Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 42/0064/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkshochschule Aachen Beitritt der Stadt Aachen zur Europäischen Städte-Koaliton gegen Rassismus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Theater und VHS
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung der Verwaltung empfiehlt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule gemäß § 11
Absatz 2 der Satzung für die Volkshochschule Aachen den Beitritt der Stadt
Aachen zur „Europäischen
Städte-Koalition gegen Rassismus“ und beauftragt die Verwaltung
–Volkshochschule Aachen- mit der Erarbeitung einer umfassenden Darstellung
einschließlich finanzieller Konsequenzen zur Vorlage in eine zukünftige Sitzung
des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule, nach Möglichkeit in die
Sitzung am 17. 04. 2008.
Der Ratsantrag der Frau Bürgermeisterin Scheidt vom 10. Oktober 2007 ist somit als erledigt zu betrachten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag vom 10. Oktober 2007 beantragt Frau Bürgermeisterin Scheidt unter Darlegung diverser Gründe den Beitritt der Stadt Aachen zur „Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus“.
Die
Internationale Städte-Koalition gegen Rassismus ist eine Initiative der UNESCO.
2004 wurde als erster Schritt in Nürnberg die „Europäische Städte-Koalition
gegen Rassismus“ gegründet, der mittlerweile über 60 Städte beigetreten sind,
unter ihnen zum Beispiel die Aachener Nachbarstädte Köln und Lüttich.
Ziel ist der Aufbau eines internationalen Netzwerkes von Städten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und die dahinter stehenden Ideologien einsetzen.
Um
diese Ziele zu erreichen, wurde ein „Zehn-Punkte-Aktionsplan“ mit konkreten
Handlungsbeispielen entwickelt und soll von den Städten mit konkreten Aktionen,
die auf die jeweilige Situation abgestimmt sind, umgesetzt werden. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von Datensammlung und Datenauswertung,
Ursachenforschung, öffentlicher Information über die Einrichtung von
Rechtsschutzinstitutionen hin zu Maßnahmen im Bereich Bildung, verbesserter
Zugang zu Wohnraum und zu Maßnahmen, einen diskriminierungsfreien Arbeitsmarkt
zu fördern.
Der
Beitritt zur Koalition erfolgt mittels Beitrittserklärung an das administrative
Sekretariat in Nürnberg und die UNESCO. Hierbei muss die beitretende Stadt
einen spezifischen, von ihr entwickelten Maßnahmenkatalog zum
10-Punkte-Programm vorlegen. In finanzieller Hinsicht muss jede Stadt für eine
adäquate Ausstattung mit finanziellen, personellen und materiellen Mitteln sorgen,
um den 10-Punkte-Plan umzusetzen. Ein Mitgliedsbeitrag oder eine Aufnahmegebühr
wird zur Zeit nicht erhoben.
Im
übrigen wird über aktuelle Informationen in der Sitzung des Betriebsausschusses
mündlich berichtet.
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Gemäß § 11 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse gelten Anträge „als an die zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Ausschuss, Oberbürgermeister) verwiesen“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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