Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0101/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier: XI. Nachtrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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27.11.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den XI. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung vom 13.12.2000 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den XI. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Gesamtkosten von 6.702.792,86
€ decken sich nach den Ergebnissen der Gebührenkalkulation mit 6.054.097,65 €
aus den Verkäufen der Bestattungspakete, mit 128.766,43 € aus den Erlösen der
Trauerhallennutzung sowie 519.928,78 € Einnahmen aus den weiteren
Zusatzleistungen.
Auch im letzten Wirtschaftsjahr ist es dem Aachener
Stadtbetrieb gelungen die Kosten trotz der allgemeinen Kostensteigerung zu fixieren. Somit können die Gebühren für den
Bereich Friedhof beibehalten werden, bis auf eine Anpassung im Auffahrtbereich.
Auffahrt Hauptkarte – für
Gewerbetreibende- wurde von 14,50 €/Jahr
auf 150,00 €/Jahr erhöht,
die
Auffahrt Nebenkarte – für
Gewerbetreibende- wurde von 4,50 €/Jahr
auf 25,00 €/Jahr erhöht.
Grund für die Gebührenanhebung
ist, dass Gewerbetreibende die Friedhöfe befahren, zum Teil auch mit schweren
LKW, und häufig an den Wegen und angrenzenden Grünflächen Schäden entstehen.
Ein Verursacher ist wegen der Vielzahl an Gewerbetreibenden leider oft nicht
mehr auszumachen, der Aachener Stadtbetrieb muss die Kosten für die Beseitigung
der Schäden aufbringen. Durch die Erhöhung der Gebühren für die
Auffahrtgenehmigung kann ein gewisser, verursachergerechter, Ausgleich
geschaffen werden.
Der Preis für die Auffahrt mit dem KFZ - für den Bürger- wurde hingegen von
4.50 € auf 3,00 € je Auffahrt
verringert.
Der Aachener Stadtbetrieb wird weiterhin bemüht sein, die betriebsnotwendigen Kosten stabil zu halten und nach Möglichkeit zu reduzieren.
Des weiteren war eine redaktionelle Änderung dergestalt erforderlich, dass die Gebührenpositionen:
6.2 Anlage Erdrasengräber geändert wird in
6.2 Anlage Erdrasengräber / anonyme Erdgräber
und
6.3 Rasenpflege Erdrasengräber geändert wird in
6.3 Rasenpflege Erdrasengräber / anonyme Erdgräber.
Kalkulation der Krematoriumsgebühren 2008
Die Plankosten für den Betrieb und die Gewährleistung und
Durchführung der Aufgaben des Krematoriums betragen für das Wirtschaftsjahr
2008 insgesamt 1.294.744,91 €. Diese sollen
durch ein vielfältiges Leistungsangebot erwirtschaftet werden, welches im
Vergleich zu benachbarten Krematorien gleichermaßen attraktiv ist. Auf Grund
der sinkenden Fallzahlen ist es vorgesehen den derzeitigen zweischichtigen
Betrieb in einen einschichtigen Betrieb umzustellen. Eine entsprechende
Personalanpassung erfolgt. Neben der reinen Einäscherung werden weiterhin
zusätzliche Tarifpositionen wie z.B. die Unterstützung bei der Durchführung von
Leichenschauen, Sargaufbewahrung oder die Annahme und
Herausgabe von Leichen angeboten. Es gibt weiterhin keine Veränderung der
damals kalkulierten Beträge.
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000
In der Fassung des XI. Nachtrags
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 12.12.2007 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2003), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV NW S. 498) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW S. 610), zuletzt geändert durch VO vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) folgenden XI. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung beschlossen.
Der Gebührentarif zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000 (Anlage zu § 1)
wird wie folgt geändert:
6.2 Anlage Erdrasengräber / anonyme Erdgräber 31,00 €
6.3 Rasenpflege Erdrasengräber / anonyme Erdgräber ( jährlich ) 27,00 €
8.2 Auffahrt Hauptkarte 150,00 €
8.3 Auffahrt Nebenkarte 25,00 €
8.4 Auffahrt KFZ 3,00 €
Vorstehender XI. Nachtrag tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Der vorstehende XI. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 12.Dezember 2007 beschlossen.
Vorstehender XI.. Nachtrag zur Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen ( GO NW ) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde
c) der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat
oder
d) der Form – oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die
e) verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 12.Dezember 2007
( Dr. Linden)
Oberbürgermeister
Der vorstehende XI. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. Dezember 2007 beschlossen.
Aachen, den 12. Dezember 2007
Dr. Linden
Oberbürgermeister
Lütgens
Schriftführer
Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener XI. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Aachen, den 12. Dezember 2007
Dr. Linden
Oberbürgermeister
Der Wortlaut des XI. Nachtrages zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2007 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 12. Dezember 2007
(Dr. Linden)
Oberbürgermeister
Anlage/n
Aufwands- und Ertragsrechnung Friedhofswesen, Wirtschaftsjahr 2008
Aufwands- und Ertragsrechnung Krematorium, Wirtschaftsjahr 2008
Gebührentarif
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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