Kenntnisnahme - FB 61/0691/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Rochusstraße zwischen Sandkaulstraße und MonheimsalleeAntrag der SPD- Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Mitte vom 12.04.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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09.01.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Sperrung der Rochusstraße für Busse in Fahrtrichtung Monheimsallee unbefristet beibehalten wird und ansonsten kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Der Antrag vom 12.04.2007 gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Rochusstraße verläuft zwischen Monheimsallee und Bergstraße. Sie verbindet die beiden Verkehrsstraßen Monheimsallee und Sandkaulstraße im Zweirichtungsverkehr, während die Abschnitte zwischen Sandkaulstraße und Martinstraße sowie zwischen Martinstraße und Bergstraße mit einer Einbahnregelung belegt sind. Auf ganzer Länge gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Zu den einzelnen Antragspunkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1: Im Straßenabschnitt zwischen Sandkaulstraße und Monheimsallee wird beidseitig geparkt und damit der Fahrbahnquerschnitt soweit eingeengt, dass nur PKW im Gegenverkehr bei langsamer Fahrweise passieren können. Insoweit ist eine Verkehrsberuhigung bereits gewährleistet. Da die Fahrtrichtungen in der Monheimsallee durch den Alleenstreifen getrennt werden, kann von der Rochusstraße nur nach rechts auf den Alleenring abgebogen werden. Gleichzeitig kann aber auch nur von Bastei kommender Verkehr von der Monheimsallee zulaufen. Da dieser von dort kommend bereits direkt in die Sandkaulstraße einbiegen kann, ist die Nutzung der Rochusstraße in Richtung Sandkaulstraße zur Abkürzung uninteressant.
Bei einer Zählung am 13.11.2007 wurde das Verkehrsaufkommen in dem betreffenden Abschnitt der Rochusstraße untersucht. In der Zeit von 8 bis 10 Uhr wurde die Straße in Richtung Monheimsallee von 45 und in Richtung Sandkaulstraße von 60 Fahrzeugen befahren. Von den 105 Fahrzeugen waren 49 Fahrräder und 56 Kraftfahrzeuge, davon ein Lieferfahrzeug (Kleinlaster). In der Zeit von 15 bis 18h wurde der Straßenabschnitt von 148 PKW, 1 Mofa und 34 Fahrrädern benutzt. LKW wurden in dieser Nachmittagszeit nicht festgestellt.
Das festgestellte Verkehrsaufkommen kann auf der Rochusstraße angemessen und sicher abgewickelt werden, ohne dass Störungen auftreten. Weitergehende Verkehrsbeschränkungen würden, soweit sie sich in der Praxis überhaupt durchsetzen ließen, lediglich zu einer geringen Verlagerung auf die obere Sandkaulstraße und damit zu einer weiteren Belastung des Verkehrsknotens Bastei führen. Hierzu besteht aber aus Sicht der Verwaltung keine Veranlassung, zumal auch in anderen innerstädtischen Tempo 30 –Zonen anteilige Durchgangsverkehre registriert werden können. Derartige Beschränkungen würden dann durch entsprechende Verdrängung des Verkehrs zu einer zusätzlichen Konzentration auf dem ohnehin stark belasteten Verkehrsstraßennetz und den Knotenpunkten führen.
Eine nennenswerter LKW- Anteil konnte nicht registriert werden. Insoweit verursachen diese Fahrzeuge auch keine Probleme in der Rochusstraße. Obwohl bei der Zählung keine Busse registriert worden sind, wurde im Zusammenhang mit den verkehrlichen Maßnahmen in der Vorweihnachtszeit eine Sperrung für Busse ausgeschildert, weil durch die verstärkte Nutzung des Reisebusparkplatzes in der Sandkaulstraße ein gelegentliches Befahren der Rochusstraße mit Bussen angenommen werden kann. Außerdem befährt nach Auskunft der Anwohner regelmäßig ein im Linienverkehr eingesetzter Bus die Rochusstraße in Richtung Monheimsallee nach Verbringen einer Überlagezeit an dem Busparkplatz in der Sandkaulstraße. Die Sperrung für Busse in Richtung Monheimsallee wird dauerhaft beibehalten, um Störungen durch diese einzelnen Fahrten auszuschließen.
Zu 2:
Die Rochusstraße liegt in gesamter Länge in einer Parkzonenbeschilderung nach Z.290 StVO. Demnach gilt überall die Parkscheinbenutzungspflicht bei entsprechender Freigabe der Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis. Die Situation ist demnach genauso wie in den anderen umliegenden Straßen eindeutig und rechtsverbindlich geregelt. Der vorhandene Haltverbotsbereich Ecke Sandkaulstraße ist mit Anfangs- und Endbeschilderung klar abgegrenzt. Die Regelung kann ohne Probleme mit ordnungsbehördlichen Mitteln durchgesetzt werden. Insoweit ist eine zusätzliche Markierung weder sachlich geboten noch verkehrsrechtlich vorgeschrieben.
Zu 3:
Im Zusammenhang mit einer Oberflächenerneuerung wurden alle alten Markierungsreste entfernt. Die Feuerwehrzufahrt zur Schule und zum nebenliegenden Privatgrundstück wurde zwischenzeitlich von Seiten der Stadt Aachen (wg. Schulgrundstück) mit einer ergänzenden Beschilderung (Feuerwehrzufahrt) versehen. Außerdem wurde die bauliche Gestaltung der Feuerwehrzufahrt im Gehwegbereich so angepasst, dass eine durchgängige Zufahrt gewährleistet ist. Der private Eigentümer des Nebengrundstückes wurde gebeten, im eigenen Interesse auch seine Zufahrt besser zu kennzeichnen, da das Schild „Feuerwehrzufahrt“ nur am Tor befestigt ist und somit bei geöffnetem Zustand nicht gut gesehen werden kann. Außerdem engt die Toranlage auf dem Privatgrundstück die Zufahrt und somit die Fahrradien für die Müllfahrzeuge unnötig ein. Eine Markierung würde lediglich die bereits per Gesetz festgelegte Parkbeschränkung wiederholen und wird demnach nicht angeordnet.
Zu 4:
Eine Abpollerung der Zufahrt ist weder notwendig noch würde dies der gängigen Handhabung im Stadtgebiet entsprechen. Außerdem stellen Poller oder sonstige Pfosten im Fahrbahnbereich unzulässige Hindernisse dar. Da beide Zufahrten regelmäßig von Fahrzeugen benutzt werden, müssten die Poller ständig herausgenommen und wieder zurückgestellt werden. In der Praxis werden die Pfosten aber nicht mehr zurückgestellt, sondern kommen stattdessen schnell abhanden. Schließlich würden derartige Poller das Ausweichen bei Gegenverkehr ausschließen. Es besteht für die Stadt Aachen abgesehen von der notwendigen Überwachung des ruhenden Verkehrs kein konkreter Handlungsbedarf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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431,8 kB
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