Entscheidungsvorlage - A 20/0012/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 305.795,39 Euro bei der Hst. 9.88100.94230.0 „Modernisierung Rehmviertel, I. Bauabschnitt“.

 

 

 

 

Dr.  L i n d e n

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Aachen AG hat die Schlussrechnung für die Modernisierungsmaßnahmen Eintrachtstraße 4, 6, 8, 10 und 12 sowie Talstraße 17, 19, 21, 23, 25, 27 und 29 vorgelegt. Aus dem Abrechnungsergebnis ergibt sich ein Saldo zugunsten der GeWoGe in Höhe von                                                                                 234.602,41 Euro

Darüber hinaus sind Beträge von                                                                   72.192,98 Euro

die im Verwendungsnachweis für die Landesdarlehen als

Kosten geltend gemacht werden können, an die Hst.

1.91000.20700.4 „Ersatz von Zinsen und

Verwaltungskostenbeiträgen bei Wohnungsbaumaßnahmen“

zu zahlen. Somit werden bei der Hst. 9.88100.94230.0                                 _____________

„Modernsierung Rehmviertel, I. Bauabschnitt“ insgesamt                               306.795,39 Euro

benötigt. Aus dem Vorjahr steht noch ein Haushaltsrest von                      1.000,00 Euro

zur Verfügung, so dass Mittel von                                                                  305.795,39 Euro

überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Die ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten von 11,4 Mio. DM (5.829 TEuro) werden hierdurch nicht überschritten, da im Zuge der Restebearbeitung beim Jahresabschluss 2002 729.000,00 Euro abgesetzt werden mussten. Es ergibt sich somit saldiert eine Kosteneinsparung von rd. 423 TEuro.

 

Formal handelt es sich im vorliegenden Falle gleichwohl um erhebliche überplanmäßige Ausgaben für deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen ist. Die Mehrausgaben von rd. 306.000,00 Euro sind in der Verwaltungsvorlage für die Veränderungsnachweisung zum Investitionsprogramm 2004-2008 und zum Haushaltsplan 2005 berücksichtigt.

 

Im Januar 2005 fällt die Finanzausschuss-Sitzung aus. Damit die Abrechnung mit der GeWoGe erledigt werden kann und keine unnötige Verzögerung eintritt, wird der Rat der Stadt gebeten, ohne Vorberatung durch den Finanzausschuss die Zustimmung zu erteilen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 305.795,39 Euro ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren

Keine

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Von den überplanmäßig bereitzustellenden Mitteln werden 72.192,88 Euro an die Hst. 1.91000.20700.4 „Ersatz von Zinsen und Verwaltungskostenbeiträgen bei Wohnungsbaumaßnahmen“ gezahlt.

 

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