Entscheidungsvorlage - FB 11/0158/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss

dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen des Stellenplanbeschlusses 2008 im FB 61 zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2 drittmittelfinanzierten Planstellen einzurichten.  

 

 

In Vertretung

 

 

(Lindgens)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen hat als Aufgabenträger für den städtischen ÖPNV die rechtliche Verpflichtung, den Nahverkehrsplan fortzuschreiben, die genannten Maßnahmen umzusetzen und das ÖPNV-System weiter zu entwickeln. Zu diesen Arbeiten zählt die planerische Betreuung des ÖPNV-Systems wie auch der Ausbau der rechnergestützten Beeinflussung von Lichtsignalanlagen durch den ÖPNV (“Rechnergestütztes Betriebsleitsystem”).

 

Die rechtliche Regelung dieser Zuständigkeiten wurde in das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (ÖPNV Gesetz NRW) übernommen, das am 19.06.2007 vom Landtag verabschiedet wurde.

In § 11 Abs. 2 (ÖPNV-Pauschale) führt das Gesetz aus, dass den Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen eine Gesamtsumme in Höhe von  110 Mio i zusteht; davon entfällt auf die Stadt Aachen ein Betrag von voraussichtlich ca. 1,72 Mio. € (heutige Aufgabenträgerpauschale 145.000 € und Fahrzeugförderung 1,577 Mio €).

 

Über den Zweckverband AVV wird sichergestellt, dass ab 2008 ein anteiliger Betrag von 145.000 € für die Aufgabenwahrnehmung bei der Stadt Aachen zur Verfügung steht.

Sollten sich Veränderungen der ÖPNV-Pauschale in späteren Jahren ergeben, so sollen diese zunächst anteilig auf die Förderzwecke (7,162 % Aufgabenträgerpauschale, 92,838 % Fahrzeugförderung) verteilt werden.

 

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, den Anteil der heutigen Aufgabeträgerpauschale zu erhöhen, da das ÖPNVG zukünftig lediglich vorgibt, mind. 80 % der ÖPNV-Pauschale an öffentliche und private Verkehrsunternehmen direkt weiter zu leiten, d.h. 20 % (oder 344 T €) sind für weitere Zwecke des ÖPNV zu verwenden.

 

Mit dieser Regelung schreibt das ÖPNV-Gesetz die Zuweisung von Fördermitteln an die Aufgabenträger dauerhaft fest, so dass die Finanzierung der beantragten 2 Planstellen gesichert ist.

Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden und müßten anderenfalls  zurückgezahlt werden (§ 11 Abs. 4).

 

In Aachen sind auch zukünftig intensive  und anhaltende Arbeiten zum Thema ÖPNV-Planung wahrzunehmen.

So sind beispielsweise seitens des Verkehrsunternehmens weitere Signalanlagen genannt worden, die mit einer Busbeeinflussung ausgestattet werden sollen.

Weiterhin hat sich gezeigt, dass für die kontinuierliche Nutzung ein umfangreiches Störungsmanagement aufgebaut werden muss, nach dem Disfunktionen bei der Beeinflussung der städtischen Lichtsignalanlagen zügig festgestellt und eine Fehlerbehebung umgehend eingeleitet werden kann. Dies kann nur durch eine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung bei der Stadt Aachen geschehen, da hier das gesamte Verkehrsrechnersystem betrieben wird.

 

Neben den verkehrstechnischen Aufgaben ist die Betreuung der Nahverkehrsplanung mit der Erarbeitung der ÖPNV-Rahmenplanung und deren Fortschreibung, Planungen zur Optimierung des Liniensystems, der Anpassung von Konzessionen und Linienlaufzeiten, der Planung neuer Haltestellen und neuer ÖPNV-Produkte (zum Beispiel Doppelgelenkbusse, touristische Linien, Südraumkonzept) eine dauerhafte Aufgabe der Stadt Aachen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgabenträgerfunktion notwendig ist.

 

Zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sind in den vergangenen Jahren zeitlich befristete, überplanmäßige Mitarbeiter/Innen eingestellt worden, deren Arbeitsverträge zum Jahresende bzw. Anfang 2008 auslaufen.

Weitere zeitlich befristete Anschlußverträge sind für diese Mitarbeiter/innen aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bestände lediglich die Möglichkeit, immer wieder für maximal 2 Jahre neue Mitarbeiter/Innen befristet einzustellen.

Eine solche Verfahrensweise dürfte aber einer effizienten, optimalen  Aufgabenerfüllung

wenig dienlich sein und sollte daher nicht in Betracht gezogen werden.

 

Angesichts der Dauerhaftigkeit der Maßnahme und insbesondere auch um die Kontinuität in der Aufgabenerfüllung zu sichern, beantragt FB 61 daher die Einrichtung von 2 Planstellen, damit die bestehenden Zeitarbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden können.

Sämtliche Personal- und Sachkosten werden wie o.a. vom Land NRW erstattet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die beiden Planstellen ergeben sich Personalkosten in Höhe von ca. 89.000 - € / Jahr, die vom Land NRW erstattet werden. 

(Die entsprechenden Arbeitsplätze sind vorhanden und bereits drittmittelfinanziert mit der notwendigen EDV-Technik ausgestattet worden.)  

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