Entscheidungsvorlage - FB 61/0672/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Dreiecksgrundstück Steinstraße, Hansmannstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße in Eilendorfhier: Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.12.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Ratsantrag ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei dem dreieckigen Grundstück zwischen der Stein-, der Hansmann- und der Friedrich-Wilhelm-Straße handelt es sich um ein städtisches Grundstück.
Aus folgenden Gründen ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nicht erforderlich:
1. Eine mögliche Bebauung auf diesem Grundstück wird planungsrechtlich auf der Grundlage von § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Ein hier zulässiges Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Hierdurch wird sowohl das Bauvolumen als auch die Art der Nutzung begrenzt.
Von daher besteht hier nicht die Notwendigkeit, planungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung eines Gebäudes durch ein Bebauungsplanverfahren zu schaffen.
2. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein städtisches Grundstück. Von daher kann durch Beratungen im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss festgelegt werden, zu welchem Zweck und an welchen Käufer das Grundstück veräußert werden soll.
Auch hier ist zur Vermeidung einer möglichen städtebaulichen Fehlentwicklung die Einleitung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich, da die Stadt Aachen selbst bestimmen kann, welcher Nutzung das Grundstück zugeführt werden soll.
3. Ein Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich bindet Kapazitäten im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, die dann für andere wichtigere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46 kB
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2
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(wie Dokument)
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69,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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413,9 kB
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