Entscheidungsvorlage - FB 23/0326/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2007 - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beim Produktsach-konto 010 130 030 5211000 - Unterhaltung der Gebäude und techn.Anlagen-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/45
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.11.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende von den Ratsherren Einmahl, Höfken, Pilgram, Helg und Schnitzler getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NW:
„Dringlichkeitsentscheidung“
Gemäß § 60 GO der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 135.000,00 € beim Produkt 010 130 030 5211000 „Unterhaltung der Gebäude und technischen Anlagen“.
Aachen,
gez. Einmahl gez. Höfken gez. Pilgram
gez. Helg gez. Schnitzler
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die städtischen Mietobjekte Kalkbergstraße 191 a, Schroufstr. 81 g und Rombachstraße 116, 118 und 120 werden im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages durch die gewoge AG verwaltet.
Für die o. g. Objekte besteht laut Aussage der gewoge AG ein dringender Handlungsbedarf bezüglich der Kellerabdichtungsmaßnahmen. In den Kellern der Objekte Rombachstraße hat es massive Wassereinbrüche gegeben. Alle Objekte wurden kameratechnisch untersucht und es wurden gravierende Mängel festgestellt.
Einige Mieter haben bereits schriftlich eine Mängelbeseitigung verlangt. Wenn diese Mängelbeseitigung nicht vorgenommen wird, können die Mieter die Kosten einer Ersatzvornahme einklagen und dann die Arbeiten in Eigenregie selbst ausführen lassen.
Um weitere Prozesskosten zu verhindern und einen Einfluss auf die Durchführung der Arbeiten zu haben, sollten die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich durchgeführt werden.
Die Reparaturkosten betragen insgesamt ca. 135.000,00 €.
Die Reparaturkosten sind aus dem Produktsachkonto 010 130 030 5211000 (Haushaltsstelle: 1.88100.50010.7 - Unterhaltung der Gebäude und technischen Anlagen) zu zahlen.
Einer aktuellen Hochrechnung der gewoge AG, die Buchungen bei dieser Haushaltsstelle bis zum 02.10.2007 berücksichtigt, zeigt, dass der Haushaltsansatz in Höhe von 1.000.000,00 € bei dieser Haushaltsstelle bereits erschöpft ist.
Eine vorläufige Hochrechnung zum 30.11.2007 (Ende des Wirtschaftsjahres der gewoge AG) sagt aus, dass die Einnahmen die Ausgaben um einen Betrag von 34.000,00 € übersteigen. Dieser Betrag kann als Teildeckung für die o. g. überplanmäßigen Ausgaben verwendet werden.
Weiterhin können beim Produktsachkonto 010 130 040 7241002 (Haushaltsstelle 1.88400.54210.3 - „Schnee- und Glatteisbeseitigung“ -) Mittel in Höhe von 40.000,00 € gesperrt werden. Eine dauerhafte Sperrung dieser Mittel ist von der Witterung bis zum Jahresende abhängig.
Bei dem Produktsachkonto 010 130 030 5241004 (Haushaltsstelle 1.88200.54003.3 - „Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude“) stehen noch Haushaltsmittel zur Verfügung.
Hier kann ein Betrag in Höhe von 61.000,00 € als Deckungsbetrag verwendet werden.