Kenntnisnahme - FB 02/0189/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Thema ‚Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen’ zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Ratsantrag vom 11.10.07 durch SPD-Ratsfraktion und Ratsfraktion Grüne:

Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen

 

Mit dem o.a. Ratsantrag wurde die Verwaltung gebeten, für die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie eine Lösung für die Region Aachen zu verfolgen.

 

Die Verwaltung, vertreten durch den FB 02, nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Auf Einladung der des Hauptgeschäftsführers der Handwerkskammer Aachen vom 7. August 2007 kamen am 11.09.07 Vertreter

-          der Handwerkskammer Aachen

-          der Stadt Aachen (FB 02)

-          der Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg

-          der IHK Aachen

 

im Sitz der HWK Aachen zusammen, umeinen Arbeitskreis zu konstituieren, der eine gemeinsame Lösung für die Realisierung des "Einheitlichen Ansprechpartners" unter Beteiligung der Gebietskörperschaften und Kammern für die Region Aachen erarbeiten und diesen Lösungsvorschlag der Landesregierung NRW vorstellen soll. Grundlage dieser Einladung war ein gemeinsamer Beschluss des Aachener Oberbürgermeisters, der Landräte der o.a. Kreise und der Spitzen von IHK und HWK am 6.8.07.

 

Die Landesregierung NRW steht vor der Frage, welches der folgenden Modelle sie landesweit zur Anwendung bringen soll:

-          eine Ansiedlung der Einheitlichen Ansprechpartner bei Kommunen bzw. Kreisverwaltungen

-          eine Ansiedlung bei Kammern

-          ein Kombinationsmodell im Sinne der o.a. Lösung

 

Die genannten Alternativen sind durch ein Gutachten der Verwaltungshochschule Speyer ausführlich beschrieben und in Fachkreisen diskutiert worden. Das Gutachten gab keiner der Alternativen eine Präferenz. Die kommunalen Spitzenverbände vertreten die Position, dass der Einheitliche Ansprechpartner wegen der Vielzahl an beteiligten hoheitlichen Aufgaben bei den Gebietskörperschaften anzusiedeln sei. Die Spitzenverbände der Kammern machen geltend, dass eine besondere Kompetenz für Unternehmensgründungen bei den Kammern liegt und der Einheitliche Ansprechpartner in dem Kammern anzusiedeln sei.

 

Der am 11.9. in Aachen konstituierte Arbeitskreis will, nach seinem eigenen Verständnis, den Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene nicht vorgreifen, sich aber frühestmöglich auf mögliche Aufgabenzuteilungen einstellen und im Interesse der Region Aufklärungsarbeit leisten. Der Arbeitskreis behält die aktuellen Ergebnisse der jeweiligen Bundes- und Landesgremien im Auge und hat sich für seine künftigen Sitzungen die Behandlung folgender Schwerpunktthemen vorgenommen:

 

-          technische Voraussetzungen für die in der Dienstleistungsrichtlinie geforderte elektronische Unterstützung der Verfahren

-          Haftungsfragen und Gebühren

-          Sprachbarrieren

-          Hinzuziehung weiterer Behörden der Region (z.B. Finanzverwaltung) zur Klärung verfahrenstechnischer Einzelfragen

 

Der Arbeitskreis beabsichtigt, zu diesen Sitzungen jeweils Fachleute/Referenten der zuständigen Gremien auf Landes- oder Bundesebene und kommunale Experten hinzuzuziehen. Der FB 02 hatte bereits vor der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie mit eGovernment-Experten des FB 11 und der regio-iT Aachen über die Implikationen der Richtlinie für die elektronische Kommunikation zwischen Kommunalverwaltung und Bürgern beraten. Grundlage dafür war die Beteiligung der Stadt Aachen (FB 02, FB 11) mit der regio-iT Aachen an zwei europäischen Projekten, die sich Fragen des grenzüberschreitenden Datenverkehrs im eGovernment widmeten.

Aufgrund der Vertrautheit des FB 11 und der regio-iT Aachen mit dem Thema schlug der FB 02 die Hinzuziehung dieser Experten zu dem Arbeitskreis vor. Dem wurde zugestimmt.

An der nächsten Sitzung des Arbeitskreises am 17.12.07 zum Thema "Technische Voraussetzungen" werden diese Experten bereits teilnehmen.

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Anlagen

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