Entscheidungsvorlage - FB 11/0158/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 2 drittmittelfinanzierten Planstellen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für FB 61/30
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat III; Dezernat V; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Herr Müller/Frau Willems
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.12.2007
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des
Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss
dem Rat der Stadt
Aachen, im Rahmen des Stellenplanbeschlusses 2008 im FB 61 zur Wahrnehmung von
Aufgaben im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2
drittmittelfinanzierten Planstellen einzurichten.
In Vertretung
(Lindgens)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen
hat als Aufgabenträger für den städtischen ÖPNV die rechtliche Verpflichtung,
den Nahverkehrsplan fortzuschreiben, die genannten Maßnahmen umzusetzen und das
ÖPNV-System weiter zu entwickeln. Zu diesen Arbeiten zählt die planerische
Betreuung des ÖPNV-Systems wie auch der Ausbau der rechnergestützten
Beeinflussung von Lichtsignalanlagen durch den ÖPNV (“Rechnergestütztes
Betriebsleitsystem”).
Die rechtliche
Regelung dieser Zuständigkeiten wurde in das Gesetz über den Öffentlichen
Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (ÖPNV Gesetz NRW) übernommen, das am
19.06.2007 vom Landtag verabschiedet wurde.
In § 11 Abs. 2
(ÖPNV-Pauschale) führt das Gesetz aus, dass den Aufgabenträgern in
Nordrhein-Westfalen eine Gesamtsumme in Höhe von 110 Mio i zusteht; davon entfällt auf die Stadt
Aachen ein Betrag von voraussichtlich ca. 1,72 Mio. € (heutige
Aufgabenträgerpauschale 145.000 € und Fahrzeugförderung 1,577 Mio €).
Über den
Zweckverband AVV wird sichergestellt, dass ab 2008 ein anteiliger Betrag von
145.000 € für die Aufgabenwahrnehmung bei der Stadt Aachen zur Verfügung steht.
Sollten sich
Veränderungen der ÖPNV-Pauschale in späteren Jahren ergeben, so sollen diese
zunächst anteilig auf die Förderzwecke (7,162 % Aufgabenträgerpauschale, 92,838
% Fahrzeugförderung) verteilt werden.
Grundsätzlich
besteht auch die Möglichkeit, den Anteil der heutigen Aufgabeträgerpauschale zu
erhöhen, da das ÖPNVG zukünftig lediglich vorgibt, mind. 80 % der
ÖPNV-Pauschale an öffentliche und private Verkehrsunternehmen direkt weiter zu
leiten, d.h. 20 % (oder 344 T €) sind für weitere Zwecke des ÖPNV zu verwenden.
Mit dieser
Regelung schreibt das ÖPNV-Gesetz die Zuweisung von Fördermitteln an die
Aufgabenträger dauerhaft fest, so dass die Finanzierung der beantragten 2
Planstellen gesichert ist.
Die Fördermittel
sind zweckgebunden zu verwenden und müßten anderenfalls zurückgezahlt werden (§ 11 Abs. 4).
In Aachen sind
auch zukünftig intensive und
anhaltende Arbeiten zum Thema ÖPNV-Planung wahrzunehmen.
So sind
beispielsweise seitens des Verkehrsunternehmens weitere Signalanlagen genannt
worden, die mit einer Busbeeinflussung ausgestattet werden sollen.
Weiterhin hat
sich gezeigt, dass für die kontinuierliche Nutzung ein umfangreiches
Störungsmanagement aufgebaut werden muss, nach dem Disfunktionen bei der
Beeinflussung der städtischen Lichtsignalanlagen zügig festgestellt und eine
Fehlerbehebung umgehend eingeleitet werden kann. Dies kann nur durch eine
dauerhafte Aufgabenwahrnehmung bei der Stadt Aachen geschehen, da hier das
gesamte Verkehrsrechnersystem betrieben wird.
Neben den
verkehrstechnischen Aufgaben ist die Betreuung der Nahverkehrsplanung mit der
Erarbeitung der ÖPNV-Rahmenplanung und deren Fortschreibung, Planungen zur
Optimierung des Liniensystems, der Anpassung von Konzessionen und
Linienlaufzeiten, der Planung neuer Haltestellen und neuer ÖPNV-Produkte (zum
Beispiel Doppelgelenkbusse, touristische Linien, Südraumkonzept) eine dauerhafte
Aufgabe der Stadt Aachen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgabenträgerfunktion
notwendig ist.
Zur
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes sind in den vergangenen Jahren zeitlich
befristete, überplanmäßige Mitarbeiter/Innen eingestellt worden, deren
Arbeitsverträge zum Jahresende bzw. Anfang 2008 auslaufen.
Weitere zeitlich
befristete Anschlußverträge sind für diese Mitarbeiter/innen aus
arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Nach dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz bestände lediglich die Möglichkeit, immer
wieder für maximal 2 Jahre neue Mitarbeiter/Innen befristet einzustellen.
Eine solche
Verfahrensweise dürfte aber einer effizienten, optimalen Aufgabenerfüllung
wenig dienlich
sein und sollte daher nicht in Betracht gezogen werden.
Angesichts der
Dauerhaftigkeit der Maßnahme und insbesondere auch um die Kontinuität in der
Aufgabenerfüllung zu sichern, beantragt FB 61 daher die Einrichtung von 2
Planstellen, damit die bestehenden Zeitarbeitsverträge in unbefristete
Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden können.
Sämtliche Personal- und Sachkosten werden wie o.a. vom Land NRW erstattet.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die beiden
Planstellen ergeben sich Personalkosten in Höhe von ca. 89.000 - € / Jahr, die
vom Land NRW erstattet werden.
(Die
entsprechenden Arbeitsplätze sind vorhanden und bereits drittmittelfinanziert
mit der notwendigen EDV-Technik ausgestattet worden.)