Entscheidungsvorlage - A 20/0012/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2005Hst. 9.88100.94230.0 Modernisierung Rehmviertel, I. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.01.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Gemeinnützige
Wohnungsgesellschaft für Aachen AG hat die Schlussrechnung für die
Modernisierungsmaßnahmen Eintrachtstraße 4, 6, 8, 10 und 12 sowie Talstraße 17,
19, 21, 23, 25, 27 und 29 vorgelegt. Aus dem Abrechnungsergebnis ergibt sich
ein Saldo zugunsten der GeWoGe in Höhe von 234.602,41
Euro
Darüber hinaus sind Beträge
von 72.192,98 Euro
die im Verwendungsnachweis
für die Landesdarlehen als
Kosten geltend gemacht werden
können, an die Hst.
1.91000.20700.4 „Ersatz von
Zinsen und
Verwaltungskostenbeiträgen
bei Wohnungsbaumaßnahmen“
zu zahlen. Somit werden bei
der Hst. 9.88100.94230.0 _____________
„Modernsierung Rehmviertel,
I. Bauabschnitt“ insgesamt 306.795,39
Euro
benötigt. Aus dem Vorjahr
steht noch ein Haushaltsrest von 1.000,00 Euro
zur Verfügung, so dass Mittel
von 305.795,39
Euro
überplanmäßig zur Verfügung
gestellt werden müssen.
Die ursprünglich
veranschlagten Gesamtkosten von 11,4 Mio. DM (5.829 TEuro) werden hierdurch
nicht überschritten, da im Zuge der Restebearbeitung beim Jahresabschluss 2002
729.000,00 Euro abgesetzt werden mussten. Es ergibt sich somit saldiert eine
Kosteneinsparung von rd. 423 TEuro.
Formal handelt es sich im
vorliegenden Falle gleichwohl um erhebliche überplanmäßige Ausgaben für deren
Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen ist. Die Mehrausgaben
von rd. 306.000,00 Euro sind in der Verwaltungsvorlage für die Veränderungsnachweisung
zum Investitionsprogramm 2004-2008 und zum Haushaltsplan 2005 berücksichtigt.
Im Januar 2005 fällt die
Finanzausschuss-Sitzung aus. Damit die Abrechnung mit der GeWoGe erledigt
werden kann und keine unnötige Verzögerung eintritt, wird der Rat der Stadt
gebeten, ohne Vorberatung durch den Finanzausschuss die Zustimmung zu erteilen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen werden sich in Höhe von 305.795,39 Euro ergeben.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren
Keine
Maßnahmenbezogene
Einnahmen
Von den überplanmäßig
bereitzustellenden Mitteln werden 72.192,88 Euro an die Hst. 1.91000.20700.4
„Ersatz von Zinsen und Verwaltungskostenbeiträgen bei Wohnungsbaumaßnahmen“ gezahlt.