Entscheidungsvorlage - 0001/ FB 68/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt die Einrichtung einer Einbahnstraße im Teilstück der Straße Auf der Kier zwischen Schmithofer Straße und Zufahrt Fa. Eurovia Teerbau in Fahrtrichtung Eurovia. Zum Schutz der Fußgänger wird dann ein 1,50 m breiter Gehweg auf der Seite des Seniorenzentrums im gesamten Einbahnstraßenstück abmarkiert.

 

 

In Vertretung

 

 

Möller

Beigeordneter

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In ihrem Antrag vom 08.12.2003 fordern die Antragsteller im Namen der Anwohner der Straße "Auf der Wildnis" die Anlegung eines Gehweges für sich und ihre Kinder im Teilstück zwischen Auf der Wildnis und Schmithofer Straße. Beim nachfolgenden überplanen der Verkehrsfläche stellte sich heraus, dass die vor Ort vorhandenen Asphaltränder nicht immer mit den Eigentumsgrenzen übereinstimmen. An einigen Stellen weist die städtische Verkehrsflächenparzelle nur eine Breite von 5,0 m auf, die die Anlage eines Gehweges unter Beibehaltung eines Zweirichtungsverkehrs auf der Fahrbahn nicht zulässt. Für die Anlegung eines Gehweges mit Hochbord müssten an mehreren Stellen private Flächen erworben werden. Darüber hinaus sieht der aktuelle städtische Haushalt keine Finanzierungsmöglichkeit für den geforderten Gehweg.

 

Kurzfristiger realisierbar ist die Abmarkierung eines 1,50 m breiten Teilstücks der vorhandenen asphaltierten Fahrbahn im angesprochenen Straßenstück ohne Rücksicht auf die Grundstücksverhältnisse. Da auf der verbleibenden Fläche jedoch ein Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich sein wird und insofern im Begegnungsfalle Autos gezwungen wären, auf den Gehweg auszuweichen, hält die Verwaltung es für erforderlich, parallel zur Abmarkierung einer Fläche für die Fußgänger dieses Straßens­tück zur Einbahnstraße zu machen. Hierbei sind zwei Alternativen denkbar.

 

1.   Einbahnstraße zwischen Schmithofer Straße und Eurovia:

 

Da im Winter den Grundschulkindern die Benutzung des unbefestigten und schlecht beleuchteten Fußweges zwischen Bahnübergang und ehemaligem Bahnhofsgebäude nicht zumutbar ist, werden die Kinder auch bei Dunkelheit den gesamten Straßenzug der Straße Auf der Kier bis zur Schmithofer Straße nutzen wollen. Die Straßenquerschnitte sind unterhalb des Bahnübergangs nicht besser als im oberen Teilstück, sodass bei Abmarkierung eines Gehweges insgesamt der Verkehr auf einer durchgehenden Einbahnstraße in Richtung Eurovia geführt wird. Die Zielverkehre können das Seniorenzentrum nur von der Schmithofer Straße anfahren und in Richtung Schleidener Straße wegfahren. Die Fa. Eurovia bleibt aus beiden Fahrtrichtungen anfahrbar, während die Abfahrt nur zur Schleidener Straße zulässig ist.

 

2.   Einbahnstraße ab oberhalb Zufahrt Seniorenzentrum bis Fa. Eurovia:

 

Hierdurch können die Verkehre des Mehrfamilienhauses Auf der Kier 7/7a sowie des Seniorenzentrums weiterhin das Grundstück in beiden Richtungen verlassen und müssen nicht über die Schleidener Straße zurück in die Ortslage gelangen. Der Nachteil dieser Regelung ist jedoch, dass im unteren Teil zwischen Bahnübergang und Schmithofer Straße die Abtrennung einer separaten Fußgängerfläche nicht möglich wird. Während der hellen Jahreszeit sowie auf dem Heimweg können die Anwohner und ihre Kinder den Schotterweg von der Vennbahnstraße entlang der Gleis­anlage nutzen, um über den baulich abgegrenzten Fußweg über den Bahnübergang zu der neu abzutrennenden Verkehrsfläche im oberen Teil zu gelangen. Eine sichere Anbindung der Fußgänger an das Gehwegangebot der Schmithofer Straße sowie der weiteren Wohn- und Geschäftsstraßen in diesem Bereich fehlt jedoch weiterhin.

 

Der Heimleitung des Seniorenzentrums sowie der Vertriebsleitung der Firma Eurovia wurden die Verwaltungsvorschläge im Vorfeld durch Frau Claßen (Bezirksamt Kornelimünster) vorgestellt. Beide Anlieger haben sich schriftlich mit der Einbahnregelung nach Alternative 1 einverstanden erklärt.

 

Das Parken am Fahrbahnrand ist zukünftig weitgehend ausgeschlossen, da an allen Stellen neben dem 1,50 m breiten Gehweg noch eine 3 m breite Restfahrbahn erhalten bleiben muss.

 

Aus Gründen des Fußgängerschutzes empfiehlt die Verwaltung, zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmer die Einbahnregelung im gesamten angesprochenen Teilstück der Straße Auf der Kier zwischen Schmithofer Straße und Eurovia mit Fahrtrichtung zur Schleidener Straße auszuschildern und zum Fußgängerschutz einen 1,50 m breiten Gehweg auf der Seite des Seniorenzentrums abzumarkieren. Die im Bereich des Bahnübergangs vorhandenen baulichen Trennungselemente werden abgebaut, weil die Unterhaltung Kosten erzeugt und beim Einbahnverkehr ein Ausweichen auf den Gehweg nicht mehr zu befürchten ist.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Die Kosten für die notwendige Beschilderung werden im Rahmen der noch vorhandenen Haushaltsmittel aus der Haushaltsstelle für Beschilderung des städtischen Baubetriebshofes sowie die Kosten für die Markierung des Fußweges in Höhe von ca. 1000,00 Euro aus der Haushaltsstelle 9.63000.95020.6 „Schulwegsicherung, Querungshilfen, Zebrastreifen“ gedeckt.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Keine.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Keine.

Reduzieren

Anlagen

Loading...