Kenntnisnahme - FB 40/0169/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzende Tischvorlage:Neuanmeldungen zu den Grundschulen für das Schuljahr 2008/09 undGenehmigung von Überhangklassen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 40/2, Herr Hahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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06.12.2007
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Beschlussvorschlag
Ergänzender Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die ergänzende Darstellung der Verwaltung zur Kenntnis.
Er spricht sich dafür aus, die Grundschulstandorte Barbarastraße, Beeckstraße, Bildchen und Kronenberg durch entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen zu erhalten.
Er beauftragt die Verwaltung, entsprechende Beschlussfassungen für die nächste Sitzung am 24.01.2008 im Benehmen mit der Bezirksregierung Köln, der Unteren Schulaufsicht und den Schulkonferenzen der betroffenen Schulen vorzubereiten.
In Vertretung
Rombey
Stadtdirektor
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Vorlage-Nr. FB 40/169/WP15 wurden die Anmeldezahlen vorgelegt. Aus der Aufschlüsselung ist das Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten zu ersehen. Einige Schulen werden stark als „Wunschschule“ nachgefragt. Bei etwa der Hälfte der Schulen hat sich das Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten kaum verändert, die nächstgelegene Schule wurde weiterhin gewählt. In fünf Fällen wurde die Mindestzahl für die Bildung einer Klasse nicht erreicht. Bei diesen Schulen handelt es sich um die GGS Eintrachtstraße, KGS Bildchen, KGS Beeckstraße, KGS Barbarastraße, GGS Kronenberg.
Hierzu wurde die Untere Schulaufsicht um schulfachliche Beratung gebeten. Hierin schlägt die Untere Schulaufsicht vor, jahrgangsübergreifende Gruppen zu bilden, wodurch dann die Mindestgröße für die Gruppenbildung gemäß § 6 Abs.4, Satz 3 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG erreicht würde. Sowohl das Anschreiben als auch die schulfachliche Stellungnahme sind beigefügt.
Am 04.12.2007 hat die städtische Schulverwaltung gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln unter Beteiligung der oberen Schulaufsicht ein Beratungsgespräch geführt mit folgendem Ergebnis:
Bezüglich des von der Unteren Schulaufsicht vorgeschlagenen
jahrgangsübergreifenden Unterrichtes hat die Bezirksregierung Köln auf die
Bestimmung des § 11, Abs. 2 SchulG hingewiesen, wonach die Schulkonferenz darüber
entscheidet, ob in der Schuleingangsphase entweder getrennt nach Jahrgängen
oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet wird. Dieser Beschluss
gilt für die Dauer von 4 Jahren.
Von den fünf o.a. Schulen haben nur zwei Schulen den Beschluss für einen jahrgangsübergreifenden Unterricht gefasst, und zwar
- die KGS Beeckstraße,
- die GGS Kronenberg.
Grundsätzlich hat die Bezirksregierung Köln dem Schulträger vor dem Hintergrund der rückläufigen demografischen Entwicklung empfohlen, in Bezug auf die genannten fünf Schulen schulorganisatorische Entscheidungen zu treffen. Sie hat ferner darauf hingewiesen, dass als Kriterium für den Bestand einer Grundschule nicht nur die Klassenbildungswerte von Bedeutung seien, sondern auch die gemäß § 82 Abs. 2 SchulG erforderliche Mindestzahl von 72 Schülern ( 4 Klassen x 18 Schüler). Dieser Wert müsse auch bei Bildung eines Schulverbundes am Teilstandort erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Bezirksregierung Köln bezüglich des Standortes GGS Eintrachtstraße mit einer Anmeldezahl 12 und einer Gesamtschülerzahl 58 der Auffassung, dass dieser Standort nicht mehr aufrecht erhalten werden könne. Dieselbe Aussage gilt für den Standort KGS Bildchen mit 9 Anmeldungen und ebenfalls einer Gesamtschülerzahl von 58. Auch nach Darlegung der Konsequenzen aus städtebaulicher Sicht für dieses Stadtviertel sei keine andere rechtliche Bewertung möglich, es sei denn die Prognosezahlen für den Bereich Preuswald für die nächsten 5 Jahre ließen einen anderen Schluss zu.
Auch der Standort KGS Beeckstraße wurde kritisch gesehen, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren fortsetze, zumal im Umfeld mehrere Schulen gewählt werden könnten.
Die Standorte KGS Barbarastraße und GGS Kronenberg seien kritisch zu beobachten, könnten aber wegen der besonderen Lage im Stadtgebiet zunächst fortgeführt werden.
Die Verwaltung hat die betreffenden Schulleitungen ebenfalls am 04.12.2007 im Rahmen einer Dienstbesprechung über das Ergebnis der Beratung durch die Bezirksregierung Köln informiert. Zu diesem Gespräch waren auch die Grundschulleitungen geladen, die nach Auffassung der Verwaltung als mögliche Verbundschulpartner in Frage kämen.
Die Verwaltung plädierte zur Sicherung der Standorte für die Bildung von Grundschulverbünden. Diesen Überlegungen standen die Schulleitungen grundsätzlich aus pädagogischen und organisatorischen Gründen skeptisch gegenüber und schlugen vor, mit einer Entscheidung noch zu warten, da es erfahrungsgemäß noch zu weiteren Anmeldungen komme.
Bislang sind 163 schulpflichtige Kinder nicht angemeldet worden. Die Erziehungsberechtigten werden noch in dieser Woche schriftlich aufgefordert ihr Kind bis zum 14.12.2007 anzumelden. Die Zahl der Säumigen, die die fünf betreffenden Schulen als nächstgelegene Schule (mit Rechtsanspruch) wählen könnten, beläuft sich
- für die GGS Eintrachtstraße auf 23
- für die KGS Bildchen auf 4
- für die KGS Beeckstraße auf 8
- für die KGS Barbarastraße auf 3 und
- für die GGS Kronenberg auf 8.
Aus der Sicht der Verwaltung sollten deshalb erst in der Sitzung des Schulausschusses am 24.01.2008 die notwendigen Entscheidungen getroffen bzw. entsprechende Empfehlungsbeschlüsse für den Rat gefasst werden.
In der Einzelbetrachtung stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
1. GGS Eintrachtstraße
- Die Anmeldezahl (13) reicht für eine Klassenbildung nicht aus.
- Jahrgangsübergreifender Unterricht wurde von der Schulkonferenz nicht beschlossen.
- Gesamtschülerzahl (60) unterschreitet die Mindestgröße (72).
- Die Prognosen des Schulentwicklungsplanes lassen nicht erwarten, dass die erforderliche Gesamtschülerzahl zukünftig erreicht wird.
Fazit:
Wie bereits in der Schulentwicklungsplanung empfohlen, sollte die auslaufende Schließung der Schule zum Schuljahr 2008/09 beschlossen werden. Dies würde bedeuten, dass die jetzt aktuell dort angemeldeten Schüler bereits nicht mehr aufgenommen werden und zum Schuljahr 2009/10 die Schule geschlossen würde. Es ist zu prüfen, wo zu diesem Zeitpunkt die restlichen verbleibenden Schüler untergebracht werden können.
2.
KGS Bildchen
- Die Anmeldezahl (9) reicht für eine Klassenbildung nicht aus.
- Jahrgangsübergreifender Unterricht wurde von der Schulkonferenz nicht beschlossen.
- Die Gesamtschülerzahl (58) unterschreitet die Mindestgröße (72).
- Gemäß der Prognose des Schulentwicklungsplanes wird die geforderte Mindestgröße von 72 bis 2012 nicht errreicht.
Fazit:
Für das Wohngebiet Preuswald ist es gerade in der jetzigen Situation (problematische Infrastruktur, hoher Wohnungsleerstand, neuer Investor) von allergrösster Bedeutung, den Schulstandort zu erhalten. Es ist davon auszugehen, dass es durch den neuen Investor zu einem Abbau des Wohnungsleerstandes kommen wird und dadurch auch wieder erhöhte Schülerzahlen zu verzeichnen sein werden. Von daher sollte unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten unter allen Umständen versucht werden, den Standort im Wohngebiet Preuswald als Teilstandort im Rahmen eines Schulverbundes mit der KGS Höfchensweg zu erhalten.
3.
KGS Beeckstraße
- Die Anmeldezahl (10) reicht für eine Klassenbildung nicht aus. Allerdings wurde jahrgangsübergreifender Unterricht durch die Schulkonferenz beschlossen. Die Schülerzahlen des Jahrganges 1 und 2 übersteigen insgesamt die für diesen Fall geforderte Mindestgröße von 18.
- Die Gesamtschülerzahl (78) übersteigt die erforderliche Mindestgröße (72).
- Nach den Prognosedaten des Schulentwicklungsplanes wird die Mindestgröße auch bis 2012 überschritten.
Fazit:
Der Fortbestand der KGS Beeckstraße als eigenständige Schule ist möglich, dennoch sollte ein Schulverbund mit der KGS Luisenstraße ins Auge gefasst werden.
4.
KGS Barbarastraße
- Die Anmeldezahl (15) unterschreitet die Mindestgröße für eine Klassenbildung (18). Gemäß § 6 Abs.4 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG kann von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in der Grundschule eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann. Dies wird von der städtischen Schulverwaltung als gegeben betrachtet. Die in Frage kommenden katholischen Grundschulen wären Birkstraße, Düppelstraße, Mataréstraße, Forster Linde.
- Die erforderliche Mindestgröße (72) wird im kommenden Schuljahr mit 77 Schülern erreicht.
- Gemäß den Prognosen des Schulentwicklungsplanes wird die Mindestgröße ab dem 2009/10 allerdings unterschritten.
Fazit:
Der Erhalt der KGS Barbarastraße als eigenständige Schule ist zunächst weiterhin möglich, dennoch sollte ein Verbund mit der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule Brühlstraße angestrebt werden.
5.
GGS Kronenberg
- Die Anmeldezahl (15) reicht für eine Klassenbildung nicht aus. Allerdings wurde jahrgangsübergreifender Unterricht durch die Schulkonferenz beschlossen. Die Schülerzahlen des Jahrganges 1 und 2 übersteigen insgesamt die für diesen Fall geforderte Mindestgröße von 18.
- Die Mindestgröße (72) wird mit 82 Schülern überschritten.
- Das Überschreiten dieser Mindestgröße wird auch weiterhin durch den Schulentwicklungsplan prognostiziert.
Fazit:
Der Fortbestand dieser Schule ist weiterhin möglich, allerdings sollte ein Schulverbund mit der KGS Hanbrucher Straße vorsorglich ins Auge gefasst werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, bei entsprechenden Votum des Ausschusses (s. Beschlussentwurf) die Bezirksregierung Köln zur oben dargestellten Sichtweise um schriftliche Stellungnahme zu bitten und gegebenenfalls im Vorfeld der nächsten Schulausschusssitzung am 24.01.2008 die Schulkonferenzen aller betroffenen Schulen anzuhören.
Hiernach wird die Verwaltung
für die Sitzung am 24.01.2008 konkrete Beschlussempfehlungen formulieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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