Entscheidungsvorlage - FB 61/0735/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Rückbau der Busbuchten und die weiteren Umgestaltungen im Straßenraum an der Haltestelle „Hahn Kirche“ gemäß der ersten Variante der beiliegenden Pläne zu beschließen und in die „Prioritätenliste zur Erhöhung der Fußgängersicherheit durch Querungshilfen, Zebrastreifen und Schulwegsicherung“ aufzunehmen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit dem Rückbau der Busbuchten und den weiteren Umgestaltungen im Straßenraum an der Haltestelle „Hahn Kirche“ gemäß der ersten Variante der beiliegenden Pläne zu beauftragen und sie in die „Prioritätenliste zur Erhöhung der Fußgängersicherheit durch Querungshilfen, Zebrastreifen und Schulwegsicherung“ aufzunehmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Antragstellerin hat am 18.04.2005 mit 77 Unterzeichnern beantragt, die Verkehrssicherheit an der Hahner Straße zu verbessern. In Antrag wurden folgende Probleme für den Bereich der Hahner Straße in der Ortslage Hahn geschildert:

Die Geschwindigkeiten in der Hahner Straße seien zu hoch. Die Gehwege seien zu schmal, in Teilen fehlten sie ganz; es gebe keinerlei Überquerungshilfen. Diese Situation stelle ein Gefahrenpotential für die Anwohner  - insbesondere Schulkinder und ältere Mitbürger - dar. Daher wurden zur Verbesserung der Verkehrssituation folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen beantragt:

  • Maßnahmen zur Temporeduzierung am Ortseingang
  • Querungshilfe am Kindergarten
  • Querungshilfe an der Haltestelle Bücherbus
  • Querungshilfe an der Haltestelle Steinbruch

 

Sachstand

Im Herbst 2005 fand mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, dem Planungsamt sowie den Eltern und den Leitern der Kindertagesstätte Hahn ein Ortstermin statt. Die Beteiligten stellten fest, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen sinnvoll sind. Man einigte sich, an drei Stellen die Möglichkeiten zur Einrichtung von Querungshilfen/Mittelinseln zu überprüfen:

  • Querungshilfe an der Haltestelle Steinbruch,
  • Querungshilfe an der Haltestelle Kirche (kurz vor der KITA) und
  • Mittelinsel Hahner Straße  am Ortseingang (von Stolberg kommend) zur Geschwindigkeitsdämpfung
  •  

Nach dem Empfehlungsbeschluß der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 13.09.2006 hat anschließend der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 26.10.2006 die Einrichtung einer Mittelinsel im Bereich der Haltestelle „Steinbruch“ und die Aufnahme in die „Prioritätenliste zur Erhöhung der Fußgängersicherheit durch Querungshilfen, Zebrastreifen und Schulwegsicherung“ beschlossen.

In der gleichen Sitzung informierte die Verwaltung darüber, dass die geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen am Ortseingangsbereich auf der Hahner Str. (von Stolberg kommend) in einen Zuschussantrag „Ortseingangsbereiche“ integriert werden soll, um Fördergelder für diese und ähnliche Maßnahmen an anderen Ortseingangsbereichen einzuwerben. Die Vorlage zum Programm der „Ortseingangsbereiche“ wird zur Zeit in verschiedenen  Bezirksvertretungen und anschließend im Verkehrsausschuss zur politischen Beratung vorgelegt. 

Am 26.10.2006 teilte die Verwaltung im Verkehrsausschuss ebenfalls mit, dass sich im Bereich der Kindertagesstätte Hahn aufgrund der fehlenden Straßenbreite technisch keine Möglichkeiten ergeben, eine Mittelinsel als Querungshilfe anzubieten. Daher sollten als verkehrsberuhigende Maßnahmen der Rückbau der Busbuchten und die Verbreiterung der Wartebereiche und Gehwege sowie die Anlage von Querungshilfen im Bereich der Haltestelle „Hahn Kirche“ untersucht werden.

 

Der Bereich der Haltestelle „Hahn Kirche“

Die Auswertung einer Verkehrszählung auf der Hahner Straße am 09.05.2006 ergibt eine Gesamtverkehrsbelastung von 324 Fz/h in der Spitzenstunde. Der LKW-Anteil liegt im Mittel des gesamten Tages für beide Richtungen inkl. der Busse bei 10,6 %. Begegnungsfälle von Lkw im Bereich der Haltestelle „Hahn Kirche“ sind daher sehr selten.

An der Haltestelle „Hahn Kirche“ verkehren drei Buslinien (Linie 35 – Vaals-Bushof-Brand-Kornelimünster-Walheim-Hahn-Breinig; Linie 67 – Walheim-Hahn-Venwegen-Rott-Roetgen; Linie 68 – Aachen-Bushof-Brand-Walheim-Hahn-Rott-Roetgen-Einruhr). Von montags bis freitags fahren je Richtung täglich etwa 40 Busse. Dabei kann es laut Fahrplan aber nur selten zu Begegnungsfällen der Busse im Haltestellenbereich kommen. Lediglich sechs Mal je Werktag verkehren die beiden sich begegnenden Busse im Haltestellenbereich in einem Intervall von fünf oder weniger Minuten. Damit kommt es nur in Ausnahmefällen zu Begegnungen zwischen den Bussen im Haltestellenbereich.

 

Bestand

Vor allem der Fußweg im nördlichen Seitenraum der Hahner Straße ist zur Zeit mit stellenweise nur 75 Zentimetern viel zu schmal. Begegnen sich in diesem Bereich heute zwei Fußgänger, ist einer der beiden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen (vgl. Abb. 1).

 

Abb. 1: Etwa 75 cm breiter Gehweg im Seitenraum zwischen Haltestelle „Hahn Kirche“ und Kita „Hahner Straße“

 

Beide Haltestellen sind zur Zeit als Busbucht ausgebaut. Im Bereich der südlichen Busbucht ist der Bordstein wegen einer Einfahrt zum Pfarrhaus abgesenkt. Diese Zufahrt muss erhalten bleiben.

 

Planung

Die Verwaltung hat verschiedene Varianten im Bereich der Haltestelle „Hahn Kirche“ erarbeitet und geprüft. Dazu zählten verschieden weitreichende Einengungen sowie auch weitergehende Verbesserungen der Stadtgestalt, wie etwa die Aufpflasterung des gesamten Teilbereiches oder die Verwendung anderer Materialien. In der Ämterabstimmung wurden diese Varianten nach einem aufwändigen Abwägungsprozess verworfen.  

Bei beiden hier vorgestellten Varianten sollen die Busbuchten zurückgebaut und stattdessen Fahrbahnrandhaltestellen vorgesehen werden. Da die Unternehmen RVE (Regionalverkehr Euregio) und ASEAG die Haltestellen mit Gelenkbussen anfahren, sollten die Haltestellenbereiche auf einer Länge von 20 m gerade anfahrbar sein. Durch den Rückbau der Busbuchten wird im Haltestellenbereich mehr Platz für Fußgänger und wartende Fahrgäste gewonnen.

Zur Reduzierung der Geschwindigkeiten und zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger (insbesondere für Kinder, die zur Kindertagesstätte gebracht werden, sowie für ältere Menschen) wird bei beiden Varianten eine 6,00 m breite Querungshilfe mit vorgezogenen Gehwegköpfen unmittelbar westlich der Einmündung „Dorfstraße“ vorgesehen. An dieser Stelle zwischen der Haltestelle und der Kindertagesstätte kann die Querungshilfe sowohl von Fußgängern aus der Einmündung Dorfstraße als auch von Fußgängern, die vom Bereich der südlichen Haltestelle kommen, genutzt werden. Außerdem liegt sie in unmittelbarer Nähe zur etwas weiter westlich gelegenen Kindertagesstätte. Zwischen den vorgezogenen Gehwegköpfen der Querungshilfe wird  die Fahrbahn von 5,70 m bzw. 6,00 m auf 3,50 m für einen einspurigen Engstellenverkehr reduziert und durch einen Materialwechsel in der Fahrbahn zusätzlich hervorgehoben. Auch östlich der Haltestelle in Richtung Ortsausgang soll durch einen 6,00 m breiten Materialwechsel in der Fahrbahn eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden. Die beiden Materialwechsel werden als Pflasterflächen mit Betonsteinen der Größe 16X24X14 cm (BreiteXLängeXHöhe) im Ellbogen-Verband ausgeführt. Diese Steine in der gleichen Anordnung werden beispielsweise auf dem Grabenring in Aachen an der Ecke Löhergraben/Jakobstraße zur Akzentuierung der ehemaligen Stadtmauer genutzt. Durch die beiden Materialwechsel wird der Haltestellenbereich vor der Kirche gestalterisch als zusammengehöriger Bereich wahrnehmbar und dadurch aufgewertet.

Bei beiden Varianten wird der schmale Gehweg auf der Nordseite der Hahner Straße verbreitert. Damit wird ein notwendiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor allem für Kinder im Bereich der Kindertagesstätte „Hahner Straße“ geleistet.

 

Die beiden Varianten unterscheiden sich ausschließlich durch die verbleibenden Fahrbahnbreiten und die Gehwegbreiten. Die Kosten für die Umgestaltung und die Querungshilfe sind für beide Varianten etwa gleich groß und betragen ca. 50.000 Euro (inkl. Mehrwertsteuer).

 

 

 

Variante 1

Die erste Variante sieht eine durchgängige Fahrbahnbreite von 5,70 m auf einer Länge von ungefähr 65-70 m im Bereich zwischen der Querungshilfe und dem östlich der Haltestelle gelegenen Materialwechsel vor. Damit kann den Fußgängern im nördlichen Seitenraum eine Gehwegbreite von 1,80 m angeboten werden. Die schmalste Stelle des Gehwegs befindet sich unmittelbar östlich der Querungshilfe und ist dort auf einem kurzen Abschnitt nur 1,45 m breit.

 

Variante 2

Die zweite Variante trägt dem Wunsch der ASEAG nach einer durchgängigen Fahrbahnbreite von 6,00 m Rechnung. Dadurch reduziert sich die Gehwegbreite im nördlichen Seitenraum allerdings auf einer Länge von etwa 40 m auf 1,50 m Breite oder weniger. Die schmalste Stelle des Gehwegs befindet sich auch bei dieser Variante unmittelbar östlich der Querungshilfe. Die Gehwegbreite beträgt dort auf einem kurzen Abschnitt nur etwa 1,00 m.

 

Variantenvergleich

In den maßgebenden Richtlinien (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 2006 und Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen – EFA 2002) ist vorgesehen, dass sich zwei Fußgänger auf Gehwegen begegnen können sollen. Dazu sind eigentlich mindestens 1,80 m zuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitsräume (von 0,75 m) vorgesehen. Die im März 2007 erschienene „Checkliste für Barrierefreies Bauen der Stadt Aachen“ sieht eine Mindestbreite von 1,65 m (besser 2,00 m) für Gehwege vor.

Die RASt 2006 setzt aber auch 6,00 m als Mindestmaß für den Verkehrsraum von Linienbussen bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen fest.

Aufgrund der geringen Verkehrsstärke und den sehr selten zu erwartenden Begegnungsfällen zwischen zwei Bussen bzw. einem Bus und einem LKW ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die Erhöhung der Verkehrssicherheit der Fußgänger in diesem Fall – des etwa 70 m langen Bereichs – eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 5,70 m in jedem Fall rechtfertigt. Die Investitionskosten für beide Varianten sind etwa gleich groß.

Daher schlägt die Verwaltung die Umsetzung der ersten Variante vor. Bei dieser Variante kann die Fußgängersicherheit durch die Einrichtung der Querungshilfe und durch eine adäquate Verbreiterung der Gehwege wesentlich verbessert werden. Die eventuell selten entstehenden Beeinträchtigungen im Linienbusverkehr können wegen der geringen Verkehrsstärke und der Kürze der Engstelle in Kauf genommen werden.

 

Weiteres Vorgehen

Nach dem Beschluss des Verkehrsausschusses zur Aufnahme der Maßnahme in die „Prioritätenliste zur Erhöhung der Fußgängersicherheit durch Querungshilfen, Zebrastreifen und Schulwegsicherung“, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Beratung über den Zeitpunkt der Umsetzung. Dazu werden die in die Prioritätenliste aufgenommenen Maßnahmen hinsichtlich der Dringlichkeit ihrer Ausführung bewertet.  Der Verkehrsausschuss beschließt dann, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt in diesem Jahr umgesetzt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Haushaltsstelle 120 010 020 7852 071 „Fußgängerquerungshilfen 2008“ stehen Mittel zur Verfügung. Bei einer Umsetzung der 1. Variante ist mit Kosten in Höhe von etwa 50.000 Euro (inkl. Mehrwertsteuer zu rechnen. Sollte die Maßnahme in die Prioritätenliste aufgenommen werden, ist mit Zuwendungen in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.

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Anlagen

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