Kenntnisnahme - FB 68/0041/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bestätigt, dass ohne Vorliegen konkreter Verkehrsbehinderungen die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Korneliusmarkt und dem Benediktusplatz weiterhin in der bisherigen Form erfolgen soll.    

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die in den Boden des Korneliusmarktes eingelassenen Marmorplatten sollen keinen Fußweg darstellen, sondern an die früher an dieser Stelle vorhandene Immunitätsmauer der Probsteikirche erinnern.

Hieraus erklärt sich auch, dass eine Zuführung vom Abteigarten sowie eine Fortführung in Richtung

Klauser Straße fehlen. Es bietet sich für Fußgänger an, diesen ebenen Plattenbelag zu nutzen; eine Verwarnungsmöglichkeit für Überwachungskräfte wegen „Parken auf dem Gehweg“ besteht nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht jedoch nicht.

 

Die vom Seniorenbeirat fotografierten Haltverbote enthalten einen mittlerweile stark verblassten Zusatz, der den Gültigkeitsbereich der Haltverbote lediglich auf freitags 5 – 14 h wegen Wochenmarkt begrenzt. In der übrigen Zeit darf dort entsprechend der ausgeschilderten Parkstreifen geparkt werden. Die Beschilderung wird überarbeitet und deutlicher auf die Wochenmarktveranstaltungen beschränkt.

 

Die Überwachung der Parkordnung auf dem Korneliusmarkt und dem Benediktusplatz war mehrfach Gegenstand grundsätzlicher Gespräche zwischen Verwaltung, Politik, Anwohnern und Geschäftsleuten. Bei der Einführung des Zonenhaltverbotes im Jahre 1992 wurde aus Gründen der Stadtbildpflege sowie unter Rücksicht auf das Erscheinungsbild des historischen Ortskernes Kornelimünster auf Bodenmarkierungen in Farbe oder Nagelung verzichtet. Hierbei hat die Verwaltung zwangsläufig bestimmte Unsicherheiten in Randbereichen des erlaubten Parkens in Kauf genommen.

 

Jahrelang diskutierten Anwohner, die weniger parkende Fahrzeuge wollen, mit Geschäftsleuten, die Parkraum für ihre Gäste einfordern. Dem trägt das Ordnungsamt im Rahmen des bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs geltenden Opportunitätsprinzips Rechnung. Entscheidend hierbei ist die Tatsache, dass auch bei förmlichem Verstoß gegen Z. 290 StVO jederzeit der Anlieger- und Rettungsverkehr gewährleistet bleiben. Offensichtlich haben Anwohner und Geschäftsleute einen Kompromiss gefunden, mit dem beide Interessensgruppen leben können. Seit geraumer Zeit sind keine Beschwerden über die Parkordnung mehr eingegangen.

 

Die Verwaltung befürchtet, wenn sie jetzt im Sinne des Bezirklichen Seniorenbeirates tätig wird, dass dann die früheren unterschiedlichen Auffassungen wieder zutage treten und im historischen Ortskern wieder Unfriede gestiftet wird. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, auf repressive Maßnahmen dort auch weiterhin zu verzichten, solange der Verkehrsfluss sowie die Erreichbarkeit und Versorgung der Anlieger weiterhin gewährleistet sind. 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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