Entscheidungsvorlage - B 06/0004/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt bittet die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV gem. § 21 (1) Gesellschaftsvertrag AVV GmbH um Bestellung eines weiteren Mitglieds des Aufsichtsrates der AVV GmbH. Er benennt für die Bestellung Herrn Hans-Peter Appel, Vorstand der ASEAG. Als seine Stellvertreterin soll Frau Myriam Berg, Prokuristin der ASEAG, bestellt werden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gem. § 21  (1) des neuen Gesellschaftsvertrages der AVV GmbH (gültig ab 18.01.08) besteht der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft aus mindestens 12 und höchstens 16 Mitgliedern. Die Stadt Aachen verfügt, wie die drei anderen Mitglieder des Zweckverbands AVV, über drei stimmberechtigte Mitglieder.

 

Es handelt sich um :

Beigeordnete Gisela Nacken

Ratsherr Björn Jansen

Ratsfrau Gaby Breuer

und ihre jeweiligen Stellvertreter

 

Neben diesen 12 Mitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag des AVV GmbH, dass auf Wunsch eines jeden Verbandsmitglieds ein weiteres stimmberechtigtes AR-Mitglied von der Verbandsversammlung bestellt werden kann. Nach dieser Vorschrift darf dieses AR-Mitglied weder der Verwaltung, noch der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitgliedes angehören und es muss über besondere Fachkunde auf dem Gebiet des ÖPNV verfügen.

 

Hintergrund dieser Regelung ist es den Aufgabenträgern ein AR-Mitglied mit besonderer Fachkenntnis in dem AR der AVV-GmbH an die Seite zu stellen. Hierdurch kann die in den kommunalen Verkehrsunternehmen vorhandene besondere Fachkenntnis in den Dienst der Aufgabenträger gestellt werden. 

 

Es wird daher empfohlen den Vorstand der ASEAG, Herrn Hans-Peter Appel, der Verbandsversammlung zur Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrates der AVV GmbH vorzuschlagen. Als seine Stellvertreterin wird die Prokuristin der ASEAG, Frau Myriam Berg, vorgeschlagen. Bisher war Herr Appel gem. den früheren Regelungen des Gesellschaftsvertrages beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Aufsichtsrat der AVV GmbH. Durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages sind die bisherigen stimmberechtigten Mitgliedschaften von Arbeitnehmervertretern der Verkehrsgesellschaften im Aufsichtsrat der AVV GmbH weggefallen.

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