Entscheidungsvorlage - FB 61/0675/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgabenhier: Anschaffung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 61 /30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung
überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 64.000,00 € zur Haushaltsstelle 9.11000.96520.3 "Überwachungsanlagen für den fließenden Verkehr -J-" zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 64.000,00 € zur Haushaltsstelle 9.11000.96520.3 "Überwachungsanlagen für den fließenden
Verkehr J-".
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verkehrssicherheit auf den Straßen im Stadtgebiet Aachen soll durch gezielte Geschwindigkeitsüberwachung erhöht werden mit dem Hauptziel, die Anzahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und schwächeren Verkehrsteilnehmen zum Beispiel im Umfeld von Schulen und Kindergärten, zu schützen. Geschwindigkeitskontrollen sollen flexibel eingesetzt und betrieben werden, um den motorisierten Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Geschwindigkeit zu bewegen.
Mit einer angepassten Geschwindigkeit kann ein
wirkungsvoller Beitrag geleistet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Aus diesem Grund ist beabsichtigt, zwei zusätzliche Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
(ein Verkehrsradargerät für die stationäre und ein Gerät für die mobile
Geschwindigkeitsüberwachung) anzuschaffen.
Die Anschaffungskosten hierfür betragen brutto ca. 94.000 €. Auf der Haushaltsstelle 9.11000.96520.3 "Überwachungsanlagen für den fließenden Verkehr J-", stehen planmäßig 26.000 € sowie ein Haushaltsrest von 4.000 € zur Verfügung, darüber hinaus werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 64.000 € benötigt.
Die Deckung ist durch Wenigerausgaben bei der Haushaltsstelle 9.69000.98330.7 "Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur -J-" gewährleistet.
Da es sich um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (alte Fassung) handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.