Entscheidungsvorlage - FB 11/0162/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Forderungen des Kreises Aachen, der Stadt Aachen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung NRW weitgehend aufgenommen worden sind. Er begrüßt daher ausdrücklich das von der Landesregierung eingeleitete Verfahren der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag NRW und erwartet eine Beratung und Beschlussfassung durch den Landtag im Frühjahr 2008.

 

2.       Der Rat der Stadt stimmt den als Anlagen zu dieser Vorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen sowie der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen zu.

 

3.       Der Rat der Stadt beauftragt den Oberbürgermeister, die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen der Bezirksregierung Köln bzw. dem Innenministerium in Düsseldorf zur Genehmigung und zur Verwendung im weiteren Gesetzgebungsverfahren (Beratung Kommunalpolitischer Ausschuss am 16.01.2008) zuzuleiten und nach Genehmigung zu unterzeichnen.

 

4.       Der Rat der Stadt erwartet, über den weiteren Fortgang zeitnah informiert zu werden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Hauptausschuss und Rat haben in ihren Sitzungen am 10.10. bzw. 17.10.2007 den Referentenentwurf des „Aachen-Gesetzes“ vom 11.09.2007 und die positiven Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände NRW begrüßt, die Rahmenbedingungen für Vereinbarungen zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen unterstützt und die Stellungnahmen der Hauptverwaltungsbeamten sowie der Fraktionen/Parteien verabschiedet. Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage einer Empfehlung des Verbandsauschusses des Zweckverbandes StädteRegion Aachen vom 16.10.2007.

 

Gleichlautende Beschlüsse haben der Kreistag sowie die Räte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Oktober 2007 in erneut beeindruckender Einmütigkeit gefasst.

 

Der Rat hat weiterhin die Verwaltung beauftragt, die Stellungnahmen dem Innenminister zuzuleiten und über den Fortgang des Verfahrens und den geänderten Gesetzentwurf des Landes den Rat laufend zu informieren. Vor diesem Hintergrund haben die Verbandsvorsteher der StädteRegion Aachen in mehreren Gesprächen mit dem Innenministerium des Landes NRW und unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände die städteregionalen Änderungsanträge eingebracht und begründet.

 

Mit Schreiben vom 07.11.2007 hat das Innenministerium des Landes NRW den abschließenden Entwurf des Aachen-Gesetzes übersandt (siehe nunmehr Anlage 1 - Landtagsdrucksache Fassung vom 26. 11. 2007). Er trägt den zentralen Anliegen der Hauptverwaltungsbeamten und der Fraktionen (Positivkatalog, Rechtsstellung Stadt Aachen, Optionsrecht, Finanzneutralität) in vollem Umfang Rechnung und wurde am 20.11.2007 im Landeskabinett beraten. Nach aktuellem Zeitplan wird der Gesetzentwurf am 05.12.2007 in den Landtag NRW eingebracht.

 

Das Innenministerium hat die Erwartung geäußert, dass kurzfristig als Anlagen zum Gesetz die Übertragung der Aufgaben und des Vermögens sowie die Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen (örV) geregelt werden. Diese Anlagen  (Aufgabenübertragung sowie Vermögensübertragung/Finanzbeziehungen) waren in der Überarbeitung resp. konnten erst jetzt konkret formuliert werden, nachdem eine abschließende Einigung auf Basis der Beschlüsse des Verbandsausschusses sowie der Räte und des Kreistages von Oktober 2007 zwischen den Verwaltungsspitzen von Stadt und Kreis Aachen erreicht wurde.

 

Weiterhin bedürfen beide örV der Prüfung und Bestätigung der Bezirksregierung Köln als zuständiger Aufsichtsbehörde. Das Prüfverfahren muss wegen des engen Zeitrahmens parallel zur politischen Beratung erfolgen. Hieraus sich ergebende Ergänzungen insbesondere redaktioneller Natur werden bei den Mitte Dezember im Rat der Stadt Aachen und im Kreistag erfolgenden abschließenden Beschlussfassung gfls. zu beraten sein. Die örV sind Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren und müssen kurzfristig dem Innenministerium zugeleitet werden, um der Intention des Gesetzes entsprechend vom Landtag mit beraten werden zu können. Am 17. Dezember 2007 soll die Zuleitung zum kommunalpolitischen Ausschuss erfolgen, der das StädteRegionsgesetz am 16. Januar 2008 beraten wird.

 

Wie vor beschrieben, sind zwischen den Behördenleitungen/Verwaltungen von Stadt und Kreis Aachen die Verhandlungen über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen der StädteRegion Aachen intensiv fortgeführt worden und am 04.12.2007 zu einem Abschluss gekommen. Das Ergebnis ist zu beraten und eine Beschlussfassung vorzunehmen.

 

Beigefügt sind daher folgende Anlagen:

 

Anlage 2

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen (in zwei Versionen, die hinsichtlich der Aufgabenübertragungen identisch sind)

 

In der Vereinbarung ist der Aufgabenkatalog enthalten, wie er bereits Grundlage der Beschlussempfehlung der Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen, des Rates der Stadt Aachen, des Kreistages und der Räte der Städte und Gemeinden im Kreis Aachen war.

 

a)     Version 1 („Rechtsnachfolge“):

 

Die Zweckverbände und die getroffenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Aufgabenübertragung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen „gehen in die StädteRegion auf“, so dass die damit zusammenhängenden Aufgaben nicht gesondert in den Aufgabenkatalog mit aufgenommen werden müssen. Hierdurch wäre eine „schlanke“ öffentlich-rechtliche Vereinbarung Basis für die Aufgabenübertragung. Sie würde in der inhaltlichen Qualität nicht hinter dem gesamten „Positiv-Katalog“ zurückstehen, weil die weitergehenden Regelungen der Aufgabenübertragungen bereits im Vorfeld erfolgt sind und die StädteRegion in die Rechtsnachfolge eintreten würde.

 

b)     Version 2 („Positivkatalog“):

 

Der Innenminister/die Kommunalaufsicht der BR Köln fordern möglicherweise, den gesamten Aufgabenkanon, der von der Stadt Aachen auf die StädteRegion Aachen übertragen werden soll, enumerativ im Sinne des geforderten Positiv-Kataloges in die öffentlich-rechtliche Vereinbarung aufzunehmen. Damit soll es dem Landtag NRW möglich sein, einen Überblick über den Aufgabenumfang in seiner Gesamtheit zu erhalten.

 

 

Anlage 3

 

Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen

 

Grundlage der Vereinbarung sind die Rahmenbedingungen, wie sie sich aus dem Papier vom 4. Oktober 2007 (Gemeinsame Erklärung des Oberbürgermeisters,       des Landrates und der Bürgermeister der ka. Städte und Gemeinden) ergeben:

 

„Der Forderung des Innenministeriums, durch die Bildung der StädteRegion Aachen Kostenverschiebungen zwischen der kreisfreien Stadt Aachen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auszuschließen, werden die Beteiligten mit einer Finanzierungsvereinbarung entsprechen.

 

Die zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen insgesamt zu     vereinbarende Finanzierungsregelung muss folgerichtig Bestandteil des Gesetzes werden. Daher ist nicht nur die Vereinbarung über die Vermögensübertragung - wie in § 2 des Referentenentwurfes ausgeführt - sondern auch die Vereinbarung zur Regelung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen in das Gesetz aufzunehmen.“

 

Diese Vereinbarung übernimmt des Weiteren die Vorgaben der bisherigen Beschlüsse der Verbandsversammlung sowie des Rates der Stadt Aachen, des Kreistages Aachen sowie der Räte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Eine Synoptische Gegenüberstellung wird noch erstellt und nachgereicht.

 

Die Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen hat eine vom Inhalt her gleiche Vorlage zum Sachstand der öffentlich rechtlichen Vereinbarung erst am Sitzungstag (4. Dezember 2007) erhalten. Aus diesem Grunde ist geplant, in einer Sondersitzung der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2007 eine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Aachen (12. Dezember 2007) und den Kreistag des Kreises Aachen (13. Dezember 2007) zu verfassen. Sofort nach dieser Sondersitzung wird die Beschlussempfehlung diesen Gremien weitergereicht.

 

Nach Jahren intensiver Vorbereitung, langwieriger Meinungsbildung auf politischer und administrativer Ebene und Klärung zahlreicher komplexer Sachfragen verfügen Stadt und Kreis Aachen sowie die neun kreisangehörigen Kommunen nunmehr über eine verlässliche Basis, um die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam und mit geeigneten Instrumenten anzugehen. Dieses Ergebnis ist dem Engagement und der Kompromissbereitschaft der beteiligten Hauptverwaltungsbeamten, der beeindruckenden Geschlossenheit der städteregionalen Politik und der Bereitschaft des Landes geschuldet, die visionäre Funktionalreform in der StädteRegion Aachen zu unterstützen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Grundlage des StädteRegionsgesetzes ist, dass es zu keinen Finanzverschiebungen zwischen der Stadt Aachen und den ka. Städten und Gemeinden des Kreises Aachen kommen darf. Diese Vorgabe wird durch die Regelungen im StädteRegionsgesetz und die öffentlich–rechtlichen Vereinbarungen sichergestellt.

Entsprechende Synergien werden ebenfalls dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen verwiesen (Anlage 3).

 

Hinweis:

 

Inwieweit die in § 1 Abs. 1 Ziff. 27 der "öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung ..." vorgesehene Wahrnehmung der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde in Form eines Eigenbetriebs oder eher noch einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gem. § 107 GO NRW rechtlich zulässig ist, bedarf der kommunalaufsichtlichen Prüfung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe unten

 

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