Kenntnisnahme - FB 40/0152/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung und die Absicht die „Projektgruppe Bildung und Region“, Bonn mit der Erstellung eines Gutachtens zum Schulentwicklungsplan für den Bereich der Sekundarstufe I und II 2005 – 2013 zu beauftragen, zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 

 

 

Rombey

Stadtdirektor

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Punkt 2 des o.g. und als Anlage beigefügten Ratsantrages wird die Verwaltung beauftragt „auf der Basis des Schulentwicklungsplanes für die Sekundarstufe I und II 2005 – 2013 ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass die Schulstruktur in Aachen analysiert und auch im Hinblick auf die StädteRegion Entwicklungsperspektiven aufzeigt.“

 

Die Verwaltung hat dies zunächst zum Anlass genommen, bereits im Januar 2007 den Städtetag NW um eine Umfrage unter den Mitgliedsstädten zu bitten, welche Erfahrungen dort im Bezug auf die Zusammenarbeit mit externen Anbietern im Bereich der Schulentwicklungsplanung vorliegen.

 

Auf diese Umfrage haben insgesamt 8 Mitgliedsstädte reagiert und ihre Erfahrungen mit entsprechenden Firmen und Instituten dargestellt.

 

Da der Verwaltung bekannt war, dass auch der Kreis Aachen bzw. der Schulverband in der StädteRegion in der Vergangenheit bereits mehrfach mit einem externen Anbieter zusammengearbeitet hat, wurde auch dort nachgefragt.

 

Im Ergebnis zeigte sich, dass sowohl von den Mitgliedsstätten als auch vom Kreis Aachen insgesamt nur 4 externe Anbieter benannt wurden, die seit dem Jahr 2000 mit z.T. sehr unterschiedlichen Aufgabenstellungen im Bereich der Schulentwicklungsplanung beauftragt wurden.

 

Mehrfach benannt und jeweils positiv beurteilt wurden dabei zum Einen,

-                      das Institut für Schulentwicklungsforschung (ISF) der Universität Dortmund sowie

-                      die „Projektgruppe Bildung und Region“, Bonn.

Mit dem letztgenannten Institut haben auch der Kreis Aachen bzw. der Schulverband in der StädteRegion bereits mehrfach zusammen gearbeitet und positive Erfahrungen gemacht. Die Verwaltung hat daraufhin diese beiden Institute mit dem als Anlage beigefügten Anschreiben vom 22.05.2007 um Abgabe eines Angebotes für das im o.g. Ratsantrag geforderte Gutachten gebeten.

 

Die „Projektgruppe Bildung und Region“ hat mit Datum vom 12.07.2007 ein solches Angebot vorgelegt, während das Institut für Schulentwicklungsforschung aus Dortmund auf mehrfache telefonische Nachfrage hin mitteilte, dass man sich dort derzeit aus Kapazitätsgründen zur Erstellung eines solchen Gutachtens nicht in der Lage sehe. Eine schriftliche Absage erfolgte erst mit Schreiben vom 22.08.2007.

 

Das Angebot der „Projektgruppe Bildung und Region“ ist als Anlage ebenfalls beigefügt und erfüllt nach Auffassung der Verwaltung sowohl formal als auch inhaltlich die an ein solches Gutachten zu stellenden Anforderungen.

 

Wie dem Angebot zu entnehmen ist, soll das Gutachten in drei Planungs- und Leistungsphasen gegliedert und innerhalb von drei Monaten erstellt werden.

 

Der veranschlagte Kostenrahmen von insgesamt 13.800,00 € (inkl. MwSt) wird ebenfalls für angemessen erachtet.

 

Darüber hinaus erscheint es der Verwaltung angesichts des im o.g. Ratsantrag formulierten Auftrages, auch im Hinblick auf die StädteRegion Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen, von besonderem Vorteil, dass die „Projektgruppe Bildung und Region“ hierzu aus der Zusammenarbeit mit Kreis Aachen und Schulverband bereits Erfahrungen mitbringt. Dies konnte im Rahmen eines am 19.11.2007 bei Dez. IV mit dem Leiter der Projektgruppe geführten Gesprächs vertieft und bestätigt werden.

 

Die Verwaltung spricht sich deshalb dafür aus, die „Projektgruppe Bildung und Region“, Bonn mit der Erstellung des geforderten Gutachtens zu beauftragen.

 

Da entsprechende Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr nicht zur Verfügung stehen, wird sich die Schulverwaltung im Benehmen mit der Kämmerei bemühen, die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Beauftragung des Gutachtens noch im laufenden Haushaltsjahr zu schaffen. Gegebenenfalls wird hierzu in der Sitzung mündlich berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. Erläuterungen

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Anlagen

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