Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 50/0184/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben / Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2007-, Hst. 1.47000.71825.5 'Pflegewohngeld'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 50
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 390.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.47000.71825.5 „Pflegewohngeld“ zu erteilen.
In Vertretung
(Lindgens)
Beigeordneter
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 390.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.47000.71825.5 „Pflegewohngeld“ zu erteilen.
In Vertretung
(Grehling)
Kämmerin
Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 390.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.47000.71825.5 „Pflegewohngeld“.
(Dr. Linden)
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
(Sozial- und Gesundheitsausschuss)
Über den nachstehenden Sachverhalt wird aus zeitlichen Gründen in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 29.11.2007 mündlich berichtet.
Erläuterungen: (Finanzausschuss / Rat der Stadt)
Nach § 12 PfG NW handelt es sich beim Pflegewohngeld um einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für betriebsnotwendige Investitionskosten, den vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen für die Plätze bekommen können, die von pflegebedürftigen Menschen genutzt werden, welche die Investitionskosten aus ihrem Einkommen und Vermögen unter Berücksichtigung der von der Pflegekasse nicht gedeckten Pflegekosten, der Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht (in voller Höhe) decken können. Zur Bestimmung des Vermögens gelten die Vorschriften des SGB XII entsprechend. Pflegewohngeld wird nur gewährt, sofern die kleineren Barbeträge und sonstigen Geldwerte des Heimbewohners/der Heimbewohnerin einen Betrag von 10.000,00 € nicht übersteigen.
Durch Rechtsverordnung (PfGWGVO NW) wurden die Zuständigkeit über der Leistungsgewährung, das Antragsverfahren, die Dauer der Leistungen, ihre Höhe und das Verfahren der Anpassung der Leistungen an die Kostenentwicklung geregelt. Danach prüft und bestätigt der Landschaftsverband zusammen mit der AOK (als Vertreterin der gesetzlichen Pflegekassen) die Sätze des Pflegewohngeldes. An diese Entscheidung ist die kommunale Pflegekasse unter Anwendung der bestehenden Versorgungsverträge gemäß § 72 SGB I und der Vergütungsvereinbarungen (vertragliche Regelung nach § 85 SGB XI) gebunden.
Für die Haushaltsplanung 2007 wurde auf der Basis des prognostizierten Rechnungsergebnisses 2006 (rd 6 Mio €) in Verbindung der Entwicklung der Betreuungszahlen ein gegenüber 2006 erheblich erhöhter Planansatz (plus 500 T€) ermittelt. Bei der Planung war nicht erkennbar, dass fast alle Heime (90 %) ab 01.01.2007 - dann festgeschrieben für die Dauer von 2 Jahren - eine Erhöhung des Pflegewohngeldes vornehmen konnten, da die Genehmigung des Landschaftsverbandes Rheinland und der Pflegekassen sehr spät erteilt wurde. Zu ergänzen ist, dass die Erhöhungen teilweise auch rückwirkend für 2006 gelten, so dass eine Planung äußerst erschwert wird.
Die Pflegesatzerhöhung sowie weitere Fallzugänge (wie die beigefügte Tabelle zum Fallbestand zeigt) führen zu dem errechneten Mehrbedarf von 390.000,00 €. Da es sich hierbei um erhebliche Mehrausgaben gem. § 82 GO NRW a. F. handelt, ist vor deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich. Die Deckung ist gewährleistet durch entsprechende Minderausgaben bei der Haushaltstelle 1.41000.74000.7 „ Leistungen zum Lebensunterhalt – in Altenheimen“.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich i.H.v. 390.000,00 € im Verwaltungshaushalt.
Ein Deckungsvorschlag ist in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführt.
Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre ergeben sich nicht.
Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 kB
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