Kenntnisnahme - FB 11/0159/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 

 

In Vertretung

 

Lindgens

Beigeordneter

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der PVA hatte im letzten Jahr darum gebeten, die Erfahrung mit dem neuen Beurteilungs-system einmal darzustellen. Die erste Runde der Regelbeurteilungen für Beamtinnen und Beamte ist inzwischen abgeschlossen.

 

Dieses  neue System ist mit recht hohem Aufwand aufgebaut und den Führungskräften und betroffenen Beamtinnen und Beamten vermittelt worden.

Als Erfolg ist festzustellen, dass die getrennte Leistungs- und Befähigungsbewertung eine verbesserte Aussageklarheit bewirkt hat, ebenso die stärkere Kopplung mit den konkreten Aufgabenstellungen und dem Anforderungsprofil im Beurteilungszeitraum. Weiterhin ist der Zusammenhang mit den jährlichen Mitarbeiter- und Zielvereinbarungsgesprächen durch deren zwingende Ausweisung hergestellt.  

 

Ein Kernpunkt der Neuerung war die veränderte Beurteilungsskala, die im Punktwert “3" das Soll im Sinne einer “kontinuierlich guten Leistung” beschreibt:       

Durch viele Anfragen, Rückäußerungen und Interventionen ist bekannt, dass sich sehr intensiv zwischen den Beteiligten mit der neuen Systematik in dem Bemühen um eine gerechte Anwendung auseinander gesetzt wurde mit folgenden Beurteilungsergebnissen:         

 

Skalenwert/

Laufbahn-gruppe

 

1

 

2

 

2,5

 

3,0

 

3,5

 

4,0

 

5,0

Durch-
schnitt

 

m.D

0

2

9

143

134

86

4

3,41

g.D.

0

2

15

71

127

169

31

3,69

 h.D.

0

1

1

4

11

32

16

4,05

gesamt

0,0%

0,58%

2,91%

25,41%

31,70%

33,45%

5,94%

3,59

 

In der Verteilung der Beurteilungswerte zeigt sich, dass etwa 1/3 der Beurteilungen den Wert „4" ausweisen, dann folgen in der Häufigkeit die Werte „3,5" und „3". Die angestrebte Fokussierung auf den Wert "3" als Feststellung einer "kontinuierlich guten Leistung" wird also im Ergebnis dieser Beurteilungsrunde noch nicht erreicht.


 

Für die weitere Zukunft muss weiter dafür gesorgt werden, dass sich eine neue, gleiche Sicht auf das Thema: „Leistung“ herausbildet. Dies gewinnt im Zusammenhang mit der Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung nach dem TvöD zusätzlich an Bedeutung, auch wenn es sich nicht um identische Bewertungssysteme handelt. Für die Beamtenbeurteilung müssen insbesondere die Zweitbeurteiler dafür sorgen, dass das System insgesamt ausbalanciert ist und ggf. stärker korrigierend eingreifen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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