Kenntnisnahme - FB 68/0045/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschilderung zum archäologischen Denkmal Varnenum in Aachen-KornelimünsterAntrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 22.10.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau; B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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19.01.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Fußgängerwegweisung zum Varnenum:
Ende 2004 sind Vertreter der zuständigen städtischen Dienststellen den Weg abgegangen, der die Touristen vom Korneliusmarkt zum Ausgrabungsort „Varnenum“ führen soll. Dabei kam man u.a. überein, nicht die öffentliche Treppe zwischen Korneliusstraße und Schildchenweg auszuschildern, weil diese für Rollstuhlfahrer nicht zu benutzen ist. Vielmehr soll die Wegweisung vom Korneliusmarkt über die Korneliusstraße links in die Breiniger Straße und vor der Streugutrutsche links zum Schildchenweg hinauf führen. Entlang der Kreuzanlage und durch den nachfolgenden Wald gelangen die Fußgänger dann zum Varnenum.
Auf diesem Weg werden ca. 10 – 12 Schilder mit den Abmessungen 600 x 150 mm erforderlich sein. Diese sollten so aussehen, wie sie im gesamten historischen Stadtbezirk Aachen auch aufgestellt wurden (siehe Anlage). Nach Rückfrage bei der Fa. Veen in Geleen kostet ein Schild 56,00 €. Die Aufstellung würde durch den städtischen Betriebshof erfolgen. An ein oder zwei Stellen müssten möglicherweise zusätzliche Pfosten aufgestellt werden.
2. Ergänzung der Beschilderung für Autofahrer auf der Breiniger Straße
Der Landesbetrieb Straßenbau hat gegen eine zusätzliche Ausweisung zum „Varnenum“ durch touristische Hinweise nach Z. 386 StVO grundsätzlich keine Bedenken. Die genauen Standorte sind vorab festzulegen, Entwurfskizzen zu fertigen und ein Ansprechpartner zwecks Abschluss eines Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrages zu benennen. Die Kosten für die beiden touristischen Hinweise an der Breiniger Straße jeweils ca. 50 m vor der Zufahrt zum Parkplatz „Varnenum“ trägt nach § 51 StVO derjenige, der die Aufstellung dieses Zeichens beantragt. Wer die bereits vorhandenen Hinweise im Einmündungsbereich Iternberg/Breiniger Straße seinerzeit etwa in 1991 beantragt und finanziert hat, konnte der Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger dieses Einmündungsbereiches bis heute nicht ermitteln.
Da es sich bei beiden Ausschilderungswünschen nicht um unaufschiebbare Maßnahmen handelt, sieht die Verwaltung bei der derzeitigen Haushaltssituation keine Möglichkeit einer kurzfristigen Finanzierung. Ein privater Kostenträger (z.B. Heimatverein) könnte die Realisierung der beschriebenen Beschilderungen spürbar beschleunigen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten für die Fußgängerwegweisung sowie die Z. 486 StVO „touristische Hinweise“ sind derzeit noch nicht zu beziffern. Deckungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt existieren in 2005 nicht.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Keine.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Keine.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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187,1 kB
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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