Entscheidungsvorlage - 0001/ FB 68/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Auf der Kier, Situation für Fußgänger zwischen Auf der Wildnis und Schmithofer Straße;Bürgerantrag der Anwohner "Auf der Wildnis", vertreten durch Silke Gier und Anne Vopel, vom 08.12.2003
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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14.10.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
beschließt die Einrichtung einer Einbahnstraße im Teilstück der Straße Auf der
Kier zwischen Schmithofer Straße und Zufahrt Fa. Eurovia Teerbau in
Fahrtrichtung Eurovia. Zum Schutz der Fußgänger wird dann ein 1,50 m breiter
Gehweg auf der Seite des Seniorenzentrums im gesamten Einbahnstraßenstück
abmarkiert.
In
Vertretung
Möller
Beigeordneter
Erläuterungen
Erläuterungen:
In ihrem Antrag vom
08.12.2003 fordern die Antragsteller im Namen der Anwohner der Straße "Auf
der Wildnis" die Anlegung eines Gehweges für sich und ihre Kinder im
Teilstück zwischen Auf der Wildnis und Schmithofer Straße. Beim nachfolgenden
überplanen der Verkehrsfläche stellte sich heraus, dass die vor Ort vorhandenen
Asphaltränder nicht immer mit den Eigentumsgrenzen übereinstimmen. An einigen
Stellen weist die städtische Verkehrsflächenparzelle nur eine Breite von 5,0 m
auf, die die Anlage eines Gehweges unter Beibehaltung eines
Zweirichtungsverkehrs auf der Fahrbahn nicht zulässt. Für die Anlegung eines
Gehweges mit Hochbord müssten an mehreren Stellen private Flächen erworben
werden. Darüber hinaus sieht der aktuelle städtische Haushalt keine
Finanzierungsmöglichkeit für den geforderten Gehweg.
Kurzfristiger realisierbar
ist die Abmarkierung eines 1,50 m breiten Teilstücks der vorhandenen
asphaltierten Fahrbahn im angesprochenen Straßenstück ohne Rücksicht auf die
Grundstücksverhältnisse. Da auf der verbleibenden Fläche jedoch ein
Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen nicht mehr möglich sein wird und insofern
im Begegnungsfalle Autos gezwungen wären, auf den Gehweg auszuweichen, hält die
Verwaltung es für erforderlich, parallel zur Abmarkierung einer Fläche für die
Fußgänger dieses Straßenstück zur Einbahnstraße zu machen. Hierbei sind zwei
Alternativen denkbar.
1. Einbahnstraße zwischen Schmithofer Straße und
Eurovia:
Da im Winter den
Grundschulkindern die Benutzung des unbefestigten und schlecht beleuchteten
Fußweges zwischen Bahnübergang und ehemaligem Bahnhofsgebäude nicht zumutbar
ist, werden die Kinder auch bei Dunkelheit den gesamten Straßenzug der Straße
Auf der Kier bis zur Schmithofer Straße nutzen wollen. Die Straßenquerschnitte
sind unterhalb des Bahnübergangs nicht besser als im oberen Teilstück, sodass
bei Abmarkierung eines Gehweges insgesamt der Verkehr auf einer durchgehenden
Einbahnstraße in Richtung Eurovia geführt wird. Die Zielverkehre können das
Seniorenzentrum nur von der Schmithofer Straße anfahren und in Richtung
Schleidener Straße wegfahren. Die Fa. Eurovia bleibt aus beiden Fahrtrichtungen
anfahrbar, während die Abfahrt nur zur Schleidener Straße zulässig ist.
2. Einbahnstraße ab oberhalb Zufahrt Seniorenzentrum bis
Fa. Eurovia:
Hierdurch können die Verkehre des Mehrfamilienhauses Auf der Kier 7/7a sowie des Seniorenzentrums weiterhin das Grundstück in beiden Richtungen verlassen und müssen nicht über die Schleidener Straße zurück in die Ortslage gelangen. Der Nachteil dieser Regelung ist jedoch, dass im unteren Teil zwischen Bahnübergang und Schmithofer Straße die Abtrennung einer separaten Fußgängerfläche nicht möglich wird. Während der hellen Jahreszeit sowie auf dem Heimweg können die Anwohner und ihre Kinder den Schotterweg von der Vennbahnstraße entlang der Gleisanlage nutzen, um über den baulich abgegrenzten Fußweg über den Bahnübergang zu der neu abzutrennenden Verkehrsfläche im oberen Teil zu gelangen. Eine sichere Anbindung der Fußgänger an das Gehwegangebot der Schmithofer Straße sowie der weiteren Wohn- und Geschäftsstraßen in diesem Bereich fehlt jedoch weiterhin.
Der Heimleitung des Seniorenzentrums sowie der Vertriebsleitung der Firma Eurovia wurden die Verwaltungsvorschläge im Vorfeld durch Frau Claßen (Bezirksamt Kornelimünster) vorgestellt. Beide Anlieger haben sich schriftlich mit der Einbahnregelung nach Alternative 1 einverstanden erklärt.
Das Parken am Fahrbahnrand
ist zukünftig weitgehend ausgeschlossen, da an allen Stellen neben dem 1,50 m
breiten Gehweg noch eine 3 m breite Restfahrbahn erhalten bleiben muss.
Aus Gründen des
Fußgängerschutzes empfiehlt die Verwaltung, zugunsten der schwächeren
Verkehrsteilnehmer die Einbahnregelung im gesamten angesprochenen Teilstück der
Straße Auf der Kier zwischen Schmithofer Straße und Eurovia mit Fahrtrichtung
zur Schleidener Straße auszuschildern und zum Fußgängerschutz einen 1,50 m
breiten Gehweg auf der Seite des Seniorenzentrums abzumarkieren. Die im Bereich
des Bahnübergangs vorhandenen baulichen Trennungselemente werden abgebaut, weil
die Unterhaltung Kosten erzeugt und beim Einbahnverkehr ein Ausweichen auf den
Gehweg nicht mehr zu befürchten ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen lfd.
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Die Kosten für die notwendige Beschilderung werden im Rahmen
der noch vorhandenen Haushaltsmittel aus der Haushaltsstelle für Beschilderung
des städtischen Baubetriebshofes sowie die Kosten für die Markierung des
Fußweges in Höhe von ca. 1000,00 Euro aus der Haushaltsstelle 9.63000.95020.6
„Schulwegsicherung, Querungshilfen, Zebrastreifen“ gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen in den
Folgejahren/Folgekosten
Keine.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Keine.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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