Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 20/0097/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 2.128.119,63 Euro bei der Haushaltsstelle 1.87100.64130.8 „Kapitalertragssteuer“ zu erteilen.

 

 

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 2.128.119,63 Euro bei der Haushaltsstelle 1.87100.64130.8 „Kapitalertragssteuer“.

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art (BgA) "Parkhaus Lagerhausstr. und Parkleitsystem" gehört die Beteiligung der Stadt Aachen an der E.V.A. GmbH. 

Bei dem BgA führen die Gewinnausschüttungen der E.V.A. GmbH  im Jahr 2003 zu einem handelsrechtlichen Gewinn von rd. 20.000.000,- €

 

Der Gewinn, den der BgA im Jahr 2003 erwirtschaftet hat, unterliegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 10 b EStG der Kapitalertragsteuer in Höhe von 10 % und löst eine Kapitalertragsteuerpflicht in Höhe von 2.128.119,63 € aus.

 

Im Gegenzug zu dieser Mehrausgabe wird eine Kapitalertragssteuererstattung in Höhe von

4.273.479 € erwartet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht absehbar, ob die Erstattung in 2007 erfolgt und somit zur Deckung der Mehrausgaben herangezogen werden kann. Andernfalls wird die Kapitalertragssteuererstattung im Haushaltsjahr 2008 zu einer Verbesserung führen.

 

Da es sich insgesamt um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (a.F.) handelt ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von insgesamt 2.128.119,63 Euro im Verwaltungshaushalt.

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