Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0101/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den XI. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung vom 13.12.2000 zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den XI. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Gesamtkosten von 6.702.792,86 € decken sich nach den Ergebnissen der Gebührenkalkulation mit 6.054.097,65 € aus den Verkäufen der Bestattungspakete, mit 128.766,43 € aus den Erlösen der Trauerhallennutzung sowie 519.928,78 € Einnahmen aus den weiteren Zusatzleistungen.

 

Auch im letzten Wirtschaftsjahr ist es dem Aachener Stadtbetrieb gelungen die Kosten trotz der allgemeinen Kostensteigerung  zu fixieren.  Somit können die Gebühren für den Bereich Friedhof beibehalten werden, bis auf eine Anpassung im Auffahrtbereich.

Auffahrt Hauptkarte – für Gewerbetreibende- wurde von 14,50 €/Jahr  auf  150,00 €/Jahr erhöht, die

Auffahrt Nebenkarte – für Gewerbetreibende- wurde von 4,50 €/Jahr  auf  25,00 €/Jahr erhöht.

Grund für die Gebührenanhebung ist, dass Gewerbetreibende die Friedhöfe befahren, zum Teil auch mit schweren LKW, und häufig an den Wegen und angrenzenden Grünflächen Schäden entstehen. Ein Verursacher ist wegen der Vielzahl an Gewerbetreibenden leider oft nicht mehr auszumachen, der Aachener Stadtbetrieb muss die Kosten für die Beseitigung der Schäden aufbringen. Durch die Erhöhung der Gebühren für die Auffahrtgenehmigung kann ein gewisser, verursachergerechter, Ausgleich geschaffen werden.  

Der Preis für die  Auffahrt mit dem KFZ  - für den Bürger- wurde hingegen von 4.50 € auf 3,00 €  je Auffahrt verringert.

Der Aachener Stadtbetrieb  wird  weiterhin bemüht sein, die betriebsnotwendigen Kosten stabil zu halten und nach Möglichkeit zu reduzieren.

Des weiteren war eine redaktionelle Änderung dergestalt erforderlich, dass die Gebührenpositionen:

 

6.2 Anlage Erdrasengräber                                     geändert wird in

6.2 Anlage Erdrasengräber / anonyme Erdgräber

und

6.3 Rasenpflege Erdrasengräber                         geändert wird in

6.3 Rasenpflege Erdrasengräber / anonyme Erdgräber.

 

 

Kalkulation der Krematoriumsgebühren 2008

 

Die Plankosten für den Betrieb und die Gewährleistung und Durchführung der Aufgaben des Krematoriums betragen für das Wirtschaftsjahr 2008 insgesamt 1.294.744,91 €. Diese sollen durch ein vielfältiges Leistungsangebot erwirtschaftet werden, welches im Vergleich zu benachbarten Krematorien gleichermaßen attraktiv ist. Auf Grund der sinkenden Fallzahlen ist es vorgesehen den derzeitigen zweischichtigen Betrieb in einen einschichtigen Betrieb umzustellen. Eine entsprechende Personalanpassung erfolgt. Neben der reinen Einäscherung werden weiterhin zusätzliche Tarifpositionen wie z.B. die Unterstützung bei der Durchführung von Leichenschauen, Sargaufbewahrung oder die Annahme und Herausgabe von Leichen angeboten. Es gibt weiterhin keine Veränderung der damals kalkulierten Beträge.

 

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000

In der Fassung des XI. Nachtrags

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 12.12.2007 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 / SGV NW 2003), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV NW S. 498) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712 / SGV NW S. 610), zuletzt geändert durch VO vom 28.04.2005 (GV NRW S. 488) folgenden XI. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

Der Gebührentarif zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 13.12.2000 (Anlage zu § 1)

wird wie folgt geändert:

 

6.2        Anlage Erdrasengräber / anonyme Erdgräber                                                            31,00 €

6.3             Rasenpflege Erdrasengräber / anonyme Erdgräber ( jährlich )                                      27,00 €

           

8.2        Auffahrt Hauptkarte                                                                                            150,00 €

8.3        Auffahrt Nebenkarte                                                                                              25,00 €

8.4        Auffahrt KFZ                                                                                                          3,00 €

           

 

Vorstehender XI. Nachtrag tritt am 01.01.2008 in Kraft.

Der vorstehende XI. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 12.Dezember 2007 beschlossen.

Vorstehender XI.. Nachtrag zur Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen ( GO NW ) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn

a)                  eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt

b)                  diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde

c)                  der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat

oder

d)                  der Form – oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die 

e)                  verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.

 

 

Aachen, den 12.Dezember 2007

 

( Dr. Linden)

Oberbürgermeister

Der vorstehende XI. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 12. Dezember 2007 beschlossen.

 

 

 

 

Aachen, den 12. Dezember 2007

 

 

 

 

 

Dr. Linden

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

Lütgens

Schriftführer

 

 

 

 

 

Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener XI. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.

 

Aachen, den 12. Dezember 2007

 

 

 

 

 

Dr. Linden

Oberbürgermeister


Der Wortlaut des XI. Nachtrages zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen  stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2007 überein.

 

Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.

 

 

 

 

Aachen, den 12. Dezember 2007

 

 

 

 

 

(Dr. Linden)

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

Anlage/n

Aufwands- und Ertragsrechnung Friedhofswesen, Wirtschaftsjahr 2008

Aufwands- und Ertragsrechnung Krematorium, Wirtschaftsjahr 2008

Gebührentarif

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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