Entscheidungsvorlage - FB 50/0179/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung, in den beschriebenen Leistungsbereichen gemäß ihren Vorschlägen und den ergänzenden Erläuterungen zu verfahren und entsprechende Leistungsvereinbarungen ab 1.1.2008 abzuschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.10.2007 in den aus der Anlage 1 ersichtlichen Leistungsbereichen einstimmig für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen teils unter Beibehaltung, teils unter Erhöhung der bisherigen Leistungsentgelte ausgesprochen. Soweit der Ausschuss eine evtl. beantragte Erhöhung des bisherigen Leistungsentgeltes im Einzelfall abgelehnt hat, enthält die anliegende Übersicht eine Einschätzung der sozialen Folgen dieser Entscheidung.

Nicht entscheidungsreif waren am Sitzungstag die folgenden Leistungsbereiche:

 

Aufgabe

Leistungsanbieter

 

1.   Fachberatung für Personen mit       besonderen sozialen Schwierigkeiten

 

 

Caritasverband und WABe e.V.

2.   Treffpunkt für Wohnungslose mit       Beratungsstelle (Café Plattform)       

 

Caritasverband

3.   Wärmestube und Beratung Wohnungsloser

WABe e.V.

 

4.   Hauswirtschaftliche Hilfen nach dem SGB XI       oder XII an alte, kranke oder pflegebedürftige       Menschen

Mobile Soziale Dienste, nämlich:

Caritasverband

Deutsches Rotes Kreuz

Kath. Pfarrgemeindeverband St. Barbara/

St. Apollonia

Sozialwerk Aachener Christen (Senioritas)

 

5.   Beratung von Migranten aus Osteuropa       (ohne EU-Staaten)

 

Caritasverband

6.   Betreuung schwerstkranker Kinder und ihrer       Angehörigen

 

Bunter Kreis e.V.

7.   Allgemeiner Sozialdienst

Arbeiterwohlfahrt

Diakonisches Werk

Sozialdienst Kath. Frauen

Kath. Verein für soziale Dienste (SKM)

 

Nach den Ergebnissen der bis zur Erstellung dieser Vorlage geführten Gespräche ist folgendes festzuhalten:

 

 

Zu 1 – Fachberatung für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Die Fachberatung nach § 67 SGB XII, die sowohl vom Kreis Aachen als auch von der Stadt Aachen bislang gefördert wird und eine gesetzliche Aufgabe nach dem SGB XII wahrnimmt, die ab 01.11.2009 in die Sach- und Finanzverantwortung wechseln wird, hat zwischenzeitlich dem Kreis Aachen für die Zeit ab dem 01.01.2008 ein Leistungsangebot einschließlich Leistungsbeschreibung unterbreitet, das auch für die Stadt Aachen akzeptabel ist. Die Verwaltung wird daher den Trägern der Fachberatungsstelle nach § 67 SGB XII eine inhaltlich gleichlautende Leistungsvereinbarung anbieten. Über die Reaktion der Leistungsanbieter wird in der Ausschusssitzung am 29.11.2007 mündlich berichtet.

 

Zu 2 – Treffpunkt für Wohnungslose und Beratungsstelle (Café Plattform) -

Die Wahrnehmung dieser Aufgabe steht in engem sachlichen Zusammenhang mit der Aufgabe der Fachberatungsstelle nach § 67 SGB XII.

Da der Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Fachberatungsstelle unmittelbar bevorsteht, wird auch eine kurzfristige Verständigung über den Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Café Plattform möglich sein. Das erreichte Verhandlungsergebnis wird in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 29.11.2007 bekannt gegeben.

 

Zu 3 – Wärmestube und Beratung Wohnungsloser –

Das zum Café Plattform Gesagte gilt entsprechend für die Wärmestube der WABe e.V.

 

Zu 4 – Hauswirtschaftliche Hilfen nach dem SGB XI oder XII an alte, kranke oder     pflegebedürftige Menschen –

 

Die Anbieter Mobiler Sozialer Dienste in der Stadt Aachen wurden in einem weiteren Gespräch am 26.10.2007 gebeten, zeitnah ein Kostenangebot ab 01.01.2008 abzugeben. Das Ergebnis wird in der Ausschusssitzung am 29.11.2007 mündlich vorgestellt.

 

Zu 5 – Beratung von Migranten aus Osteuropa (ohne EU-Staaten) –

Die Gespräche, die der Leistungsanbieter und die Verwaltung über die Fortführung bzw. Modifizierung der bisher gültigen Leistungsvereinbarung führten, haben gezeigt, dass sich die Struktur der Migranten aus Osteuropa und ihr individueller Beratungsbedarf geändert haben. Während die jüngeren Migranten weitestgehend beruflich und gesellschaftlich integriert sind und die bestehenden Beratungsangebote nur in geringem Umfang wahrnehmen, steigt die Nachfrage älterer Migranten nach sachgerechter Beratung ständig. Ältere und älter werdende Migranten sind, so auch die Einschätzung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, infolge ihrer sprachlichen Defizite und ihrer persönlichen Lebenserfahrung häufig außerstande, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen oder altersgerechte Dienste oder Angebote in Anspruch zu nehmen. Zur Vermeidung von Vereinsamung und Unterversorgung benötigen sie daher eine angemessene Hilfe und Unterstützung.

 

 

Beide Gesprächspartner verständigten sich daher bei gleichzeitiger Beibehaltung der Höhe des bisherigen Leistungsentgeltes (34.100,00 €) auf eine veränderte, überwiegend am Bedarf älterer Menschen orientierte Schwerpunktsetzung bei der Beratung und Betreuung osteuropäischer Migranten. Eine veränderte Leistungsbeschreibung wird zurzeit erarbeitet. Über das Ergebnis der weiteren Gespräche wird in der Ausschusssitzung am 29.11.2007 mündlich berichtet.

 

Zu 6 – Betreuung schwerstkranker Kinder und ihrer Angehörigen -

Wie bereits in der Verwaltungsvorlage zur 19. Sitzung am 25.10.2007 ausgeführt (siehe Seite 166), hat die erweiterte Kleine Kommission in ihren Sitzungen am 27.08.2007 und 20.10.2007 die Ablehnung einer Pauschalförderung des Bunten Kreises und stattdessen eine einzelfallbezogene Förderung eines unterstützenden Dienstes empfohlen. Gespräche hierüber sind mit dem Leistungsanbieter für den 27.11.2007 vereinbart. Über das Ergebnis wird in der Ausschusssitzung am 29.11.2007 mündlich berichtet.

 

Zu 7 – Allgemeiner Sozialdienst –

Nach dem Ergebnis der Beratungen in der 19. Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 25.10.2007 haben die Träger des Allgemeinen Sozialdienstes und die Verwaltung weitere Gespräche über den Abschluss neuer Leistungsvereinbarungen ab 1.1.2008 geführt. Im Verlaufe dieser Verhandlungen signalisierten die ASD-Träger ihre Bereitschaft zum Neuabschluss einer Leistungsvereinbarung auf der Grundlage der bisherigen Leistungsinhalte und der Leistungsvergütung für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2008. Sie sicherten weiterhin zu, dies bis 15.11.2007 auch schriftlich zu erklären. Es ist  beabsichtigt, diese Erklärungen dem Ausschuss als Tischvorlage zur Kenntnis zu bringen.

 

Im Interesse der bisherigen Betreuungsqualität der Aufrechterhaltung einer Betreuungskontinuität und

zu Gunsten der Klienten empfiehlt die Verwaltung die Annahme der Angebote des ASD und den Abschluss von Leistungsvereinbarungen auf der Grundlage der bisherigen Leistungsinhalte und –entgelte für die Dauer eines Jahres.

 

Die Träger des Allgemeinen Sozialdienstes und die Verwaltung werden diese Zeit für die Erarbeitung tragfähiger Lösungen ab dem Jahre 2009 nutzen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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