Kenntnisnahme - FB 61/0683/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Alfons-Gerson-Straße, Cyprianusweg;hier: Antrag einer Anwohnerin des Cyprianusweges vom 31.08.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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19.12.2007
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der unauffälligen Verkehrssituation im dortigen Wohnbereich keine Verkehrsbeschränkungen oder bauliche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der vorliegenden Eingabe vom 31.08.2007 haben die Verwaltung sowie die Polizei umfangreiche Verkehrserhebungen im angesprochenen Wohngebiet durchgeführt. Eine am 09.10.2007 über 12 Stunden (7.00 bis 19.00 h) durchgeführte Verkehrszählung ergab auf der Alfons-Gerson-Straße in Fahrtrichtung Oberforstbacher Straße 346 und in Fahrtrichtung Schleckheimer Straße 334 Kraftfahrzeuge.
Dies entspricht einer Verkehrsbelastung von 57 Fahrzeugen /h, insgesamt für beide Fahrtrichtungen.
In den Cyprianusweg wurden in 12 h 36 Fahrzeuge und aus dem Cyprianusweg
45 Fahrzeuge gezählt. Dies entspricht einer Gesamtbelastung von 7 Fahrzeugen /h im Cyprianusweg.
Die Alfons-Gerson-Straße dient als Wohnsammelstraße für das darüber erschlossene Wohngebiet sowie als Zufahrt zur Kindertagesstätte. Die ermittelten Verkehrsbelastungen entsprechen denen für vergleichbare Wohngebiete. Der Anteil an Durchgangsverkehr ist gering.
Die ermittelten Geschwindigkeiten bei einer Testmessung am 10.10.2007 über einen Zeitraum von insgesamt 2.15 h (7.30 bis 8.30 Uhr, sowie 14.45 bis 16.00 Uhr) ergab insgesamt 126 Fahrzeuge, von denen 108 im Toleranzbereich bis 39 k m/h fuhren. Lediglich 18 Kfz fuhren im Überschreitungsbereich zwischen 40 und 50 km/h.
Auch die Polizei hat Lasermessungen aus einem Zivilfahrzeug vor Ort durchgeführt. Der Großteil der Verkehrsteilnehmer wurde mit Geschwindigkeiten unter 30 km/h gemessen. Vereinzelt fuhren Fahrzeuge mit 35 -36 km/h. Als Spitzenwert wurde von der Polizei eine Geschwindigkeit von 42 km/h festgestellt. Auch diese Messungen bestätigen die angemessene Fahrweise im dortigen Wohngebiet.
Das sehr geringe Verkehrsaufkommen in der Alfons-Gerson-Straße bewirkt, dass in der Regel den Autofahrern kein Verkehr oder höchstens 1 Auto entgegen kommt. Da außerdem die Anwohner immer nur auf der gleichen Straßenseite am Fahrbahnrand parken, steht den Kraftfahrern eine hindernisfreie Restfahrbahn zur Verfügung. Hier wird empfohlen, die Fahrzeuge wechselseitig zu parken und so die Übersichtlichkeit der Straße zu mindern.
Die örtliche Polizeidienststelle hat mit der Kindertagesstätte Alfons-Gerson-Straße Kontakt aufgenommen und hierbei durch persönliche Gespräche und ein im Kindergarten ausgehängtes Informationsblatt die Eltern auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit im Zonenbereich hingewiesen.
Eine Überprüfung der Unfallsituation ergab, dass seit Beginn der statistischen Erfassungen mit dem aktuellen System im Februar 2005 in der Alfons-Gerson-Straße keine Verkehrs-unfälle durch die Polizei aufgenommen wurden.
Unter Berücksichtigung dieser ermittelten Werte nimmt die Verwaltung in inhaltlicher Übereinstimmung mit der Kreispolizeibehörde zu den beantragten Maßnahmen wie folgt Stellung:
- Der Wunsch, die Alfons-Gerson-Straße und den Cyprianusweg als verkehrsberuhigte Bereiche auszuweisen, wird abgelehnt. Es würde bei der Weitläufigkeit des gesamten Wohngebietes nicht ausreichen, lediglich an den 3 Zufahrten von der Schleckheimer Straße sowie der Oberforstbacher Straße entsprechende Verkehrszeichen 325/326 STVO aufzustellen. Die in der Regel im Anliegerverkehr die Straße täglich befahrenden Kraftfahrer werden bei der Länge der Straßenabschnitte die Schrittgeschwindigkeit nicht einhalten, da sie glauben, die örtliche Situation hinreichend zu kennen. Die Diskrepanz zwischen der gestiegenen Erwartungshaltung der Antragsteller auf sorgloses Kleinkinderspielen in der Straße und den tatsächlich kaum veränderten Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer würde sicherlich größer werden.
- Bremsschwellen in Wohngebieten lehnt die Verwaltung ebenfalls ab, da sie lediglich in unmittelbarer Nähe der Schwelle wirken und bereits nach 50 m die Fahrgeschwindigkeit wieder das alte Niveau erreicht hat. Die im Bereich der Schwelle wohnenden Anwohner werden durch die damit verbundenen Geräuschbelästigungen (Abbremsen, Überfahren und erneutes Beschleunigen) erheblich stärker beeinträchtigt als beim jetzigen gleichmäßigen Fahrgeräusch. Außerdem bilden solche Schwellen für Transporte mit liegenden Kranken erhebliche Nachteile.
- Aufgrund der ermittelten geringen Verkehrsbelastungen und dem weiterhin an der Alfons-Gerson-Straße angebundenen Kindergarten würde die Sperrung zweier der drei Zufahrten das Verkehrsaufkommen nicht spürbar reduzieren, die Umwege für alle Anwohner sowie besonders die Verkehrsbelastung für die Anwohner an der einzig verbleibenden Zufahrt jedoch deutlich erhöhen. Eine sachliche Rechtfertigung dieser einseitigen Maßnahme besteht nicht.
- Wendefahrten von Besuchern der Apotheke im Einmündungsbereich Cyprianusweg konnten vor Ort nicht beobachtet werden. Weitestgehend nutzen die Besucher die Privatparkplätze der Apotheke an der Schleckheimer Straße und befahren die Alfons-Gerson-Straße nur in wenigen Einzelfällen. Anschließende Wendevorgänge wurden nicht beobachtet.
Die Verkehrslage im angesprochenen Wohngebiet ist völlig unauffällig und unterscheidet sich nicht von den benachbarten Wohngebieten (Meischenfeld oder Auf der Gallich). Ein Änderungsbedarf besteht nach übereinstimmender Auffassung aller Fachdienststellen nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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