Kenntnisnahme - FB 20/0101/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Systemprüfung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und des Eigenbetriebes Eurogresshier: Erarbeitung und laufende Anwendung von Richtlinien über das Risikomanagement, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Bildung von Rückstellungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Emmerich, Dirk ; Emmerich, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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26.02.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich am 27.11.2007 mit den Ergebnissen einer Systemprüfung bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen beschäftigt. Ziel der Untersuchung war es, für die Einrichtungen Aachener Stadtbetrieb, Gebäudemanagement, VHS, Stadttheater und Eurogress festzustellen, inwieweit die rechtlichen Vorgaben aus Satzungen und Dienstanweisungen umgesetzt wurden. Ein besonderer Schwerpunkt bestand in der Analyse der Vermögens, Finanz- und Ertragslage, und hierbei in der Prüfung, inwieweit Eigenkapital und Rückstellungen gebildet und verwendet werden.
Hinsichtlich der Satzungen wurde festgestellt, dass zum Teil Bestimmungen fehlen, die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile nur teilweise umgesetzt worden sind und gleiche Sachverhalte unterschiedlich formuliert wurden. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat ergänzend zur Überarbeitung vorgeschlagen, eine Risikoleitlinie für die Eigenbetriebe durch den Fachbereich Finanzsteuerung erarbeiten zu lassen. Dies bezieht auch die Abstimmung mit den vorhandenen und zum Teil noch zu erstellenden Dienstanweisungen mit ein.
Ein weiterer aufzugreifender und zu begleitender Aspekt wird in der Höhe der Eigenkapitalausstattung gesehen. Hier ist eine einheitliche Abwägung zwischen den Notwendigkeiten des Betriebes und der Entlastung des städtischen Haushaltes vorzunehmen. Zu differenzieren ist zwischen dem Stammkapital, dem Rücklagekapital und der Verwendung des Jahresergebnisses. Auch der Ausweis des städtischen Zuschusses erfolgt in der Ergebnisrechnung unterschiedlich.
Ebenso werden Rückstellungspositionen nicht einheitlich gebildet bzw. aufgelöst. Nach Anregung des Fachbereichs Rechnungsprüfung sollte eine Richtlinie zur einheitlichen Bildung und Auflösung von Rückstellungspositionen erstellt und umgesetzt werden. Ziel sollte es auch sein für Rückstellungen aus Urlaubsverpflichtungen, Mehrarbeitsstunden, Altersteilzeit, Dienstjubiläum, Pensionsverpflichtungen, Jahresabschlusskosten oder Prüfungskosten eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Vorschläge des Berichts begrüßt und die Verwaltung beauftragt, für eine entsprechende Umsetzung Sorge zu tragen.
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich dieses Vorgehen, das letztendlich dazu dient, eine grundlegende Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung der Eigenbetriebe zu ermöglichen. Sinnvoll erscheint dies jedoch nur mit einem parallel umzusetzenden Controlling. Zurzeit werden durch den Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) die Angaben der Wirtschaftspläne ohne die eigentlich notwendige und vertiefte Prüfung in den Haushalt übernommen. Darüber hinaus erfolgen grobe Plausibilitätsprüfungen der Quartalsberichte, die gemäß Eigenbetriebsverordnung der Kämmerin von den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zugeleitet werden. Diese Aufgaben wurden vom FB 20 im Rahmen der Konsolidierungssteuerung ohne zusätzlichen Stellenaufwand geltend zu machen übernommen.
Es wird daher angeregt, ein Controlling der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen beim FB 20 einzurichten, das die Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses und des Fachbereichs Rechnungsprüfung aufgreift und umsetzt. Neben den oben angesprochenen Inhalten soll darüber hinaus eine qualifizierte Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere unter gesamtstädtischen finanziellen Aspekten dauerhaft erfolgen. Dem Instrument Berichtswesen ist dabei eine hohe Bedeutung beizumessen, da hierdurch die zahlreichen produzierten Daten verständlich und adressatengerecht aufbereitet werden. Über den notwendigen Stellenbedarf soll in Abstimmung mit dem Fachbereich Personal und Organisation der Personal- und Verwaltungsausschuss befinden.
Darüber hinaus sind Produktkennzahlen zu entwickeln, die in einem Benchmarking einen interkommunalen Leistungsvergleich ermöglichen.