Kenntnisnahme - FB 61/0717/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan Nahverkehr/Moratorium für Tariferhöhungen im ÖPNVhier: Antrag der Fraktion Die Linke zur Tagesordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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30.01.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke. im Rat der Stadt Aachen beantragt die Erarbeitung eines Masterplanes Nahverkehr sowie die Verabschiedung eines Moratoriums für (gegen?) Tariferhöhungen im ÖPNV.
Begründet wird der Antrag mit
- den aktuellen Preiserhöhungen im AVV,
- den insgesamt dramatisch gestiegenen Lebenshaltungskosten und
- der zunehmenden Anzahl geringerer Haushaltseinkommen.
In 2008 sollen die Preiserhöhungen gestoppt und stattdessen in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Politik, AVV, ASEAG und Verwaltung nach Möglichkeiten die Preisspirale zu stoppen, gesucht werden. Darüber hinaus soll ein Masterplan Nahverkehr erarbeitet werden, der konkrete Eckpunkte für eine Erhöhung des Modal-Split-Anteils für den ÖPNV beinhaltet.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, gegenüber der Landesregierung wegen der Kürzung diverser ÖPNV-Zuschüsse zu protestieren.
Stellungnahme der Verwaltung und des AVV:
Zu den Tariferhöhungen im ÖPNV:
Grundsätzlich beschließen die AVV-Gremien die Tarifanpassungen innerhalb des AVV. Der Rat der Stadt Aachen kann seine Mitglieder in diesen Gremien lediglich an die in den städtischen Gremien gefassten Beschlüsse binden.
Der Verkehrsausschuss der Stadt Aachen hat in seiner
Funktion als regionaler AVV-Beirat in seiner Sitzung am 17.1.2008 die Fortschreibung des AVV-Verbundtarifes in 2008 und
2009 (siehe Anlage) mit Ausnahme
der geplanten Erhöhungen für das Schülerticket beschlossen. Nach Zustimmung in
den anderen regionalen AVV-Beiräten haben der Aufsichtsrat des AVV sowie die
Zweckverbandsversammlung am 18.01.2008 den AVV-Verbundtarif für 2008 und 2009
beschlossen.
Die ausführliche
Begründung zu den Hintergründen der Beschlussfassung ist der Anlage 1 zu
entnehmen. Die wesentlichen, die wirtschaftliche Situation beschreibenden
Absätze sind im Folgenden nochmal wiedergegeben:
1. Wirtschaftliche
Lage im ÖPNV
Von Verkehrsunternehmen,
Aufgabenträgern und Verbundgesellschaft wurden in den zurückliegenden Jahren
erhebliche Anstrengungen unternommen, den ÖPNV in der Region in Umfang und
Qualität zu sichern und gleichzeitig die finanziellen Belastungen für die
kommunalen Aufgabenträger zu senken. Seitens der Verkehrsunternehmen wurden im
Rahmen von sehr differenzierten Restrukturierungsprozessen die
Produktionskosten für die ÖPNV-Leistungen deutlich gesenkt. Von Seiten des AVV
wurden die Fortschreibung der Tarifangebote und die Erhöhung der Kundenbindung
im Hinblick auf die Verbesserung der Erlössituation forciert. Darüber hinaus
wurde ein neues Finanzierungs- und Fördersystem für den ÖPNV im AVV entwickelt.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die unmittelbar durch regionale
Akteure beeinflussbaren Entwicklungen optimal gestaltet wurden. Kontinuierlich
steigende Nachfrage und Erlösverbesserungen und die Verbesserung der
Kostendeckung sind die objektiven Indizien für diesen Prozess. Überlagert wird
die wirtschaftliche Entwicklung jedoch von einer Vielzahl externer Einflüsse, die
nicht zu beeinflussen sind:
1. Erhebliche Kürzung
der Finanzierungsbeiträge von Bund und Land und
2. Deutliche Steigerung
der allgemeinen Kosten, insbesondere im Bereich Energie.
Im Ergebnis bedeutet
dies, dass die regionalen Erfolge in starkem Maße durch externe Einflüsse
wieder aufgezehrt werden.
2. Weitere
Entwicklung der Rahmenbedingungen für den ÖPNV
Die Rahmenbedingungen
für die wirtschaftliche Situation des ÖPNV werden auch in den nächsten Jahren
durch externe Einflüsse weiterhin massiv geprägt sein. Die bereits von Bund und
Land beschlossenen Kürzungen der Finanzierungsbeiträge werden 2008 und in den
Folgejahren voll wirksam und verzehren in starkem Maße die Erfolge aus der
Kostensenkung und der erreichten Erlössteigerung. Nach derzeitigen Erkenntnissen
ist davon auszugehen, dass die allgemeine Kostensteigerung unvermindert weiter
anhalten wird. Dies betrifft insbesondere
- die Entwicklung der
Energiekosten,
- die Entwicklung der
Personalkosten und
- die Entwicklung der
Infrastrukturkosten im Bereich des Schienenverkehrs.
Darüber hinaus besteht
im Hinblick auf weitere Nachfragesteigerungen das Erfordernis von partiellen
Kapazitätserweiterungen. Im Gesamtergebnis muss festgestellt werden, dass die
externen Einflüsse und Anpassungserfordernisse im Angebot das wirtschaftliche
Ergebnis des Verbundverkehrs in starkem Maße negativ beeinflussen werden.
Dabei ist zusätzlich zu
berücksichtigen, dass die aktuellen Tarifforderungen von Verdi noch nicht in
der Kalkulation berücksichtigt wurden.
Zum Masterplan Nahverkehr:
Aktuell wird der Nahverkehrsplan der Stadt Aachen fortgeschrieben. Der Nahverkehrsplan legt den Rahmen der Entwicklung des ÖPNV, damit auch seine Ziele und Qualitätskriterien für die nächsten fünf Jahre fest. Die Fortschreibung wird durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erarbeitet und durch die Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan/ÖPNV-Standards begleitet, der neben Fachleuten von AVV, ASEAG und anderer in Aachen tätiger Verkehrsunternehmen sowie der Stadtverwaltung auch Vertreter der verschiedenen Parteien angehören.
Zeitgleich werden die Nahverkehrspläne der umgebenden Kreise fortgeschrieben und deren Fortschreibung gemeinsam koordiniert, sodass auch ein höchstmöglicher regionaler Konsens bezüglich der Ziele und Qualitätskriterien existiert.
Die Einrichtung der von der Fraktion Die Linke. vorgeschlagenen Arbeitsgruppe sowie die Erarbeitung eines „Masterplan Nahverkehr“ sind durch die bisherige Vorgehensweise abgedeckt.
Zum Protest des Oberbürgermeisters gegenüber der Landesregierung:
In den vergangenen Jahren wurde mehrfach über den AVV sowie u.a. durch den Deutschen Städtetag auf die sich entwickelnde finanzielle Schieflage des ÖPNV in der Bundesrepublik, in Nordrhein-Westfalen auch mit Hinweis auf die Aachener Region aufmerksam gemacht. Mehrfach wurden Resolutionen an Bund und Land verfasst. In den städtischen Gremien wurde wiederholt darauf hingewiesen. Auch in Zukunft wird sich die Stadt Aachen gegenüber der Landesregierung vehement gegen Kürzungen in der Finanzierung des ÖPNV, insbesondere bei den Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr sowie für den Transport von Schwerbehinderten einsetzen. Mittelkürzungen bedeuten letztlich höhere Preise für den Fahrgast und tragen damit nicht zu einer Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs bei. Dies steht in absolutem Widerspruch zur Strategie der Stadt Aachen, die ihren Bürgern und Besuchern einen leistungsstarken ÖPNV mit modernen, umweltfreundlichen Fahrzeugen, attraktiven Taktfrequenzen und einer möglichst umfassenden Bedienzeit bieten möchte. Die Steigerung der Fahrgastanteile im ÖPNV ist das wirkungsvollste Mittel zur Reduzierung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe und wesentlicher Bestandteil der städtischen Luftreinhalteplanung. Die von der Landesregierung beschlossenen Kürzungen sind auch in diesem Zusammenhang absolut kontraproduktiv.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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