Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0102/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Basis der gegebenen Erläuterungen den Wirtschaftsplan 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb festzustellen.

 

Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftplan 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb fest.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

 

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2008 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.a), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2008-2012 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

 

Herr Sundarp
E18 / 01Organigramm des Aachener Stadtbetriebes zum 01.01.2008

 

 

 

1. ERFOLGSPLAN

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

 

A. ERTRÄGE

                               

- Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2008 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegen. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt insgesamt 39.796.519 Euro. Durch die Berücksichtigung des Verlustausgleichs aus dem Jahr 2005 müssen die Gebühren für die Straßenreinigung trotz des stabilen Ausgabevolumens für das Jahr 2008 zwischen 11% und 16% erhöht werden. Dies bedeutet in der Spitze eine Mehrbelastung von einem Euro je Reinigungsmeter pro Jahr. Im Bereich der Abfallwirtschaft wurden im III. Quartal 2007 ca. 60.000 Abfallbehälter unter Berücksichtigung der Umsetzung aus Anforderungen der Lastenhandhabungsverordnung ausgetauscht.  Gleichwohl ist es möglich, den Literpreis konstant auf dem Vorjahresniveau zu halten, so dass in diesem Bereich die Gebühren stabil gehalten werden konnten. Aufgrund der Kostenbeständigkeit im Friedhofswesen konnten die Gebühren ebenfalls konstant gehalten werden. Auswirkungen könnten hier künftige Veränderungen der Fallzahlen bewirken, da mit Blick auf den demografischen Faktor mit einer sinkenden Anzahl an Beerdigungsfällen in den nächsten Jahren zu rechnen ist.

 

- Zuschuss städtischer Haushalt

Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten der Bezirkskolonnen sowie der Bereiche Technik/Werkstätten und Interne Administration vollständig über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die zwei Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist durch den Aachener Stadtbetrieb im Zeitraum von 2007 bis 2009 ein dauerhaftes Einsparpotential von 1.123.400 Euro zu erbringen. Im Wirtschaftsplan 2007 wurde diese Vorgabe mit einer planmäßigen Reduzierung des Zuschusses um insgesamt 1.418.810 Euro deutlich überschritten. Um in den kommenden Jahren weiterhin wirtschaftlich und effizient zu arbeiten, gilt es rechtzeitig die entsprechenden Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Gerade im freiwilligen Bereich steht mit dem Ausbau von technischen, baulichen und organisatorischen Rahmenbedingungen kurzfristiger Mittelbedarf an, welcher sich in den Folgejahren aber wieder amortisieren wird. Konkret bedeutet dies, dass durch die Umsetzung geplanter Projekte eine Erhöhung des städtischen Zuschusses um 339.410 Euro im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 14.140.550 Euro erforderlich würde. Trotz dieser Steigerung würde der Aachener Stadtbetrieb mit den geforderten Zuschüssen aus dem städtischen Haushalt aus den Wirtschaftsplänen 2007 und 2008 noch immer im vorgegebenen Einsparungskorridor liegen. 

 

Nach jüngster Auskunft des Fachbereichs Finanzsteuerung wurde im genehmigten Haushaltssicherungskonzept  ein Zuschuss von 13.714.900 Euro festgelegt. Im Zusammenhang mit weiteren Mittelverlagerungen innerhalb des städtischen Haushaltes wird der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt an den Aachener Stadtbetrieb für die Jahre 2008 bis 2011 mit jeweils 13.519.500 EUR fortgeschrieben. Dies bedeutet gegenüber der eigentlichen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2008 ein rechnerisches Defizit von 620.650 Euro, welches zumindest in 2008 aus Mitteln der allgemeinen Rücklage zu decken ist. Für den Konsolidierungsbeitrag des Aachener Stadtbetriebes bedeutet dies, dass anstelle der bereits realisierten 1.123.400 Euro nunmehr ein Betrag von insgesamt 1.778.500 Euro einzusparen ist.

 

 

 

 

 

 

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO (90.000 €), die Karlspreisverleihung (30.000 €) sowie sonstige, für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen (7.000 €). Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.

 

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

 

 

 

 

- Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen                  

                                                                                                               

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

1.687.000 €

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD, entgeltpflichtige Abfallgefäße

Friedhof

47.000 €

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;

Kostenerstattung vom U.A. „Nachlass Honderich“ für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls

Grün- und Freiflächenpflege

651.800 €

gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten; Unterhaltung der Grünanlagen im Tierpark; Veranstaltungen

Straßenreinigung/ geb.pfl. WD

80.000 €

Sonderreinigung / Winterdienst andere Dienststellen; Arbeiten und Leistungen für andere Dienststellen; Veranstaltungen

Technik / Werkstätten

1.463.200 €

Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen

Straßenunterhaltung

109.000 €

Kostenersätze für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Interne Administration

70.000 €

Erträge aus Anlagenabgängen; Auflösung von Rückstellungen

                               

               

 

 

 

 

 

 

 

- Erträge aus Zuschüssen Dritter

 

Nach derzeitigem Planungsstand wird der E 18 keine Einnahmen aus Zuschüssen erhalten. Zuwendungen aus der Denkmalförderung des Landes für die Sanierung des Campo Santo oder die Glasfassade der Trauerhalle auf dem Westfriedhof werden nicht beim Aachener Stadtbetrieb verbucht.

           

 

- Sonstige Erträge

 

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

40.000 €

Mitbenutzung der Deponie Herzogenrath; Verkaufserlöse für die Abgabe von Strom;

Friedhofswesen

18.300 €

Erlöse durch den Verkauf von GWG und Grabsteinen;

Mieten; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe

Grün- und Freiflächenpflege

6.700 €

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse für Dekorationen; Erlöse durch den Verkauf von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für Schäden und Überzahlungen; Ersatz von Strom- und Wasserkosten;

Technik / Werkstätten

504.000 €

Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung von Schätzkosten;

sonstige Leistungen für Dritte und andere Eigenbetriebe;

Interne Administration

48.000 €

Erträge aus Personalkostenerstattungen; Vermietung von Diensträumen

 

 

 B. AUSGABEN

 

- Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Abfallsammlung und –transport durch Braun Umweltdienste, gärtnerische Unternehmerpflege). Bedingt durch den Austausch von ca. 60.000 Abfallbehältern steht den Haushalten ein größeres Volumen zur Verfügung, welches trotz des stabilen Entsorgungspreises aufgrund höherer Mengen zu steigenden Kosten führt.

 

- Personalaufwand

Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und aus dem Sammelnachweis 1 des Kernhaushaltes bezahlt, jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen Personals. Im Jahr 2008 ist geplant, durch den weiteren Ausbau eines qualifizierten Personalmanagements die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten optimal einzusetzen und zu bei Bedarf zu qualifizieren. Auch soll durch eine professionelle Personalplanung ein möglicher Bedarf in der Zukunft erkannt und vorausschauend gedeckt werden.

                               

 

- Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt. Aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA konnten die auf aktuellem Handelsrecht beruhenden Abschreibungssätze sowohl für den gebührenrelevanten als auch den freiwilligen Bereich ermittelt und im Wirtschaftsplan angesetzt werden. Die handelsrechtlichen Zinsen ermitteln sich aus dem Fremdkapital, welches von der Stadtverwaltung dem Stadtbetrieb zugeordnet wird.

                                               

 

- sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte. Der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Ansatz resultiert u.a. auch durch die Lizenzkosten von SAP R/3 sowie SAP Waste & Recycling sowie den notwendigen Schulungsaufwand. Zudem entstehen weiterhin Aufwendungen für die Organisationsberatung zur optimalen Einbindung der Geschäftsprozesse im SAP-System, mit dem Ziel diese noch effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten.

Ebenso werden mit dem Ansatz die bezogenen Leistungen von der Stadt Aachen (z.B. Lohnabrechnung, Kasse, Verwaltungskostenbeitrag) bezahlt. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde mit einem Betrag von 990.000 Euro im Wirtschaftsplan angesetzt und über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung auf die einzelnen Betriebssparten verteilt. Für die Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen wurden darüber hinaus weitere Bestandteile des Verwaltungskostenbeitrages in die jeweiligen Gebührenkalkulationen, nicht jedoch den Wirtschaftsplan eingerechnet und dort gesondert ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

C. INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbräuchen und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet. 

 

 

D. JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von 0,00 € ab. Vorrangiges Ziel ist es, im Wirtschaftsjahr 2008 den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen.

 

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Auch hier wird die Absicht deutlich, gerade den Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft konstant zu halten und nach Möglichkeit zu senken.

 

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.           

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. VERMÖGENSPLAN

 

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig.

 

Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.

 

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.     

 

 

 

3. STELLENPLAN

 

Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Aachen aufgestellt.

 

Beschäftigte

Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen. Der  deutliche Zuwachs an Beschäftigten liegt in der Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Straßenunterhaltung begründet, welche nunmehr im Stellenplan des Aachener Stadtbetriebes geführt werden.

 

Auszubildende

In 2008 werden 20 Auszubildende ihren Beruf im Aachener Stadtbetrieb erlernen.

 

Beamte

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier nachrichtlich genannt.

 

 

 

 

 

 

4. FINANZPLAN 2008-2012

 

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, soll in 2008 das betriebsnotwendige Vermögen wo es nötig ist erneuert und erhalten werden. Die notwendige Sanierung von Betriebsgebäuden sowie die technische Ausstattung der Abfallwirtschaft für die Übernahme der Abfuhr in den Stadtbezirken zum 01.01.2009 werden herausfordernde Projekte im kommenden Wirtschaftsjahr darstellen.  Da den geplanten Investitionen in Höhe von 5.653.000 Euro die laufende Kredittilgung von 387.000 Euro hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 2.328.000 Euro gegenüberstehen, ist eine Kreditaufnahme von 3.712.000 Euro erforderlich. Diese ist bei der Stadt Aachen ebenso einzuplanen, wie die erforderliche Aufnahme für die aus Vorjahren noch umzusetzenden Investitionen. Bei einer angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre ab 2011 keine weiteren Darlehensaufnahmen mehr notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals vollständig durch die Abschreibungen gesichert ist und darüber hinaus Sondertilgungen geleistet werden können.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

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Anlagen

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