Entscheidungsvorlage - FB 36/0183/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Trägerschaft der Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Chemische Lebensmitteluntersuchung
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- FB 58
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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11.12.2007
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Umweltausschuss
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Jahresmitte 2009 ein Konzept mit Lösungsvarianten zur Überführung der Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen in eine gemeinsame Trägerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zu erarbeiten und mit den anderen Städten abzustimmen.
Personal- und Verwaltungsausschuss
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Jahresmitte 2009 ein Konzept mit Lösungsvarianten zur Überführung der Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen in eine gemeinsame Trägerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zu erarbeiten und mit den anderen Städten abzustimmen.
Rat der Stadt
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt der Verwaltung den Auftrag, bis zur Jahresmitte 2009 ein Konzept mit Lösungsvarianten zur Überführung der Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen in eine gemeinsame Trägerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zu erarbeiten und mit den anderen Städten abzustimmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Noch im laufenden Jahr ist beabsichtigt, im Landtag das "Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für den Verbraucherschutz (IUAG NRW)" zu verabschieden. Der vorliegende Gesetzesentwurf des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) eröffnet die Möglichkeit, in den fünf Regierungsbezirken des Landes NRW je ein integriertes Untersuchungsamt unter gleichzeitigem Wegfall der kommunalen und staatlichen Veterinäruntersuchungsämter in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu schaffen.
Im Regierungsbezirk Köln existieren zurzeit vier kommunale Einrichtungen zur Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1986 kooperieren drei dieser Einrichtungen (Bonn, Köln, Leverkusen) bereits seit 1987 innerhalb eines Verbundes zur arbeitsteiligen Untersuchung und Begutachtung der amtlichen Proben miteinander. Mit Wirkung vom 01.01.2006 ist die Stadt Aachen diesem Verbund beigetreten. Einschließlich der angeschlossenen acht Kreise deckt dieser Verbund den gesamten Bedarf an entsprechenden Untersuchungen im Regierungsbezirk Köln mit ca. 4 Millionen Einwohnern ab. Die Einrichtungen sind durch die Gebührenzahlungen der angeschlossenen Städte und Kreise zu 100% kostendeckend.
Die Besonderheit für den Verbund Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen liegt darin, dass in Ermangelung eines staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes im Regierungsbezirk Köln die veterinärrechtlich vorgeschriebenen sowie der festgelegte staatliche Anteil von 27,5 % der chemischen Untersuchungen im Regierungsbezirk Düsseldorf (RP-Bezirk Düsseldorf) durch das staatliche Veterinäruntersuchungsamt Krefeld durchgeführt werden. Die Kosten der Untersuchungen durch das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt trägt das Land. Es ist von Seiten des Landes zugesagt, dass diese Kostenübernahme auch dann weiterhin durch das Land erfolgen soll, wenn das Staatl. Veterinäruntersuchungsamt in einer der o. g. Anstalten des öffentlichen Rechts integriert. "Der Finanzausgleich" zwischen den 4 Verbundpartnern Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen wird derzeit nur durch Probenaustausch betrieben. Diese System stößt durch die stets komplexer werdenden Untersuchungsvorschriften aber an seine Grenzen.
Um Synergieeffekte zu nutzen und Qualitätsverbesserungen zu erzielen, besteht grundsätzlich zwischen den vier Verbundpartnern Einvernehmen, die Verbundeinrichtungen zu fusionieren und zur weiteren Optimierung der arbeitsteiligen Zusammenarbeit in eine gemeinsame Trägerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit überzuführen. Als Zielzeitpunkt wird hierfür der 01. Januar 2010 angestrebt. Ein solcher Zusammenschluss stellt eine besondere Herausforderung dar, da die heutigen Institute organisatorisch, personell und finanztechnisch in die jeweiligen Stadtverwaltungen eingebunden sind.
Im Rahmen des kommunal übergreifenden Projektes (Haushaltsneutralität für das Projekt ist gewährleistet) sind darzustellen:
- die rechtlichen Grundlagen
Prüfung der Rechtsgrundlagen nach der diese Fusion erfolgen soll. Neben dem IUAG NRW bietet auch das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) Möglichkeiten, Aufgaben gemeinsam, z. B. in Form eines Zweckverbandes oder ein AöR, wahrzunehmen. Die verschiedenen Alternativen sind mit den Vor- und Nachteilen konzeptionell aufzubereiten.
- die organisatorischen Voraussetzungen
· Feststellung von Aufgabenvolumina (hierbei sind vor allem auch die bis dato im staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld durchgeführten Untersuchungen mit einzubeziehen),
· Festlegung von Arbeits- und Organisationsabläufen,
· Aufstellung von Stellenplänen,
· Synchronisation der Organisation der vier Institute,
· Klärung von raumorganisatorischen und Standortfragen.
- die finanziellen Folgen
Hierzu zählen insbesondere die Darstellung sämtlicher Aufwendungen und Erträge der neu einzurichtenden Organisationseinheit
- die personellen Konsequenzen
Erarbeitung von Vorschlägen für die Personalüberleitung von vorhandenem Personal der einzelnen Einrichtungen bzw. für die Personalgestellung in ein gemeinsames Institut.
Bis spätestens Mitte 2009 ist das Konzept verbunden mit einem Lösungsvorschlag (z.B. Gründungsbeschluss) vorzulegen.
Gleichlautende Vorlagen werden auch in den Räten der übrigen Verbundstädte behandelt. Über die bereits vorliegenden Beratungsergebnisse wird mündlich vorgetragen.