Kenntnisnahme - FB 61/0674/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung  zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg  nimmt den Bericht der Verwaltung  zur Kennt­nis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung  zur Kennt­nis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Projekt

Die "RWE Transportnetz Gas GmbH" Königswall 21, 44137 Dortmund plant als Vorhabensträgerin und Netzbetreiberin den Bau einer neuen Erdgasleitung DN 500, PN I00, ausgehend südlich der Molchschleusenstation der TENP-Leitung (Ruhrgas AG, D) im Netz der GTS-(Gas Trans­port Services) Station Bocholtz (NL) nach Aachen-Haaren. Eigentümerin der neuen Leitung wird die RWE Thyssengas GmbH, Duisburger Straße 277, 47166 Duisburg.

 

Es ist geplant, eine ca. 8,8 km lange Leitung, ausgehend von einer neuen GTS Übergabestation, im nördlichen Teil der Stadt Aachen, bis nach Aachen-Haaren zu errichten. Eine spätere Verlängerung der Leitung nach Aachen-Verlautenheide  ist mittelfristig denkbar, aber zurzeit nicht aktuell.

 

 

2. Begründung

Der Neubau der Gasleitung von Bocholtz nach Aachen-Haaren ist zwingend erforderlich, da zum 31.12.2008 ein seit 1984 bestehender Bezugsvertrag über den Bezug von Erdgas aus Russland endet. Das Erdgas wird zur Zeit an der Übergabestelle Waidhaus an der tschechischen Grenze übergeben und über einen mit dem vorgenannten Bezugsvertrag auch zeitlich gekoppelten Transportvertrag, in das System Aachen - Xanten der RWE Transportnetz Gas mit Erdgas eingespeist. Mit dem Ende des Bezugsvertrages endet auch der damit verbundene Transport über die TENP (TransEuropäischeNaturgasPipeline) und die MEGAL (Mitteleuropäische Gasleitungsgesellschaft) aus Richtung Süden. Die Gasnetzstruktur des Systems Aachen-Xanten macht aber weiterhin eine Aufspeisung des Raumes Aachen erforderlich. Diese Aufspeisung wird durch den Bau der geplanten Leitung geschaffen. Die teilweise zur geplanten Trasse dieser Leitung parallel verlaufende TENP ist in Nord-Süd-Richtung ausgebucht. Entsprechende Transportanfragen an den Netzbetreiber der TENP wurden negativ beschieden. Der Bau der geplanten Leitung schafft die erforderliche Transportkapazität.

 

 

3. Alternativen

Bedingt durch das Auslaufen des Bezugsvertrages Ende 2008 müssen die zur weiteren sicheren Versorgung erforderlichen Gasmengen für den Großraum Aachen aus anderen Bezugsquellen gedeckt werden. Hier kommt nur Emden als Bezugspunkt für weitere Import-Erdgasmengen aus Norwegen in Betracht. Die angelandeten Gasmengen müssen dann von dort in den Raum Aachen abtransportiert werden, was ohne den geplanten Transport über das bestehende GTS-Pipeline-System durch die Niederlande, einen umfangreichen Ausbau des bestehenden Transportweges "Emden-Folmhusen-Bunde-Emsbüren-Duisburg-Aachen" bedeuten würde. Leitungsneubaumaßnahmen in einer Länge von ca. 68 km im Bereich des Netzes Xanten-Aachen-Verlautenheide und die Erweiterung von bestehenden Verdichterstationen wären erforderlich.

 

Auch der Transport von Emden über bestehende Systeme der WINGAS Transport GmbH & Co. KG kommt bedingt durch fehlende Transportkapazitäten und unterschiedlicher Gasbeschaffenheiten nicht in Betracht.

 

 

4. Ergebnis

Die technisch, wirtschaftlich und ökologisch beste Lösung ist nach Untersuchung aller möglichen Altenativen, der Transport ex Emden in das Netz der GTS (Gastransportservices) via Niederlande bis zum geplanten Übergabepunkt bei Bocholtz und mit anschließendem Weitertransport über die geplante ca. 8,8 km lange Verbindungsleitung bis nach Haaren.

 

 

 

 

 

 

5. Verfahren

5.1 Beteiligung der Bezirksregierung Köln

Für dieses Neubauvorhaben hat die RWE Transportnetz Gas GmbH, Königswall 21 in 44137 Dortmund von der BZR Köln - Dezernat 65 Verkehr - als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde wegen Fehlens der  überregionalen Bedeutung die Akzeptans der 1992 / 1993 durch­geführten landesplanerischen Abstimmung der Trasse in einem Termin am 28.11.2006 bestätigt bekommen.

Die Stadt Aachen hatte sich aus ökologischen und raumordnerischen Gründen für die Bündelung der Leitungen in einer Trasse in Parallelführung entlang der bereits vorhandenen 2 TENP-Leitungen Rich­tung Wurm­tal / Würselen ausgesprochen. Die BZR Köln sprach sich wegen des bestehenden Zeitfensters (In­betriebnahme der neuen  Leitung am 31.12.200­8) und des Erfordernisses der Durch­führung eines Raumordnungs- bzw. Plan­feststellungsverfahrens mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung gegen die von der Stadt Aachen gemachten Aussagen aus.

 

5.2 Beteiligung der Stadt Aachen

Am 12.12.2006 fand bei der Stadt Aachen eine Ämterabstimmung statt, an der auch Behörden und Dienststellen außerhalb der Stadt Aachen teilnahmen. Vorab konnten zu dem Projekt Stellungnahmen abgegeben werden, die bei Vorliegen RWE Transportnetz Gas als Kopie erhalten hat. Somit ist gewährleistet, dass alle im Bereich der Trasse die zu berücksichtigenden planerischen Vorgaben bzw. Planungen anderer Dienststellen und Behörden aus städtischer Sicht  bekannt wurden und in die Trassenführung eingearbeitet werden konnten.

 

Am 18.01.2007  wurde die Trasse von  RWE Transportnetz Gas und der Unteren Landschaftsbehörde beim Fach­bereich 36 Umwelt (ULB) begangen.

Im Trassenverlauf sind die Hindernisse (z.B. der Westwall an der niederländischen Grenze) bzw. die ökologisch sensiblen Bereiche (Quellle an der Berensberger Straße bei Gasser Feld, markante Einzelbäume, Weißdornhecken etc.) und die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Land­schaft erfasst worden. Der Eingriff ist in einem Land­schaftspflegerischen Begleitplan (LBP) genau aufzuführen und zu bilanzieren. Ein zu beauftragendes Land­schaftsbüro wird sich vor Beginn der Arbeiten mit der ULB in Verbindung setzen und in Abstimmung mit ihr einen LBP aufstellen.

 

RWE Transportnetz Gas wird als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung z.Zt. an diversen Bauleitplanverfahren beteiligt, die den Bau der Erdgasleitung tangieren, z.B an den Änderungen des Flächennut­zungsplanes 1980 / Aufstellung eines Bebauungsplanes Berensberger Straße / Kleingartenanlage und Parkplätze Tivoli in den Bereichen Krefelder Straße / Hochbrücker Mühle und Friedenstraße.

 

Weiterhin erfordert der Bau der Leitung aufgrund der Kreuzung mehrerer öffentlicher Verkehrsflächen sowie die Inanspruchnahme privater Flächen den Abschluss von Wegebenutzungsverträgen bzw. Gestattungsverträgen mit der Stadt Aachen; diese Abschlüsse werden z.Zt. vorbereitet­­.

 

Im Bereich südlich der Bundesgrenze zu den Niederlanden und westlich des Grenzüberganges Vetschau muss eine Gas­übernahmestation gebaut werden. Dieses überirdische Bauwerk - das einzige überirdische auf der ganzen Trasse - erfordert eine Genehmigung durch die Stadt Aachen - FB 63 Bauaufsicht -. Unterirdische Anschlüsse gehören zur Leitung selbst und sind genehmigungsfrei.

 

5.3 Beteiligung der privaten Grundstückseigentümer

Auf Grundlage der Planung von 1992 / 93 wurden mit den privaten Grundstückseigentümern Vereinbarungen zum Bau und Betrieb der Leitung abgeschlossen. Bis auf eine private Grundstückseigentümerin haben alle dem Bau mündliche / schriftlich zugestimmt und eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eintragen lassen.

 

 

5.4 Andere öffentliche Belange 

RWE Transportnetz Gas muss wegen des Fehlens einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung durch die BZR Köln dieser gemäß § 7 Abs. 7 VwVfG - LNK NRW nachweisen, dass 1. andere öffentliche Belange nicht berührt oder die erforderlichen Entscheidungen (Genehmigungen) vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen und 2. Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind. Dies geschieht mit der Einreichung der kompletten genehmigten Unterlagen.

 

Die BZR Köln beteiligt dann die Naturschutzverbände, welche zur Abgabe ihrer Stellungnahme eine Frist von 4 Wochen haben. Durch die Beteiligung der ULB bzw. des Landschaftsbeirates bei der ULB sind vorab auch die Natur­schutzverbände im Vorfeld bereits seitens der Stadt Aachen an dem Projekt beteiligt worden. Dies führt zu einer frühzeitigen Klärung mög­licher Fragen mit dem Leitungsbetreiber. Nach Zustimmung der Trasse durch die Naturschutzverbände bestätigt die BZR Köln der RWE Transportnetz Gas, dass keine anderen öffentlichen Belange dem Bau der Erdgasleitung entgegenstehen und diese realisiert werden kann.

 

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Anlagen

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