Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0696/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der zweiten einge­schränkten Offenlage zur Kennt­nis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes 1980 - Krefelder Straße / Soerser Weg- zu beschließen.

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der zweiten eingeschränkten Offenlage zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes 1980 - Krefelder Straße / Soerser Weg - zu be­schlie­ßen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der zweiten eingeschränkten Offenlage zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes 1980 - Krefelder Straße / Soerser Weg  - zu beschlie­ßen.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen  - Krefelder Stra­ße / Soerser Weg -  

 

hier:     - Bericht über das Ergebnis der erneuten und eingeschränkten öf­fentlichen Auslegung

 

Erläuterungen:

Am 10.10.07 wurde in den Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg und am 11.10.07 im Planungsausschuss die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes 1980  - Krefelder Straße / Soerser Weg- beschlossen.

 

Die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planes mit Entwurf der Begründung und Umweltbericht erfolgte in der Zeit vom 05.11.2007 bis einschliesslich 19.11.2007.

Parallel dazu wurden die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ge­mäß § 4 Abs.2 BauGB i.V. m. '3 Abs. 2 BauGB beteiligt und ihnen Gelegenheit zur Stellung­nahme gegeben.

 

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

1.1       Es wurde eine Eingabe zum Verfahren von einem Bürger gemacht.

 

 

2. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB:

2.1       Zur öffentlichen Auslegung wurden 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Be­lange am Bauleitplanverfahren beteiligt. Davon haben 4 Behörden eine Stellungnah­me abgegeben, wovon 3 Stellungnahmen einen Hinweis enthielten. Es wurden je­doch keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert.

 

Die Eingaben sowie die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

3. Zusammenfassung und Empfehlung zum Änderungsbeschluss

Als Ergebnis der erneuten eingeschränkten öffentlichen Auslegung emp­fiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die nicht berücksichtigten Stellung­nahmen der Träger öffentlicher Belange zurückzuweisen und dem Rat der Stadt die Ände­rung der Änderung Nr. 111 des Flächennutzungsplanes 1980 - Krefelder Straße / Soerser Weg - zu emp­fehlen.

 

 

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Anlagen

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