968 in der Fassung des 7. Nachtrages vom 04.08.1986 (veröffentlicht in
den Aachener Tageszeitungen am 28.08.1986)
die Abrechnung der Kosten der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „Weststraße“ von Lennéstraße bis Überführung Halifaxstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die „Weststraße“ von Lennéstraße bis Überführung Halifaxstraße wurde auf der Grundlage eines Ausbau- und eines Erschließungsvertrages durch zwei private Investoren erstmalig endgültig hergestellt.
Nachdem die Erschließungsanlage von der Stadt übernommen wurde, sind die entstandenen beitragsfähigen Kosten nach den vertraglichen Regelungen mit dem Ausbau- bzw. Erschließungsträger sowie mit den Eigentümern der Grundstücke, die nicht im Eigentum der Vertragspartner stehen, zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen abzurechnen. Die sachliche Beitragspflicht ist am 22.08.2006 entstanden.
1. Die vorgenannte Erschließungsanlage ist eine öffentliche Straße im Sinne des § 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW.
2. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt
nach Abzug des 10 %igen Gemeindeanteils 167.404,57 €
3. Der vorgenannte Betrag ist auf die beitragspflichtigen
Grundstücke mit einer Grundstücks- und
Geschossfläche von 56.951 m²
zu verteilen.
4. Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von 2,94 €/m²
Grundstücks- und Geschossfläche.
5. Die Grundstücke, die von der o.a. Erschließungsanlage erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Erschließungsaufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan, der Bestandteil der Abrechnung ist, ausgewiesen.