Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 42/0064/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung der Verwaltung empfiehlt der  Betriebsausschuss  Theater und Volkshochschule gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung für die Volkshochschule Aachen den Beitritt der Stadt Aachen zur  „Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus“ und beauftragt die Verwaltung –Volkshochschule Aachen- mit der Erarbeitung einer umfassenden Darstellung einschließlich finanzieller Konsequenzen zur Vorlage in eine zukünftige Sitzung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule, nach Möglichkeit in die Sitzung am 17. 04. 2008.

Der Ratsantrag der Frau Bürgermeisterin Scheidt vom 10. Oktober 2007 ist somit als erledigt zu    betrachten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 10. Oktober 2007 beantragt Frau Bürgermeisterin Scheidt unter Darlegung diverser Gründe den Beitritt der Stadt Aachen zur „Europäischen  Städte-Koalition gegen Rassismus“.

 

Die Internationale Städte-Koalition gegen Rassismus ist eine Initiative der UNESCO. 2004 wurde als erster Schritt in Nürnberg die „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ gegründet, der mittlerweile über 60 Städte beigetreten sind, unter ihnen zum Beispiel die Aachener Nachbarstädte Köln und Lüttich.

Ziel ist der Aufbau eines internationalen Netzwerkes von Städten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und die dahinter stehenden Ideologien einsetzen.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein „Zehn-Punkte-Aktionsplan“ mit konkreten Handlungsbeispielen entwickelt und soll von den Städten mit konkreten Aktionen, die auf die jeweilige Situation abgestimmt sind, umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von Datensammlung und Datenauswertung, Ursachenforschung, öffentlicher Information über die Einrichtung von Rechtsschutzinstitutionen hin zu Maßnahmen im Bereich Bildung, verbesserter Zugang zu Wohnraum und zu Maßnahmen, einen diskriminierungsfreien Arbeitsmarkt zu fördern.

Der Beitritt zur Koalition erfolgt mittels Beitrittserklärung an das administrative Sekretariat in Nürnberg und die UNESCO. Hierbei muss die beitretende Stadt einen spezifischen, von ihr entwickelten Maßnahmenkatalog zum 10-Punkte-Programm vorlegen. In finanzieller Hinsicht muss jede Stadt für eine adäquate Ausstattung mit finanziellen, personellen und materiellen Mitteln sorgen, um den 10-Punkte-Plan umzusetzen. Ein Mitgliedsbeitrag oder eine Aufnahmegebühr wird zur Zeit nicht erhoben.

 

Im übrigen wird über aktuelle Informationen in der Sitzung des Betriebsausschusses mündlich berichtet.

 

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Gemäß § 11 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse gelten Anträge „als an die zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Ausschuss, Oberbürgermeister) verwiesen“.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Jede der  Europäischen Städte-Koalition beigetretene Stadt hat für eine adäquate Ausstattung in finanzieller, personeller und materieller Hinsicht Sorge zu tragen. Hierzu können derzeit noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden.

 

 

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Anlagen

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