Entscheidungsvorlage - FB 20/0099/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Haushaltsjahre 2007 -Abschlussbuchungen in der Übergangsphase Kameralistik/NKF
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Herr Krings
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, bei Buchungen, die noch im Jahre 2007 erforderlich sind um eine rechtzeitige Wertstellung am 1.1.2008 sicherstellen zu können, die Regelung des § 32 der Hauptsatzung hinsichtlich der Erheblichkeitsgrenze, die für eine vorherige Zustimmung des Rates bei überplanmäßigen Genehmigungen existent ist, außer Kraft zu setzen.
Der Rat wird gem. § 82 GO NRW (alte Fassung) nachträglich in Kenntnis gesetzt.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Umstellung vom kameralen auf den doppischen Rechnungsstil bedingt, dass verschiedene, zum 1.1.2008 für den Empfänger verfügbare Zahlungen (z.B. Sozialleistungen, Beamtengehälter, Leistungen im Jugendhilfebereich etc.) bereits kassenwirksam das Haushaltsjahr 2007 belasten. In der Ergebnisrechnung des Jahres 2008 stellen diese Zahlungen einen Aufwand dar. Nach derzeitigen Erkenntnissen handelt es sich hierbei um einen Gesamtbetrag von rd. 13 Mio. €.
Von Kommunen, die bereits die Umstellung auf NKF vollzogen haben sowie von der NKF-Hotlinie wurde diese Vorgehensweise bestätigt.
Einerseits entstehen somit kameral Ausgaben zu Lasten des Haushaltsjahres 2007; andererseits entsteht Aufwand bei den NKF-Konten in 2008. In den genannten Fällen sind in der Regel 13 Monatsraten aus Haushaltsstellen zu zahlen, die grundsätzlich nur für 12 Monatsraten ausgestattet wurden. Bei rein kameralen Jahresabschlüssen und neuen kameralen Haushaltsplänen traten diese Probleme nicht auf, da die Januar-Zahlungen bereits im Dezember des Vorjahres zu Lasten des neuen Jahres veranlasst wurden.
Der Finanzausschuss wurde hierüber in seiner Sitzung am 4. 12. 2007 informiert.
Soweit bisher überschaubar, handelt es sich in Einzelfällen – bezogen auf die einzelnen Haushaltsstellen - um erhebliche Beträge im Sinne des § 82 GO NRW (alte Fassung) in Verbindung mit § 32 der Hauptsatzung. Damit die notwendigen Buchungen noch kurzfristig vor Jahresende veranlasst werden können, wird der Rat der Stadt daher gebeten, die Hauptsatzung diesbezüglich außer Kraft zu setzen. Eine Information über die entstandenen Einzelfälle ist für die Januar-Sitzung vorgesehen.