Kenntnisnahme - FB 36/0185/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der europäischen Luftqualtitätsrichtlinien in NRW, Luftreinhalteplanung in Aachen - Sachstandsbericht zur aktuellen Entwicklung, Stand November 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 36/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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11.12.2007
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.01.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Umweltausschuss:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, fortlaufend über die Entwicklung des Luftreinhalteplans zu berichten.
Verkehrsausschuss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, fortlaufend über die Entwicklung des Luftreinhalteplans zu berichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.
Einleitung
Die Verwaltung hatte den Umweltausschuss letztmalig in der Sitzung am 19. Juni 2007 über den Sachstand zum Luftreinhalteplan Aachen informiert. Seinerzeit wurde erläutert, dass es intensivster Anstrengungen auf unterschiedlichen Handlungsfeldern bedarf, um die Luftqualität an den Belastungsschwerpunkten signifikant zu reduzieren und damit die von der EU geforderten Grenzwerte einzuhalten.
Neben zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen zwischen Fachverwaltung und lokalen Partnern und Akteuren fanden seit Juni u.a. zwei Projektgruppensitzungen unter Feder-führung der Bezirksregierung Köln statt (22. Juni und 14. November).
Die Vielzahl der von der Bezirksregierung geladenen Akteure und Partner (u.a. LANUV, Einzelhandelsverband, IHK, HWK, BLB, ASEAG, AVV, Polizei, STAWAG, ADAC, ADFC, VCD, Fuss e.V., cambio, RWTH, FH, Strassen NRW ) unterstreicht die Bedeutung bzw. Brisanz der Luftreinhalte-Thematik für Wirtschaftsverbände, Initiativen und Einrichtungen. Gleichzeitig wird die Vielschichtigkeit der relevanten, letztendlich aber zu harmonisierenden Interessenslagen deutlich.
Die Treffen mit der Bezirksregierung dienten einerseits dem Meinungsbildungsprozess und dem Ideen- und Erfahrungsaustausch, vorrangig aber der Information über:
- Allgemeine rechtliche Grundlagen der Luftreinhalteplanung
- Grundsätze und Zielsetzungen der Stadt
- Strategien in anderen Städten (u.a. Köln, Düsseldorf, Ruhrgebiet)
- Methoden zur Bewertung der Luftreinhaltebeiträge einzelner Maßnahmen
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Kooperation bzw. Mitwirkung
- Zeitliche Abwicklung der Luftreinhalteplanung
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die beteiligten Institutionen:
· die konzeptionelle Linie der Verwaltung grundsätzlich unterstützen,
· den von der Verwaltung vorgestellten (vorläufigen) Maßnahmenplan begrüßen,
· die Notwendigkeit zur Leistung eigener Beiträge anerkennen und
· sich daher ausnahmslos bereit erklären, aktiv an der Lösung des Luftreinhalteproblems mitzuwirken.
Der mit der Bezirksregierung vereinbarte Fahrplan sieht vor, die inhaltliche Ausgestaltung des Maßnahmenplans und die Präzisierung der Mess- und Ausgangsdatenbasis (zuständig: LANUV) im Frühjahr 2008 weitestgehend abzuschließen und den Luftreinhalteplan Aachen im Oktober 2008 zur Rechtskraft zu bringen.
2.
Grundsätze und Ziele der Stadt Aachen
Für die Auftaktveranstaltung
der Bezirksregierung am 22. Juni hatte die Verwaltung Grundsätze und Ziele
entworfen (vgl. Anlage 1), die als Leitfaden für die inhaltliche Ausgestaltung
des Luftreinhalteplans und damit als Grundlage für Verhandlungen und Gespräche
mit der Bezirksregierung und den beteiligten Partnern dienen sollen.
Insbesondere wurde auf die
Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes hingewiesen, der:
·
die Belange der
Luftreinhaltung, des Lärm- und des Klimaschutzes verbindet,
·
auf eine
zukunftsweisende Gestaltung der Mobilität fokussiert und
·
daher insbesondere auf
den Ausbau des Umweltverbundes und die Optimierung des Güterverkehrs setzt.
Demgegenüber sollte die
von anderen Städten favorisierte Umweltzone aus Sicht der Verwaltung nur bei
Versagen anderer Instrumente und damit als „Letztes Mittel“ erwogen werden.
Die genannten Grundsätze
und Ziele stehen im Einklang mit der aktuellen Position des Deutschen
Städtetages (vgl. Anlage 2) und lassen erkennen, dass neben notwendigen
Maßnahmen der Städte insbesondere dringender Handlungsbedarf bei Bund und
Ländern (verbindliche Anordnung von Partikelfiltern für Pkw und Lkw) sowie bei
der Automobilindustrie und den Treibstoffherstellern besteht, um den
Anforderungen der EU bzw. den berechtigten Forderungen der Bürgerschaft nach
sauberer Luft nachzukommen.
3.
Maßnahmenplan (Stand: November 2007)
Auf Basis der o.g. Prämisse wurde mit den lokalen Akteuren und Partnern und der Bezirks- und Landesregierung an der inhaltlichen Ausgestaltung des Aachener Luftreinhalteplans (Maßnahmenplan) intensiv gearbeitet.
Der vorläufige Maßnahmenplan (vgl. Anlage 3) wird seitens der lokalen Akteure und Partner vollumfänglich unterstützt und mitgetragen. Seitens der Bezirksregierung wird dem Ansatz als Modellvorhaben (Alternative zur Umweltzone) zugestimmt, sofern 3 zentrale Bausteine, die im Sommer 2007 im Rahmen des Landeswettbewerbs „Gesund Mobil“ als vorbildliche Projektideen ausgezeichnet wurden, kurzfristig umgesetzt werden:
- Job-Ticket-Kampagne,
- Partnerschaft Luftgüte,
- Mobilitätsberatung.
Aus Sicht der Verwaltung sind die skizzierten Maßnahmen geeignet, signifikante Verbesserungen im Hinblick auf die Luftqualität zu erzielen.
Gleichzeitig setzt der Maßnahmenplan wichtige Akzente im Hinblick auf das Thema „Mobilitätsanforderungen der Zukunft“ und versteht sich als aktiver Beitrag zu der von der EU geforderten Lärmminderungsplanung und zur Senkung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen.
Die Umsetzung des (vorläufigen) Maßnahmenplans fordert von der Stadt Aachen und ihren Partnern den Einsatz von Investitionen, von Personal und anderen Ressourcen. „Saubere Luft in der Stadt gibt es nicht zum Nulltarif“.
Vorläufige Angaben zu den Kosten sind ebenfalls der Anlage 3 zu entnehmen. Mit Blick auf die Finanzierbarkeit der Projekte wurde bei der Entwicklung des Maßnahmenplans jedoch konsequent darauf geachtet, dass:
- Bereits geplante Investitionen (z.B. Fahrradparkhaus HBF) und Projekte (z.B. Fernwärmeausbau & Förderung von Erdgasfahrzeugen durch STAWAG) einbezogen werden,
- Zur Finanzierung von Maßnahmen des Luftreinhalteplanes bei der Landes- und Bezirksregierung ein bevorzugter Zugriff auf Fördermitteln eingefordert wird,
- Die Lasten der Luftreinhalteplanung nicht einseitig auf die Stadt verlagert werden und daher insbesondere auch die ortansässigen Landeseinrichtungen zur Leistung eigener Luftreinhaltebeiträge aufgefordert werden,
- Für einige Bausteine (z.B. weitere Ausbau der Regionalbahn) die politischen Grundsatzbeschlüsse bzw. Absichtserklärungen maßgeblich sind und
- Die Kosten alternativer Luftreinhaltsstrategien (z.B. Ausweisung einer Umweltzone) nicht aus dem Blickfeld geraten.
4.
Weitere Vorgehensweise
In den kommenden Monaten ist der Maßnahmenplan weiter zu konkretisieren und verbindlich auszugestalten. Erst dann lassen sich einerseits die Luftreinhaltebeiträge (werden durch das LANUV ermittelt) aber auch die hierfür anstehenden Aufwendungen konkret beziffern.
Aus Sicht der Verwaltung ist für die Monate Januar bis April geplant, den zuständigen Fachausschüssen die Bausteine mit besonderer Relevanz vor der endgültigen Einarbeitung in den Maßnahmenplan zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen (z.B. Job-Ticket-Initiative bei der Stadt Aachen, Mobilitätsberatung).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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427,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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39,1 kB
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