Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0669/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.895 - Strüver Weg / Stockheider Mühle - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, vorbehaltlich dem Abschluss des Durchführungsvertrages,  als Satzung zu beschließen.

Des weiteren empfiehlt Sie dem Rat, die Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.895  - Strüver Weg / Stockheider Mühle - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB BauGB, vorbehaltlich dem Abschluss des Durchführungsvertrages,   als Satzung zu beschließen. Des weiteren empfiehlt Er dem Rat, die Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 08.08.2007 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und am 16.08.2007 im Planungsausschuss die Offenlage der Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 895 - Strüver Weg / Stockheider Mühle- beschlossen. Das Planungskonzept wurde sowohl von der Bezirksvertretung, als auch vom Planungsausschuss einstimmig begrüßt. Im Zeitraum vom 01.10.2007 - 02.11.2007 erfolgte die Offenlage.

 

Es wurden folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt:

      Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen

      Begründung Flächennutzungsplanänderung inkl. Umweltbericht

      Entwurf Rechtsplan

      Schriftliche Festsetzungen

      Begründung zum Bebauungsplan inkl. Umweltbericht (Stellungnahmen der Fachämter)

      Vorhaben- und Erschließungsplan

      Landschaftspflegerischer Begleitplan

      Artenschutzrechtliche Grundlagenuntersuchung

      Entwurfspläne des Architekten

 

 

A.        Bericht über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB

Es gingen zwei Eingaben aus der Öffentlichkeit ein, die jedoch keine neuen Aspekte gegenüber der Abwägung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergab.

Die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage 01 Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit beigefügt.

 

Parallel wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es gingen 6 Stellungnahmen ein, wovon  jedoch nur die Eingabe des  BUND letzte Einwände gegen über der Planung beinhaltete.  Gegenüber der Abwägung aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergaben sich keine neuen Aspekte.

Die schriftlichen Eingaben der Träger öffentlicher Belange, sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage 02 Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der  Behörden beigefügt.

 

 

B.            Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.895 - Strüver Weg / Stockheider Mühle - als Satzung zu beschließen. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, die Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes, zu beschließen. Vorraussetzung ist grundsätzlich der Abschluss des maßgeblichen Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan (§12 BauGB) vor dem Satzungsbeschluss.

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Anlagen

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