Entscheidungsvorlage - FB 01/0164/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Zuwendungsrichtlinien aufgrund der Ablösung der Vorschriften des BAT durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) zu.

 

Die neu gefassten Zuwendungsrichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt, dass das Entgelt für die Sekretariate der Bürgermeister/Bürgermeisterinnen maximal dem Betrag eines ½ Gehaltes der Entgeltgruppe 11 des TVöD VKA entsprechen soll.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Richtlinien über die Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen in der Fassung vom 08.12.2004 beziehen sich bezüglich der Geldleistungen für Personalkosten auf die Bestimmungen des BAT.  Der BAT ist für den Bereich kommunaler Dienst abgelöst  worden durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA).

Infolgedessen sollen die Richtlinien dem neuen Tarifrecht wie folgt angepasst werden:

 

a) Der Erstattungsbetrag für FraktionsGeschäftsführer wird ermittelt nach Entgeltgruppe 15 Stufe 2 (Aufstieg bis Gruppe 4 ist möglich). Die derzeit gewährte Zulage von 153,30 € pro Monat entfällt, da bei der Festlegung der o.a. Entgeltgruppe dieser Betrag mit eingerechnet wurde.

 

b)  Der Erstattungsbetrag für die Fraktionsassistenten basiert auf der Entgeltgruppe 10 Stufe 2 (Aufstieg bis  Stufe 4 möglich).

 

c) Der Erstattungsbetrag für die  Fraktionssekretariatskräfte basiert auf der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 (Aufstieg bis Stufe 4 möglich).

 

Auf der Basis dieser Abstimmungen schlägt die Verwaltung vor, vom Rat folgenden Beschluss fassen zu lassen:

 

Die „Richtlinien über die Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen" werden aufgrund der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ( TVöD VKA ) unter Ziffer 2 (Geldleistungen zur Abdeckung von Personalkosten) ab dem 01.01.2008 wie folgt gefasst:

 

2. Als Geldzuweisung gegen Einzelnachweis werden den Fraktionen erstattet:

 

 die Personalkosten in tatsächlicher Höhe, wobei erstattungsfähig sind:

 

  bei Fraktionen bis zu 5 Ratsmitgliedern:

   für die Fraktionsgeschäftsführung: eine Teilzeitstelle mit 30,0 Stunden wöchentlich

   für das Fraktionssekretariat:  eine Teilzeitstelle mit 28,5 Stunden wöchentlich

 

  bei Fraktionen mit bis zu 10 Ratsmitgliedern:

   für die Fraktionsgeschäftsführung: eine Vollzeitstelle

   für das Fraktionssekretariat:  eine Vollzeitstelle

 

  bei Fraktionen mit bis zu 19 Ratsmitgliedern:

   für die Fraktionsgeschäftsführung: eine Vollzeitstelle

   für die Fraktionsassistenz:  eine Teilzeitstelle mit 28,5 Stunden wöchentlich

    für das Fraktionssekretariat:  eine Vollzeitstelle

 

  bei Fraktionen ab 20 Ratsmitgliedern:

   für die Fraktionsgeschäftsführung: eine Vollzeitstelle

   für die Fraktionsassistenz:  eine Vollzeitstelle

   für das Fraktionssekretariat:  eine Vollzeitstelle

 

Zugrunde gelegt werden die Personalkosten nach der Entgelttabelle der Anlage A des Tarifvertrages für den  öffentlichen Dienst (TVöD VKA) und zwar:

 

 für die Fraktionsgeschäftsführung auf der Basis des monatlichen Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 15 TVöD unter Zuordnung

   zur Stufe 2 im Falle der Einstellung,

   zur Stufe 3 nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 2 und

   zur Stufe 4 nach dreijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

 für die Fraktionsassistenz auf der Basis des monatlichen Tabellenentgeltes der Entgeltgruppe 10 TVöD unter Zuordnung

   zur Stufe 2 im Falle der Einstellung,

   zur Stufe 3 nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 2 und

   zur Stufe 4 nach dreijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

 für das Fraktionssekretariat auf der Basis des monatlichen Tabellenentgeltes der Entgeltgruppe 8 TVöD unter Zuordnung

   zur Stufe 2 im Falle der Einstellung,

   zur Stufe 3 nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 2 und

   zur Stufe 4 nach dreijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

Bei Inkrafttreten dieser Änderung bereits erworbene weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt (Besitzstandsregelung).

 

Führt die Verringerung der Mitgliederzahl einer Fraktion dazu, dass sich auch der Anspruch auf Erstattung der Personalkosten verringert, werden der betroffenen Fraktion die nachgewiesenen tatsächlichen Personalkosten auf der bisher für diese Fraktion geltenden Grundlage für längstens zwei Monate erstattet.

Ausnahmsweise werden bei länger andauernden Vertretungen von mehr als 6 Wochen in Einzelfällen die Personalkosten der Aushilfskraft durch die Stadt übernommen.

   Referentenkosten werden aufgrund der angespannten Haushaltssituation zurzeit nicht übernommen.

 Rechts und Beratungskosten werden aufgrund der angespannten Haushaltssituation zurzeit nicht übernommen.

 Für ganztägige bzw. mehrtägige Sitzungen der Fraktionen die nachgewiesenen, angemessenen Kosten für jährlich eine Sitzung bis zur Höhe von maximal 153 Euro pro Ratsmitglied und Jahr.

 

Der Rat der Stadt hat ebenfalls im Januar 1995 beschlossen, dass die Vergütungen für die Sekretariate der Bürgermeister/Bürgermeisterinnen maximal dem Betrag eines 1/2 BAT IIIGehaltes entsprechen soll.

Auch hier soll eine Überleitung aus dem BAT III in die neue Entgeltgruppe 11 des TVöD VKA erfolgen.

 

 

Anlage:

Neufassung Zuwendungsrichtlinien

 

      Mitzeichnung:

FB 11 / FB 30

 

(Dr. Linden)     (Unterschrift)

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