Kenntnisnahme - FB 20/0102/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung des Rechnungswesens auf die Vorschriften des NKFhier: Verbuchung von Tilgungszahlungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen an den allg. Haushalt sowie Abschreibungserstattungen aus dem allg. Haushalt an die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nach Gesichtspunkten des NKF
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Emmerich, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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26.02.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Unter kameralen Gesichtspunkten wurden die Tilgungen der an die Eigenbetriebe gewährten Gesellschafterdarlehens ergebnisverbessernd vereinnahmt. Dies entsprach einer Zuordnungsabstimmung in den Verwaltungshaushalt mit der Bezirksregierung. Die bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen anfallenden Abschreibungen wurden aus dem städtischen Haushalt ergebnisbelastend übernommen. Dies betraf iw. E 26 mit 17,8 Mio. €. Die Tilgungen entsprachen dabei grundsätzlich annähernd den Afa-Aufwendungen.
Im Zuge der NKF-Rechnungslegung sind Tilgungen nur noch finanz- jedoch nicht ergebniswirksam zu vereinnahmen mit der Folge, dass die Ergebnisrechnung nun einseitig mit der Afa-Erstattung belastet würde.
Grundsätzlich sind die Abschreibungen an ihrem Entstehungsort zu verrechnen. Im Zuge der Bildung des E 26 wurden entsprechende Rücklagen gebildet. Sie entsprechen rd. 50% des Anlagevermögens, während die andere Hälfte über ein Gesellschafterdarlehen finanziert wurde. Die anderen Eigenbetriebe E 18 und E 88 weisen dieses Rücklagenkapital nicht in der Größenordung bezogen auf die relevanten Zuordnungspositionen (Sparten Grün und Straßenunterhaltung bei E 18) aus bzw. übernehmen die Abschreibungen für das Gebäude selbst (E 88). Lediglich die vorhandene Eigenkapitalausstattung des Gebäudemanagements bietet mit über 286 Mio. € die notwendige Substanz, um eine Übernahme zu gewährleisten.
Stellt man die derzeit in der städtischen Haushaltsplanung enthaltene Abschreibungserstattung gegenüber, wird deutlich, dass eine Übernahme der Abschreibungen durch E 26 mittel- bis langfristig möglich wäre, d.h. Deckungspotential ist also noch über den Finanzplanungszeitraum hinaus nachhaltig vorhanden.
Da langfristig jedoch das Rücklagenkapital unter einen vertretbaren Wert sinken würde, werden im Zeitablauf die Abschreibungen mit wachsenden Anteilen (mittelfristig: 2009: 500 T€; 2010: 1.000 T€; 2011: 1.500 €) aus dem Haushalt wieder erstattet, so dass die Stadtverwaltung langfristig den Abschreibungsaufwand komplett trägt. Das Rücklagenkapital soll dabei nicht auf unter 15% der Bilanzsumme reduziert werden. Bei der Zuschussbemessung und der Analyse des Jahresergebnisses muss eindeutig zwischen dem operativen und dem alleine durch Abschreibungen beeinflussten Ergebnis unterschieden werden.
Der oben beschriebene Sachverhalt und die beabsichtigte
Vorgehensweise wurde im übrigen mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung
abgestimmt.