Entscheidungsvorlage - FB 61/0697/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ausbau des Gehweges am Strüverweg zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg den Baubeschluss für den Ausbau des Gehweges entlang des Strüverweges zwischen Hausnr. 26 und 72 zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Ausbau des Gehweges entlang des Strüverweges zwischen Hausnr. 26 und 72.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am Strüverweg gegenüber St. Raphael endet mit der Bebauung auch der ausgebaute Gehweg. Ein plattierter Gehweg befindet sich nach Norden hin erst wieder an der Bushaltestelle zwischen Gut Bau und der Stockheider Mühle. Dazwischen verläuft am östlichen Straßenrand ein Trampelpfad. Auf der Westseite verläuft neben der Fahrbahn abschnittsweise ein Entwässerungsgraben.

Der vorhandene Trampelpfad zeigt deutlich, dass diese Verbindung häufig von Fußgängern genutzt wird, auch wenn optisch der Eindruck einer Außerortslage entsteht. In Anbetracht der in unmittelbarer Nähe liegenden Einrichtungen wie der  Kinderladen am Gut Bau und das Seniorenheim im ehemaligen Kloster St. Raphael ist es sinnvoll und angemessen, zwischen Haus Nr. 26 und 72 einen Gehweg baulich anzulegen, um damit den vorhandenen Bedürfnissen nach einer sicheren fußläufigen Verbindung  insbesondere für die weniger gewandten Nutzergruppen zu entsprechen.

 

Dies kommt dem Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner des Strüverwegs entgegen, die sich mit der Bitte an die Verwaltung gewandt haben, den Pfad zu einem und auch für Kinder und alte Menschen verkehrssicher benutzbaren Gehweg auszubauen.

 

Mit dem EuRegionale2008 Projekt Pferdelandpark bietet sich jetzt die Chance, den Gehweg in den Verlauf des Weißen Weges im Pferdelandpark zu integrieren und in die Fördermaßnahme einzubeziehen. Der Gehweg variiert in der Ausbaubreite und richtet sich in seinen Abmessungen nach den örtlichen Gegebenheiten. Die vorhandene landschaftsprägende Hecke wird nicht tangiert. Als Belag sollte ein Asphalt mit hellen Zuschlägen verwendet werden, der zur Landschaft und zum Weißen Weg passt.

 

Der Wegebau stellt gemäß LG NRW einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Als Kompensation wird die Pflanzung von 6 Weiden entlang des Entwässerungsgrabens am Strüverweg vorgesehen.

 

Mittel stehen unter Produktsachkonto 120.010.020-7852 038 bereit. Die Maßnahme wird zu 80% von Bund und Land gefördert. Der Zuwendungsbescheid liegt vor.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Baukosten betragen 40.000 €.  Mittel stehen im Haushalt unter dem Titel Pferdelandpark bereit.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich aus Zuschüssen des Landes bzw. des Bundes.

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Anlagen

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