Entscheidungsvorlage - FB 61/0695/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Verkehrsmanagement hat das Ziel, die Verkehrsabläufe im Rahmen der bestehenden Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Zu den Aufgaben des städtischen Verkehrsmanagements gehört daher einerseits, die  nachfragegerechte Aufteilung der Grünzeiten an den signalisierten Knotenpunkten auf die verschiedenen Verkehrsströme und die Koordinierung der Lichtsignalanlagen untereinander in so genannten Grünen Wellen, damit sich ein möglichst störungsfreier gleichmäßiger Verkehrsfluss ergibt. Anderseits verfolgt das Verkehrsmanagement aber auch das Ziel,  den Verkehr hinsichtlich der Verkehrsmittel- oder Routenwahl im zur Verfügung stehenden Netz zu beeinflussen.

 

Als Grundlage von Verkehrsmanagementmaßnahmen bzw. für gezieltes Eingreifen in die räumliche (oder zeitliche) Verteilung des Verkehrs ist eine möglichst flächendeckende Erfassung der aktuellen und die Prognose der kurzfristig zu erwartenden Verkehrslage erforderlich. Dabei hat die Detektion von Staus und die Weitergabe dieser Informationen an geeignete Medien (Internet, Radio, zukünftig auch Navigationssysteme) eine entscheidende Bedeutung. Oft sind keine geeigneten verkehrstechnischen Mittel vorhanden, um die auftretenden Störungen kurzfristig abzubauen. Informierte Verkehrsteilnehmer werden jedoch in die Lage versetzt, durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels, eines früheren bzw. späteren Fahrtantritts oder einer Alternativroute Verkehrsstauungen auszuweichen.

 

Zuschussmaßnahme Verkehrsmanagement

Für den Ausbau ihres Verkehrsmanagementsystems erhält die Stadt Aachen Bundeszuschüsse nach GVFG  (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Die Fördermaßnahme wurde am 08.09.1997 mit einer 80-prozentigen Förderung bewilligt. Bisher wurden im Rahmen dieses Projektes für die Erneuerung und Erweiterung der Verkehrsmanagementinfrastruktur der Stadt Aachen ca. 1,1 Mio Euro ausgegeben.

 

Weitere Ausbauschritte

Bestandteil der Zuschussmaßnahme ist weiterhin, auf Basis der beschafften Infrastruktur eine automatisierte Weitergabe von Verkehrslageinformationen an Radio und Internet aufzubauen.

 

Viele Städte bauen mit dem gleichen Ziel zur Zeit eine solche automatisierte Stauerfassung und Informationsweitergabe aus oder betreiben diese bereits seit einigen Jahren. Es ist sinnvoll, dass auch die Stadt Aachen in diesem Bereich der Verkehrstelematik ihre Infrastruktur auf den Stand der Technik hochrüstet.

 

Zur Erfassung von Stausituationen  in besonders kritischen Bereichen des Aachener Straßennetzes soll die vorhandene Infrastruktur um die in Anlage 1 dargestellten 11 Erfassungsstellen und eine übergeordnete Datenplattform erweitert werden. Der Aufbau einer Datenplattform innerhalb des Verkehrsmanagementsystems Aachen ermöglicht die Umwandlung der mittels Detektion erfassten Messwerte in eine Verkehrslageinformation. Hier werden die eingehenden Messwerte über noch zu entwickelnde Logiken verknüpft und hinsichtlich ihrer Aussagen zur Verkehrslage bewertet. Der projektbegleitende Consultant, Hr. Dr. Derse von BIT-Telematik, wird über  den Projektstand in der Sitzung berichten.

 

Vergabe

Bis zum Abschluss des laufenden Projektes “Verkehrsmanagementsystem” im Juni 2008 sollen hierfür Mittel in Höhe von ca. 380.000 Euro aufgewandt werden, die bei dem Produktsachkonto B 120 200 04  7853003, "Verkehrsmanagementsystem, 2. Teil", aus aktuellen und Vorjahresansätzen zur Verfügung stehen. Die gesamten Aufwendungen sind als zuwendungsfähig anerkannt; d.h. der Eigenanteil der Stadt beträgt 20%.

 

Die Erweiterung der Verkehrsdatenerfassung um weitere Messstellen kann im Rahmen neuer GVFG-Projekte beantragt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Zur Umsetzung der Zuschussmaßnahme  “Verkehrsmanagementsystem Aachen” fallen Kosten in Höhe von ca. 380.000 Euro an, die bei dem Produktsachkonto B 120 200 04  7853003, "Verkehrsmanagementsystem, 2. Teil", aus aktuellen und Vorjahresansätzen eingeplant sind und zur Verfügung stehen. Die gesamten Aufwendungen sind als zuwendungsfähig anerkannt; d.h. der Eigenanteil der Stadt beträgt 20%.

 

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Anlagen

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