Entscheidungsvorlage - FB 61/0708/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.  Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss den Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - erneut öffentlich auszulegen und dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, dass die Auslegungsfrist auf zwei Wochen verkürzt wird.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen

Außerdem beschließt er, den Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - erneut öffentlich auszulegen und dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

Darüber hinaus beschließt der Planungsausschuss, dass die Auslegungsfrist auf zwei Wochen verkürzt wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 24.05.2005 dem Planungsausschuss einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 871

- Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - empfohlen.

 

Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 09.06.2005 die öffentlic­he Auslegung des Bebauungsplanes in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Pläne erfolgte in der Zeit vom 04.07.2005 bis einschließlich 12.08.2005.

 

Von Bürgern wurden zum Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Zur öffentlichen Auslegung wurden 14 Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Davon haben 5 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme eingereicht, die keine uneingeschränkte Zustimmung zur Planung beinhalten.

 

Die Eingaben der Behörden sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes

Am 06.06.2007 ist ein neuer Abstandserlass für das Land Nordrhein-Westfalen vom Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -V-3-8804.25.1 (MBl.NW S. 659) in Kraft getreten. Die Abstandsliste zum Abstandserlass regelt die Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutende Abstände.

 

Die Gliederung des Gewerbegebietes -Neuenhofstraße Süd, Teil 2 erfolgte unter Berücksichtigung des Abstandserlasses für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.04.1998 (MBl.NW S. 744).

Da sich in den Abstandsklassen I - VII Betriebsarten und Anlagen geändert haben, empfiehlt die Verwaltung aus Rechtssicherheitsgründen die getroffenen schriftlichen Festsetzungen an den neuen Abstandserlass anzupassen. (Die Änderungen sind in den Schriftlichen Festsetzungen kursiv dargestellt)

 

Zusammenfassung / Empfehlung zur erneuten Offenlage

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die nicht berücksichtigten Anregungen der Behörden, die zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes vorgebracht wurden, zurückzuweisen.

 

Außerdem empfiehlt sie, den Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - erneut öffentlich auszulegen und dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.

Darüber hinaus empfiehlt sie, dass die Auslegungsfrist auf zwei Wochen verkürzt wird.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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