Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 51/0227/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.08.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.01.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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30.01.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder-
und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt:
- Die Elternbeiträge zum 01.08.2008 nicht zu erhöhen
und folglich die Variante 3 der Elternbeitragstabelle zu beschließen.
- Die beigefügte Änderungssatzung zur Satzung der
Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der
Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Sinne des Gesetzes zu frühen
Bildung und Förderung von Kindern NRW (Kinderbildungsgesetz –KiBiz) zu
beschließen. Damit verbunden
beschließt der Rat der Stadt, dass das 1. Kindergartenjahr ab Vollendung
des 3. Lebensjahres beitragsfrei ist.
Der Rat der Stadt
beschließt auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses:
- Die Elternbeiträge zum 01.08.2008 nicht zu erhöhen
und folglich die Variante 3 der Elternbeitragstabelle.
- Die
beigefügte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten
im Sinne des Gesetzes zu frühen Bildung und Förderung von Kindern NRW
(Kinderbildungsgesetz –KiBiz).
Damit verbunden beschließt der Rat der Stadt, dass das 1. Kindergartenjahr (Vollendung des 3.Lebensjahres bis Vollendung des 4. Lebensjahres) beitragsfrei ist.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Der Landtag NRW hat am 25.10.2007 das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beschlossen, das am 01.08.2008 in Kraft tritt. Hiermit verbunden wird u. a. das gesamte System der Finanzstruktur auf Buchungszeiten und kindbezogene Pauschalen umgestellt. Bis zum 15.03.2008 muss auf der Grundlage des im Rahmen der Jugendhilfeplanung erstellen Kindergartenbedarfsplanes eine verbindliche Meldung der ab 01.08.2008 vorgehaltenen Plätze im Bereich der KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen nach der neuen Systematik erfolgen.
Hierzu ist die Verwaltung des Jugendamtes mit den beteiligten Trägern und Einrichtungen intensiv in den Gesprächen. Zielrichtung ist bis zum 15.03.2008 die entsprechenden Beschlussfassungen zum Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu erwirken, damit eine zeitgerechte Meldung der Daten zum 15.03.2008 an das Land erfolgen kann.
Zur Klärung der mit dem KiBiz verbundenen Fragen, Probleme und Unsicherheiten, sowie Durchführung notwendiger Umsetzungsschritte wurde entsprechend dem Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 12.06.2007eine Arbeitsgruppe (AG KiBiz) unter Federführung des Dezernats IV gebildet.
Diese Arbeitgruppe gehören an:
· Vorsitzende des KJAs und jugendpolitische Sprecher der im KJA vertretenen Fraktionen
· Vertreter von Trägern freier Jugendhilfe
· Dezernat II
· Dezernat IV
· FB 51
Im Rahmen einer durchgeführten Elternbefragung sowie aufgrund der bisherigen Erfahrungen wurde deutlich, dass über die Höhe der Elternbeiträge maßgeblich Buchungsverhalten der Eltern beeinflusst wird.
Die Arbeitsgruppe KiBiz kam daher zum Ergebnis, dass als erster Schritt eine neue Elternbeitragssatzung schnellstmöglich zu verabschieden ist.
Hiermit soll gewährleistet werden, dass das zu Beginn laufende Anmeldeverfahren für das neue Kindergartenjahr reibungslos durchgeführt werden kann.
Aktuelle Rechtsgrundlage:
Aktuelle Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen ist § 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in Verbindung mit der vom Rat der Stadt Aachen am 07.06.2006 beschlossenen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Sinne des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes NRW.
Seinerzeit hatte der Rat der Stadt Aachen beschlossen, die bedingt durch den Ausstieg des Landes aus dem Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren entstehenden Mehrkosten für die Stadt Aachen (seinerzeit ca. 1,7 Mio. Euro) nicht über die Elternbeiträge umzulegen. Ebenso verblieb der ohnehin bestehende kommunale Anteil in gleicher Höhe im städtischen Haushalt. Dies bedeutete und bedeutet , dass entgegen der nach geltendem Recht bestehenden Zielvorgabe von 19 %, der Refinanzierungsgrad bei ca. 13 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten liegt.
Zukünftige
Rechtsgrundlage:
Nachdem zum 01.08.2008 in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetz wird die Erhebung von Elternbeiträgen in dem § 23 KiBiz geregelt.
§
23 Abs. 4
Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge für die in Anspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Es kann ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder, auch wenn sie eine Ganztagsschule im Primarbereich besuchen, vorsehen.
Der Gesetzgeber geht - wie bisher- auch mit dem Kinderbildungsgesetz weiterhin davon aus, dass 19 % der Gesamtbetriebskosten der Kindertageseinrichtungen eines Jugendamtsbezirks über Elternbeiträge gedeckt werden und sieht keinen Ausgleich des Defizitbetrages aus Landesmitteln vor. Damit Kommunen mit defizitären Haushalten dennoch eine Gestaltungsspielraum erhalten, wurden in § 23 Abs. 4 KiBiz zusätzlich die Anforderung der „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern“ normiert.
Während in der Vergangenheit Berechnungsgrundlage die anerkennungsfähigen Betriebskosten nach dem GTK waren, sind dies mit dem KiBiz nunmehr die Summe aller Kindspauschalen inkl. entsprechender Zuschläge (Mieten, Zuschläge für Brennpunkteinrichtungen und eingruppigen Einrichtungen).
Neue ab 01.08.2008 geltende Elternbeitragssatzung/Elternbeitragstabelle
Ergebnis der Arbeitsgruppe KiBiz war, die neue Elternbeitragssatzung/Elternbeitragstabelle in ihrer Grundstruktur an der aktuellen Elternbeitragssatzung anzulehnen. Dies gilt insbesondere für die bereits in Aachen existierende Geschwisterkindregelung und der Verbindung zwischen den Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung und der offenen Ganztagsgrundschule.
Es wurden folgende Modifizierungen erarbeitet:
- Die Elternbeitragstabelle
wird zukünftig zwei Angebotsformen unterscheiden:
- Angebote für Kinder im Altern von unter zwei Jahren und
- Angebote für Kinder ab zwei Jahren
Hiermit verbunden soll vermieden werden, dass insbesondere in der Altersgruppe
der Zwei- bis Dreijährigen ein "Gruppenhopping" stattfindet, um
geringere Elternbeiträge zahlen zu können.
- Innerhalb der beiden
vorgenannten Angebotsformen
wird zusätzlich nach
den vereinbarten Betreuungszeiten differenziert. Grundlage bilden hierbei
die entsprechenden Betreuungskontingente, wie sie das KiBiz normiert:
- bis 25 Stunden,
- bis 35 Stunden,
- bis 45 Stunden.
- Die bisher vorhandenen
Einkommensstufen bleiben im Grundsatz erhalten, jedoch durch entsprechend
Aufrundungen geglättet.
- Es wird eine zusätzliche Beitragsstufe (bis 80.000 €) eingeführt und damit der Elternbeitrag nach oben hin aufgespreizt.
Neben den vorgenannten Änderungen schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, den Einkommensbegriff um das seit 01.01.2007 mögliche Elterngeld nach dem Bundeselterngesetz und dem Elternteilzeitgesetz (BEEG) zu erweitern. Hierdurch soll dem veranlagungsrelevanten Einkommen das Elterngeld hinzugerechnet werden, soweit es den Betrag von monatlich 300 € übersteigt.
Auf der Grundlage der vorgenannten Empfehlungen hat die Verwaltung des Jugendamtes beigefügte Änderungssatzung und hiermit insbesondere verbunden vier Varianten von möglichen Elternbeitragstabellen erarbeitet.
Ohne die Ergebnisse der zzt. mit Hochdruck laufenden Gespräche zum neuen Kindergartenbedarfsplan für das kommende Kindergartenjahr vorweg zu nehmen, musste die Verwaltung des Jugendamtes daher eine erste Folgeeinschätzung der sich ergebenden finanziellen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf das zukünftige Betriebskostenvolumen vornehmen.
Deutlich darauf hingewiesen werden muss, dass es sich hierbei um eine erste prognostische Einschätzung seitens der Verwaltung handelt. Eine konkretisierende Darstellung zu den Folgen der KiBiz-Umsetzung kann im Detail erst nach Erstellung und Verabschiedung des neuen Kindergartenbedarfsplanes erfolgen, wobei davon ausgegangen wird, dass bis dahin die noch bestehenden erheblichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten hinsichtlich der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes im Verordnungs- bzw. Erlasswege geklärt werden.
Methodik
der Folgeeinschätzung:
Davon ausgehend, dass die jetzige Angebotsstruktur im Bereich der Kindertagesstätten der Stadt Aachen ein bedarfsgerechtes Angebot darstellt, hat die Verwaltung des Jugendamtes die zzt. vorhandenen Angebote in die neuen KiBiz-Angebote umgerechnet.
Hinsichtlich der vorzuhaltenden Betreuungszeiten erfolgten im Bereich der reinen Kindergartenplätze auf der Grundlage der Erfahrungen sowie der durchgeführten Elternbefragung eine Einschätzung, in welches Angebot sich diese Plätze zukünftig verteilen werden.
Die sich hieraus ergebende Verteilung in den einzelnen Betreuungszeitenkorridoren ist mit den Ergebnissen aus den Elternbefragungen fast deckungsgleich.
Hervorzuheben ist – wenn auch nicht überraschend- , dass die Verteilung in den Angebotsformen und Zeiten deutlich von den Planwerten des Landes abweicht.
Die sich hieraus resultierende Verteilung der Plätze in den neuen Angebotsformen im Vergleich mit den derzeit geförderten Plätzen nach dem GTK ist in der Anlage 1 gegenübergestellt.
In der Anlage 2 zu dieser Vorlage ist eine Finanzübersicht über die voraussichtlich entstehenden Betriebskosten, die Kosten der städtischen Einrichtungen, die Kosten für kommunale Zuschüsse an freie Träger, sowie die zu erwartenden Landeszuschüsse aufgelistet. Dem gegenüber gestellt wurden auf der Basis der ungeprüften Voranmeldungen für das Jahr 2008 die zu erwartenden Kosten nach dem bisher geltenden GTK.
Im Ergebnis ist hierzu festzuhalten, dass nach jetzigem Stand von einer Nettobelastung für den städtischen Haushalt von ca. 800.000 € ausgegangen werden muss.
Bei der Berechnung der Elternbeiträge ist ab 01.08.2008 nach jetzigem Stand von einem Betriebskostenvolumen von ca. 46.850.000 € auszugehen. Hierauf basierend wurden - nachfolgend und in den Anlagen 3a bis 6b beigefügt - vier Varianten der zukünftigen Elternbeitragstabelle erarbeitet.
Grundlage hierfür waren Auswertungen über die bisherige Verteilung der einzelnen Einkommensgruppen und entsprechende Anteile am Elternbeitragsaufkommen.
Variante 1 - 19 %
Die Variante 1 (Anlage 3a) sieht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes eine Refinanzierung von 19 % der entstehenden Betriebskosten aus Elternbeiträgen vor. Hiernach ist insgesamt ein Betrag von ca. 8,9 Mio. € aus Elternbeiträgen zu refinanzieren. Um dieses zu ermöglichen, müssen die zzt. erhobenen Elternbeiträge um ca. 46,15 % angehoben werden. Eine Gegenüberstellung zwischen der zzt. gültigen und der zukünftigen Beitragstabelle ist in der Anlage 3 b beigefügt.
Variante 2 - 16 %
Die Variante 2 (Anlage 4 a und 4 b) sieht eine Refinanzierung von 16 % der entstehenden Betriebskosten nach dem KiBiz aus Elternbeiträgen vor. Hiernach müsste ein Betrag in Höhe von ca. 7,5 Mio. € aus Elternbeiträgen refinanziert werden. Dies würde eine Erhöhung der bestehenden Elternbeiträge um ca. 23,08 % beinhalten.
Mit der Variante 2 würde nach altem Denkmuster im Rahmen des GTKs der seinerzeit weggefallene Landesanteil am Elternbeitragsdefizit nunmehr auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden.
Variante 3 - 13 %
Die Variante 3 (Anlage 5 a und 5 b) geht davon aus, dass wie bisher 13 % der anfallenden Betriebskosten aus Elternbeiträgen refinanziert und das komplette Elternbeitragsdefizit - wie bisher - zu Lasten des städtischen Haushaltes geht. Hiermit verbunden sind im Kern keine Erhöhungen der Elternbeiträge.
Variante 4 - 13 %+X ( 800.000 € )
Die Variante 4 (Anlage 6 a und 6 b) geht davon aus, dass wie bisher 13 % der Betriebskosten aus Elternbeiträgen erwirtschaftet werden (d.h. dass das komplette Elternbeitragsdefizit wie bisher zu Lasten des städtischen Haushaltes geht) und zusätzlich die entstehende Netto-Belastung für den städtischen Haushalt durch das Kinderbildungsgesetz (nach jetziger Erkenntnislage ca. 800.000 €) ebenfalls zu erwirtschaften ist.
Hiermit verbunden wäre eine Erhöhung der jetzigen Elternbeiträge um ca. 13,12 %.
Empfehlung der AG KiBiz
Die von der Verwaltung des Jugendamtes erarbeiteten Modelle der Elternbeitragstabelle inklusive wurden der AG KiBiZ vorgestellt und eingehend diskutiert. Die AG KiBiZ spricht sich einvernehmlich gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge und für die Beibehaltung der jetzigen Strukturen der Elternbeitragssatzung aus.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung des Jugendamtes spricht sich für die Variante 3 und damit gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge aus.
Beitragsfreiheit für das
1. Kindergartenjahr
Aus dem politischen Raum wurde die Anregung gegeben, den Besuch des 1. Kindergartenjahres im Rahmen des gesetzlichen Anspruches auf einen Kindergartenplatz (ab Vollendung des 3. Lebensjahres) beitragsfrei zu gestalten. Diese Anregung wurde aufgenommen und bei der Gestaltung der Änderungssatzung ( vgl. § 4 Abs. 1 ) berücksichtigt.
Hierdurch soll erreicht werden, dass alle Kinder in Aachen
frühestmöglich in die Förderungsmöglichkeiten einer
Bildungs-Erziehungseinrichtung integriert werden, denn in den letzten Jahren
haben sich die Erkenntnisse und die Vorstellungen über das Lernen und die
Entwicklung von Kleinkindern gewandelt. Zahlreiche wissenschaftliche
Untersuchungen aus dem Bereich der Lern- und Motivationspsychologie und der
Hirnforschung belegen, dass Kinder zwischen drei und sechs Jahren
außerordentlich bildungswillig und bildungsfähig sind. In dieser Altersstufe
finden entscheidende Lernprozesse statt und hier entsteht und entwickelt sich die "geistig-seelische
Grundkonstitution".
Dabei sorgen frühe Sozialkontakte für einen "Sockel" vielfältiger Entwicklungsmöglichkeiten. Die Kinder lernen ihre Umwelt besser kennen, sie entdecken im sozialen Austausch, dass sie selbst etwas bewirken können, sie erwerben Bewältigungsstrategien im sozialen und emotionalen Bereich, sie lernen soziale Regeln.
Bei der Einschulung werden bei vielen Kindern kognitive, sprachliche und soziale Defizite festgestellt. Dies gilt vor allem für Kinder aus bildungsfernen bzw. aus Familien mit Migrationshintergrund. Und insbesondere diese Kinder besuchen weniger häufig einen Kindergarten. Frühe vorschulische Bildung und Erziehung kann dem positiv entgegenwirken, indem die kognitive Entwicklung, die Sprachentwicklung sowie vorschulische Fertigkeiten (z.B. Buchstaben- und Zahlenkenntnis) adäquat gefördert und damit die Bildungschancen dieser Kinder positiv angeglichen werden.
Nicht nur aus sozialen Gründen sondern gerade aufgrund der bekannten Probleme der Bildungsentwicklung von Kindern, ist die Beitragsfreistellung des 1. Kindergartenjahres geboten. Zielrichtung muss es sein, den gesamten Besuch von Kindertageseinrichtungen beitragsfrei zu stellen.
Die hierdurch entstehenden Belastung von ca. 1,7 Mio € für den städtischen Haushalt auf der Basis der empfohlenen Elternbeiträge ist vor dem Hintergrund der v.g. Chancen auch vertretbar. Dies ist insbesondere auch deswegen weil durch die präventive Wirkung einer frühzeitigen Entwicklungsförderung der Kinder in der Regel erhebliche Kosten zur späteren Behebung von Entwicklungsdefiziten nicht anfallen.
Die Stadt macht damit von ihrem Gestaltungsrecht gem. § 23 Abs. 1 Gebrauch, der lautet: “Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege können Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) nach § 90 Abs. 1 SGB VIII vom Jugendamt festgesetzt werden.“
In der Gesetzesbegründung wird dazu ausgeführt: “damit werden die Jugendämter in die Lage versetzt, Elternbeiträge eigenverantwortlich zu gestalten, ein angemessenes Aufkommen zu erzielen (…)“.
Anlagen
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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