Kenntnisnahme - FB 61/0662/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Laurensberg nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Der Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Planung der Grundstücksentwässerung incl. des Verdunstungsbeckens ist durch ein Fachbüro erstellt worden.

 

Da ein derartiges Verdunstungsbecken nicht dem Landschaftsrecht widerspricht, das Vorhaben wegen des vorhandenen öffentlichen Kanals als baurechtlich erschlossen gilt und die Kanaleinleitung über ein Verdunstungsbecken bezüglich der Kanalanschlusssatzung unbedenklich ist, wurden seitens der beteiligten  Fachbehörden keine Bedenken erhoben.

 

Auch aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Verdunstungsbecken keine Einwände. Es existiert keine Festsetzung, wonach ein Verdunstungsbecken nicht zulässig wäre.

 

Der geotechnische Bericht kann der Bezirksvertretung leider nicht zur Verfügung gestellt werden, da er nicht von der Stadt Aachen in Auftrag gegeben worden ist. Er belegt jedoch eindeutig, dass es sich im in Rede stehenden Bereich um einen nur sehr schwach durchlässigen Boden mit einem Durchlässigkeitswert von K <= 1 * 10  B 8 m / s handelt. Da das Ursprungsgelände aufgrund der topographischen Verhältnisse bereits ein starkes Gefälle zu den betroffenen Grundstücken hin aufwies, dürften sich die Zustände durch den erfolgten Neubau nicht verschlechtert haben. Das jetzt auf den bebauten und befestigten Flächen des Neubaus anfallende Niederschlagswasser wird ordnungsgemäß der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt.

 

Auch die vom Bauherrn zugesagte Verbesserung der Abflüsse innerhalb der Verdunstungsbecken ist inzwischen umgesetzt worden. Die einzelnen, kaskadenartig angelegten Verdunstungsbecken besitzen nunmehr eine leitungsmäßige Verbindung. Diese Abflüsse sind relativ tief angeordnet, so dass das Niederschlagswasser der oberen Verdunstungsbecken schnell dem untersten Verdunstungsbecken zufliest. Von dort aus wird es über die Hebeanlage der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt. In den einzelnen Verdunstungsbecken ergeben sich nunmehr keine größeren Verweilzeiten mehr.

 

Auch nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit werden gegen die vorhandenen Verdunstungsbecken in der vorliegenden Art und Weise von Seiten der beteiligten Fachbehörden keine Bedenken erhoben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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