Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0093/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung  zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den vorgelegten 20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

G) Gebühren

 

Obwohl der operative Bereich der Straßenreinigung seine Gesamtkosten zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben senken konnte, ist bedingt durch eine deutliche Steigerung bei den sog. Overhead-Kosten eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren mit Wirkung ab 01.01.2008 erforderlich.

 

Die Gebührenerhöhung begründet sich wie folgt:

In die Gebührenbedarfsberechnung 2007 wurde bereits vorab ein Teil des in 2005 entstandenen Verlustes berücksichtigt, was zu einer Erhöhung der Gebühren geführt hat.

 

Nach Vorlage des endgültigen Wirtschaftsergebnisses 2005 steht fest, dass noch ein Großteil dieses Verlustes nach § 6 Abs. 2 KAG in die Gebührenbedarfsberechnung 2008 eingestellt werden muss, um vollständig gedeckt zu werden.

Die in 2005 getätigten Investitionen des Aachener Stadtbetriebes in eine verbesserte Technik, die Einführung von SAP sowie die Untersuchung und Optimierung von Geschäftsprozessen tragen trotz des Verlustes in 2005 mittelfristig zur Gebührenstabilität sowie der Sicherstellung einer wirtschaftlichen Leistungserbringung bei.

 

Weitere Ursache für den Verlust war neben den notwendigen Investitionen der außergewöhnlich strenge Winter im Jahr 2005, welcher im Gegensatz zu den darauf folgenden Winterperioden wesentlich kosten-aufwendiger war.

 

Durch die rechtliche Vorschrift, den Verlustausgleich binnen der folgenden drei Jahre herbeizuführen, können und dürfen die Defizite aus 2005 letztmalig in 2008 in Ansatz gebracht werden.

Ungeachtet der Einsparungen im laufenden Geschäft führt dies zu einer notwendigen Anhebung der einzelnen Gebührenpositionen der Straßenreinigung und des Winterdienstes.

Nach dem Abbau der Verluste aus Vorjahren könnte, eine Stabilisierung der operativen Kosten vorausgesetzt, neben der Gebührenstabilität eine mittelfristige Reduzierung der Straßenreinigungsgebühren verfolgt werden.

 

Eine Deckung des Fehlbetrages durch die Sonderrücklage ist nicht  möglich, da diese in den vergangenen Jahren aufgebraucht wurde.

 

 

 

Der § 7 Abs. 6 ist wie folgt zu ändern:

 

Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Meter Grundstücksseite

 

in Reinigungsklasse S 4                  6,99 Euro

in Reinigungsklasse S 5                13,98 Euro

in Reinigungsklasse S 6                20,97 Euro

in Reinigungsklasse S 7                34,95 Euro

in Reinigungsklasse S 8                  1,90 Euro

in Reinigungsklasse S 9                  1,00 Euro

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.

 

                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW  S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des  Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV.NW S. 712/ SGV NW 610), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 / SGV NW 2061), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.12.2007 folgenden 20. Nachtrag zur  Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:

 

 

A) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

 

Wingertsberggasse                               (Aachen-Mitte)               RKL U 6

Teichwinkel                                           (Aachen-Laurensberg)            RKL S 9

 

B) Streichung aus dem Straßenverzeichnis

 

Schwarzer Weg                                                 (Aachen-Mitte)

Teichwinkel (nur öffentlich von Haus Nr. 2-30)            (Aachen-Laurensberg)

Siebweg                                                            (Aachen-Richterich)

 

 

C) Änderungen im Straßenverzeichnis

 

Wittekindstraße                                                 (Aachen-Mitte)               von RKL S 5 nach RKL S 4

 

 

 

 

 

 

D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen                (Negativkatalog)

 

Schwarzer Weg                                                 (Aachen-Mitte)

Wolferkaulwinkel                                               (Aachen-Brand)

Siebweg                                                            (Aachen-Richterich)

 

E) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen                (Negativkatalog)

 

Am Haarbach                                                    (Aachen-Haaren)

 

F) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen - Negativkatalog)

 

Am Gut Wolf                                                     (Aachen-Mitte)

Ringstraße                                                        (Aachen-Brand)

Bahnesweg                                                       (Aachen-Kornelimünster/Walheim)

 

 

 

G) Gebühren

 

Der § 7 Abs. 6 ist wie folgt zu ändern:

 

Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Meter Grundstücksseite

 

in Reinigungsklasse S 4                  6,99 Euro

in Reinigungsklasse S 5                13,98 Euro

in Reinigungsklasse S 6                20,97 Euro

in Reinigungsklasse S 7                34,95 Euro

in Reinigungsklasse S 8                  1,90 Euro

in Reinigungsklasse S 9                  1,00 Euro

 

Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der vorstehende 20. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. Dezember 2007 beschlossen.

 

 

 

 

Aachen, den 12. Dezember 2007

 

 

 

 

 

Dr. Linden

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

Lüttgens

Schriftführer

 

 

 

 

 

Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 20. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.

 

Aachen, den 12. Dezember 2007

 

 

 

 

 

Dr. Linden

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Vorstehender 20. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn

 

a)         eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

 

b)         diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;

 

c)         der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat

 

            oder

 

d)         der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die             verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.

 

 

Aachen, den 12. Dezember 2007

 

 

 

(Dr. Linden)

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Wortlaut des 20. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom

12. Dezember 2007 überein.

 

Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.

 

 

 

 

Aachen, den 12. Dezember 2007

 

 

 

 

 

(Dr. Linden)

Oberbürgermeister

           

                                               

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                       

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. Gebührenbedarfsberechnung

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Anlagen

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