Entscheidungsvorlage - A61/0023/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrplanmaßnahmen der ASEAG 2005/2006 zum Fahrplanwechsel im Mai 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Verfasst von:
- A 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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18.11.2004
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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15.12.2004
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
|
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19.01.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
die vorgeschlagenen Maßnahmen.
2.
Die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
3.
Die
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Hinblick
auf den Fahrplanwechsel 2005/2006 wurden für das Stadtgebiet Aachen die
nachfolgend beschriebenen Maßnahmen von der ASEAG in Zusammenarbeit mit der
Stadt Aachen erarbeitet.
Es handelt
sich bei den unter 1. genannten Maßnahmen um solche, die bereits als
Nachbesserungen im Nachgang des letzten Fahrplanwechsels im Juli 2004 umgesetzt
wurden und die zum Fahrplanwechsel 2005/2006 in den regulären Fahrplan der
ASEAG übernommen werden sollen.
Das unter
3. beschriebene Projekt Bürgerbus wird zur Zeit von der ASEAG initiiert. Eine
endgültige Entscheidung über die Einführung eines Bürgerbusses wird erst im
Frühjahr 2005 fallen können.
Weitergehende
Erläuterungen zu den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden in der Sitzung
mündlich vorgetragen.
1. Nachbesserungen bei den Linien 11, 41, 46 und 70
Zum
Fahrplanwechsel im Juni 2004 wurde das Linienangebot im Südraum der Stadt
Aachen umstrukturiert; dabei wurden Fahrplanlagen verschoben und
Angebotsreduzierungen insbesondere im Bereich Sief vorgenommen. Größtenteils
wurden diese Maßnahmen gut angenommen; in einzelnen Fällen musste von Seiten
der ASEAG nachgebessert werden. Die Nachbesserungen betrafen insbesondere
morgendliche Berufspendler sowie die Erreichbarkeit bestimmter Schulen in der
Innenstadt und Burtscheid zur 2. Stunde bzw. nach der 7. Stunde.
-
Eine
für den Einsatz an Schultagen vorgesehene Fahrt der Linie 11 wurde morgens
zwischen Walheim Hasbach und Aachen Bushof auch auf die Ferienzeit ausgedehnt.
-
Das
Angebot der Linie 46 wurde um insgesamt drei Fahrten zwischen Walheim und
Lichtenbusch erweitert.
-
Im
Abendverkehr wurde der Linienweg einer Fahrt der Linie 41 in Schmithof
erweitert.
-
Morgens
wurde eine Fahrt der Linie 70 verlängert, die demnach bereits an Walheim
Hasbach statt Schleckheim Kapelle einsetzt.
Die
Angebotsergänzungen haben einen Umfang von ca. 8.200 Wagen-km/Jahr.
Um für
abgelegene Bereiche in Sief, die von der Reduzierung der Linie 46 besonders
betroffen sind, auch während der Ferienzeit eine Anbindung an den ÖPNV zu
ermöglichen, wurde ein Pendelverkehr mit insgesamt 4 bzw. 5 Fahrten je Richtung
zwischen Walheim und Lichtenbusch auf der Linie 46 an Ferientagen eingerichtet.
Der
zusätzliche Pendelverkehr in den Ferien hat einen Umfang von ca. 4.600
Wagen-km/Jahr.
Darüber
hinaus wurde die ASEAG von der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
beauftragt, ein konstruktives Gespräch mit der Bürgerinitiative Schmithof/Sief
zu führen, um für weitere Angebotslücken Lösungen zu finden.
In diesem
Zusammenhang wurde der Linienweg der Linie 41 bei einigen Fahrten auf den
Bereich Schmithof Schule erweitert, sowie zwei weitere Fahrten der Linie 46
zwischen Walheim und Lichtenbusch bzw. zwischen Lichtenbusch und Sief ergänzt.
Diese
weiteren Nachbesserungen haben einen Umfang von ca. 5.800 Wagen-km/Jahr.
2. Neuer Linienverlauf der Buslinie 12 auf dem Abschnitt
Karlsgraben –
Welkenrather Straße
Ausgangslage
Die Buslinie 12 erschließt außerhalb der Hauptverkehrszeiten
das Wohngebiet an der Welkenrather Straße durch 7 Fahrten. Die Bedienung
erfolgt vor allem wegen der in der Welkenrather Straße vorhandenen
Alteneinrichtungen.
Der Linienweg verläuft bisher von Karlsgraben über
Lochnerstraße, Gartenstraße und Vaalser Str. bis zur Welkenrather Straße. Für
die Rückfahrt erfolgt eine Wendefahrt über die Weststraße mit Bedienung der
dortigen gleichnamigen Haltestelle.
Konzept
Um auch mit der Buslinie 12 den neuen Bahnhaltepunkt Schanz
bedienen zu können soll die Buslinie 12 ab Karlsgraben über die Vaalser Straße,
Junkerstraße und Welkenrather Str. bis zur Weststraße geführt werden.
Im Bereich Lochnerstraße kann die Linie 12 die bestehenden
Haltestellen der Ringlinie 13 in der Junkerstraße nutzen. Die bisherigen
Haltestellen in der Lochnerstraße werden dann nicht mehr benötigt. Die
Wendefahrt über die Weststraße erfolgt wie bisher. Zum Aussteigen ist
zusätzlich eine neue Haltestelle „Welkenrather Str.“ in der Welkenrather Straße
vorgesehen.
Neue Endhaltestelle der Buslinie 12 wäre die Haltestelle
“Weststraße“ in der Weststraße.
Für die neue Linienführung
ist es erforderlich, an zwei Stellen entgegen der derzeitigen Beschilderung der
ASEAG das Linksabbiegen zu gestatten. Dies betrifft das Linkseinbiegen von der
Vaalser Straße in die Welkenrather Str. sowie das Linksabbiegen von der
Junkerstraße in die Vaalser Straße. Aufgrund der lediglich 7 Fahrtenpaare
werden hier keine Probleme erwartet.
Mit dieser Linienwegänderung werden drei Ziele erreicht:
·
Die
Buslinie 12 erschließt den neuen Haltepunkt Schanz
·
Die
Erschließung der Altenheime an der Welkenrather Straße wird verbessert
·
Die
Lochnerstraße und die Gartenstraße werden vom Busverkehr entlastet, wodurch
neue Spielräume zur Straßenraumgestaltung gewonnen werden.
Leistungsänderung
Der neue Linienweg ist nicht länger als der bisherige, so
dass aufgrund dieser Maßnahme keine Mehrleistungen entstehen.
3. Bürgerbus Schmithof / Sief
Um die
Bedienung zwischen Walheim, Schmithof und Sief langfristig auf hohem Niveau zu
sichern, initiiert die ASEAG zur Zeit die Einführung eines Bürgerbusses in
diesem Bereich.
Landesweit
existieren bereits über 50 vergleichbare Bürgerbusprojekte. Es handelt sich bei
dem Bürgerbus um einen Kleinbus mit 8 Sitzplätzen, der von ehrenamtlichen
Fahrerinnen und Fahrern betrieben wird.
Die ASEAG
koordiniert die Einführung des Bürgerbusses. Sie schafft einen geeigneten neuen
Bus an, übernimmt die Wartung des Fahrzeugs, versichert es und hält es in
Stand. Sie hilft bei der Einrichtung eines festen Fahrplans und kümmert sich um
die Betriebsabrechnung.
Den
operativen Betrieb des Busses organisieren die Mitglieder eines eigens zu
diesem Zweck gegründeten Bürgerbusvereins selbst. 10-15 Bürger bedienen als
Fahrer die Busse nach einem festen Fahrplan und sorgen so selbst für eine
bedarfsgerechte Nahverkehrsmobilität ihres Stadtteils.
Die ASEAG
bemüht sich zur Zeit darum, genügend Mitglieder für diesen Verein zu gewinnen.
Es haben bereits mehrere Informationsveranstaltungen und Gespräche mit den
betroffenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim
stattgefunden.
Das
Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW (MVEL)
unterstützt den Verein jährlich mit 5.000 Euro Betriebskostenzuschuss und
fördert die Anschaffung eines Fahrzeugs mit einem Festbetrag von max. 30.000
Euro.
Der
Bürgerbus kann eine adäquate Ergänzung bzw. Ersatz für eine Bedienung mit
Linienbussen darstellen und hierbei – insbesondere bezüglich der Linienführung
- gezielt auf die Bedürfnisse der Fahrgäste eingehen. Mit einer höheren
Wirtschaftlichkeit trägt er darüber hinaus dem Ziel der Minimierung des
Defizits und der angespannten städtischen Haushaltslage Rechnung.
Der
Nahverkehrsplan der Stadt Aachen (1. Fortschreibung 2003) benennt für den dünn
besiedelten Aachener Südraum das Ziel, die sukzessive Einführung eines
bedarfsorientierten ÖPNV-Angebotes zu prüfen. Nach Einführung des Bürgerbusses
sollte die Akzeptanz des neuen Angebotes evaluiert werden.
Die
Fahrplanmaßnahmen sollen möglichst zeitnah in die Zweckverbandsversammlung
eingebracht werden. Um vorab den entsprechenden Beschluss des
Verkehrsausschusses einzuholen wird ausnahmsweise von der üblichen
Sitzungsreihenfolge abgewichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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229,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.005,6 kB
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