Entscheidungsvorlage - FB 23/0326/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende von den Ratsherren Einmahl, Höfken, Pilgram, Helg und Schnitzler getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NW:

 

„Dringlichkeitsentscheidung“

 

Gemäß § 60 GO der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 135.000,00 € beim Produkt 010 130 030 5211000 „Unterhaltung der Gebäude und technischen Anlagen“.

 

 

 

Aachen,

 

gez. Einmahl   gez. Höfken gez. Pilgram

gez. Helg         gez. Schnitzler

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die städtischen Mietobjekte Kalkbergstraße 191 a, Schroufstr. 81 g und Rombachstraße 116, 118 und 120 werden im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages durch die gewoge AG verwaltet.

 

Für die o. g. Objekte besteht laut Aussage der gewoge AG ein dringender Handlungsbedarf bezüglich der Kellerabdichtungsmaßnahmen. In den Kellern der Objekte Rombachstraße hat es massive Wassereinbrüche gegeben.  Alle Objekte wurden kameratechnisch untersucht und es wurden  gravierende Mängel festgestellt.

 

Einige Mieter haben bereits schriftlich eine Mängelbeseitigung verlangt. Wenn diese Mängelbeseitigung nicht vorgenommen wird, können die Mieter die Kosten einer Ersatzvornahme einklagen und dann die Arbeiten in Eigenregie selbst ausführen lassen.

Um weitere Prozesskosten zu verhindern und einen Einfluss auf die Durchführung der Arbeiten zu haben, sollten die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich durchgeführt werden.

 

Die Reparaturkosten betragen insgesamt ca. 135.000,00 €.

 

Die Reparaturkosten sind aus dem Produktsachkonto 010 130 030 5211000  (Haushaltsstelle: 1.88100.50010.7 - Unterhaltung der Gebäude und technischen Anlagen)  zu zahlen.

 

Einer aktuellen Hochrechnung der gewoge AG, die Buchungen bei dieser Haushaltsstelle bis zum 02.10.2007 berücksichtigt, zeigt, dass der Haushaltsansatz  in Höhe von 1.000.000,00 € bei dieser Haushaltsstelle bereits erschöpft ist.

 

Eine vorläufige Hochrechnung zum 30.11.2007 (Ende des Wirtschaftsjahres der gewoge AG) sagt aus, dass die Einnahmen die Ausgaben um einen Betrag von 34.000,00 € übersteigen. Dieser Betrag kann als Teildeckung für die o. g. überplanmäßigen Ausgaben verwendet werden.

 

Weiterhin können beim Produktsachkonto 010 130 040 7241002 (Haushaltsstelle 1.88400.54210.3  - „Schnee- und Glatteisbeseitigung“ -) Mittel in Höhe von 40.000,00 € gesperrt werden. Eine dauerhafte Sperrung dieser Mittel ist von der Witterung bis zum Jahresende abhängig.

 

Bei dem Produktsachkonto 010 130 030 5241004 (Haushaltsstelle 1.88200.54003.3 - „Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude“) stehen noch Haushaltsmittel zur Verfügung.

Hier kann ein Betrag in Höhe von 61.000,00 € als Deckungsbetrag verwendet werden.

 

Vor Genehmigung des erheblichen Mittelbedarfes war gemäß § 82 (1) GO NRW die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen, dessen nächste Sitzung, bei der dies entschieden werden konnte, jedoch erst am 21.11.2007 stattfand. Eine unmittelbare Bereitstellung überplanmäßiger Mittel war jedoch erforderlich, da ein weiteres Hinauszögern der dringenden Sanierungsmaßnahmen nicht vertretbar ist und bereits eine Mieterklage vorliegt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe 135.000,00 € im Verwaltungshaushalt.

 

Loading...