Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 51/0229/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt die Haushaltsansätze für den Jugendhilfebereich entsprechend dem vorliegenden Entwurf unter Einbezug der Veränderungen zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2008 einschließlich des Finanzplanes bis 2011 wurde den Ratsmitgliedern und den stimmberechtigten sachkundigen Bürgern nach Einbringung in den Rat am 21.11.2007 seitens der Kämmerei übersandt. Den übrigen Mitgliedern des Kinder- und Jugendausschusses wurden die die Jugendhilfe betreffenden Auszüge durch die Verwaltung des Jugendamtes Anfang Dezember 2007 übersandt.

 

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind ab 2008 wegen der Einführung von NKF

die Produkte

050 020 030             Unterhaltsvorschuss

050 020 040            Ausbildungsförderung

060 010 010            Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060 020 010            Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060 030 010            Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

Die mit der Kämmerei abgestimmte Veränderungsnachweisung ist beigefügt.

In diese Veränderungsnachweisung sind die Veränderungen der Leistungsvereinbarungen, wie vom Ausschuss am 30.10.2007 beschlossen, eingearbeitet. Hinzuweisen ist allerdings noch auf den Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Aachen auf Förderung der Familienbildungsarbeit des Zentrums für Familien im Martin-Luther-Haus. Der Antrag vom 16.11.2007 ist beigefügt.

 

Zu den Ansätzen im Produkt 060010010 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, die Veränderungen durch das Kibiz erfahren werden, und zwar hier die Sachkonten

a)       4141001 „Zuweisungen zu den Betriebskosten“ und

b)       5318001 „Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen“

ist anzumerken, dass im Entwurf die Ansätze auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes (August 2007)  bekannten Daten enthalten sind. Die Verwaltung hat schon seinerzeit darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine erste Einschätzung handelt, die mittlerweile im laufe des Gesetzgebungsverfahren überholt worden ist. Wie in der Vorlage zur neuen Elternbeitragssatzung erwähnt, können hier verlässliche Zahlen erst mit der Bedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr vorgelegt werden.

 

Zum Verfahren ist noch anzumerken, dass die Bezirksvertretungen ausnahmsweise erst nach dem Fachausschuss tagen. Eventuell abweichende Empfehlungen müssten dann in der gemeinsamen Sitzung am 13.03.2008 behandelt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus den Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses

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Anlagen

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