Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 50/0185/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.540.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.48200.69100.5 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs 1 u. 2 SGB II)“ zu erteilen.

 

 

In Vertretung

 

 

(Lindgens)

Beigeordneter

 

 

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.540.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.48200.69100.5 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs 1 u. 2 SGB II)“ zu erteilen.

 

 

In Vertretung

 

 

(Grehling)

Kämmerin

 

 

 

 

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.540.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.48200.69100.5 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs 1 u. 2 SGB II)“.

 

 

 

 

(Dr. Linden)

Oberbürgermeister

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen: (Sozial- und Gesundheitsausschuss)

 

Über den nachstehenden Sachverhalt wird aus zeitlichen Gründen in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 29.11.2007 mündlich berichtet.

 

 

Erläuterungen: (Finanzausschuss / Rat der Stadt)

 

Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ist eine kommunale Pflichtleistung nach § 6 Abs. 2 i V m § 22 Abs. 1 u 2 SGB II. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund im laufenden Jahr mit 31,2 %, so dass die errechneten Mehrausgaben in Höhe dieses Prozentsatzes zu Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.48200.19100.2 (sh Anlage 1) führen.

 

Für die Haushaltsplanung 2007 wurde auf der Basis des sich abzeichnenden wirtschaftlichen Aufschwungs und der damit verbundenen Entspannung auf dem Arbeitsmarkt ein Rückgang der Betreuungszahlen zugrunde gelegt. Diese erwartetet Entwicklung trat jedoch nicht ein. Gegenwärtig zeichnet sich sogar eine durchschnittliche Fallzahlsteigerung von rd 57 Fällen pro Monat ab. (Sh Anlage 2, revid. Fallzahlen)

Ursächlich für diese Entwicklung ist, dass Arbeitslosengeld I-Bezieher nicht in Arbeit vermittelt werden, sondern nach einem Jahr in den Leistungsbezug nach SGB II fallen. Zudem ist festzustellen, dass trotz erheblicher Bemühungen der ARGE, die Menschen in Arbeit zu vermitteln, immer seltener bedarfsdeckendes Einkommen von den SGB II-Beziehern erzielt wird. Auch wird das Einkommen zunächst auf die BA-Leistungen, d.h. auf die Regelsätze angerechnet. In den seltensten Fällen bleibt darüber hinausgehendes Einkommen zur Deckung der Unterkunftskosten übrig.

Über die vorstehenden Sachverhalte wurde der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen ausführlich unterrichtet.

 

Da es sich bei den zusätzlich benötigten 4.540.000,00 € um erhebliche Mehrausgaben gem. § 82 GO NRW a. F. handelt, ist vor deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich.

 

Zu den in der nachstehenden Tabelle dargestellten Deckungsvorschlägen i.H.v. insgesamt 2.542.000,00 € ist auszuführen, dass sich die Minderausgaben im SGB II (UA 482) aus rückläufigen Ausgaben für den vom FB 50 betreuten Personenkreis des SGB II (Rückübertragung der ARGE-Aufgabe für Wohnungslose und Frauenhausbewohnerinnen auf die Stadt) ergeben.

Der Ausgabenrückgang wird belegt durch die gesunkenen Betreuungszahlen, die aus der Anlage 1 ersichtlich ist. Hier handelt es sich um eine gegenläufigen Trend zu den Betreuungszahlen bei der ARGE, die monatlich um durchschnittlich 57 Fälle steigen.

 

Die Minderausgaben (UA 413) ergeben sich daraus, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand im laufenden Jahr in geringerem Umfang Krankenhilfeleistungen außerhalb des § 264 SGB V zu leisten sind, als erwartet.

 

Haushaltsstelle

Deckungsanteil

1.48200.19100.2

1.380.000,00 €

1.48200.67200.0

125.000,00 €

1.48200.69120.0

159.000,00 €

1.48200.69300.8

89.000,00 €

1.48200.78300.7

193.000,00 €

1.48200.78310.4

30.000,00 €

1.48200.78400.3

53.000,00 €

1.48200.78500.0

37.000,00 €

1.41300.73000.3

230.000,00 €

1.41300.73010.0

50.000,00 €

1.41300.73020.8

16.000,00 €

1.41300.73030.5

20.000,00 €

1.41300.74000.9

50.000,00 €

1.41300.74010.6

10.000,00 €

1.41400.73040.0

100.000,00 €

Deckungssumme

2.542.000,00 €

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich i. H. v. 4.540.000,00 € im Verwaltungshaushalt.

Ein Teil-Deckungsvorschlag ist in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführt.

Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre werden sich nicht ergeben.

Maßnahmebezogene Einnahmen sind zu erwarten durch Bundesmittel i.H.v. 1.380.000,00 €.

 

 

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Anlagen

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