Entscheidungsvorlage - FB 51/0238/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, für die gem. Anlage 1 dieser Vorlage betroffenen 27 Einrichtungen zu beschließen:

 

  1. Neue Verträge ab 01.08.2008 hinsichtlich der Trägeranteilübernahme mit einer Laufzeit von 5 Jahren  zu schließen.
  2. Für Verträge, die zum 01.08.2008 nicht kündbar waren, eine Zusatzvereinbarung über deren Ausgestaltung über KIBIZ Bedingungen zur Rechtssicherheit aller Beteiligten zu schließen.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt für die gem. Anlage 1 dieser Vorlage betroffenen 27 Einrichtungen

 

1.   Der Neue Verträge ab 01.08.2008 hinsichtlich der Trägeranteilübernahme mit einer Laufzeit von 5 Jahren  zu schließen.

2.   Für Verträge, die zum 01.08.2008 nicht kündbar waren, eine Zusatzvereinbarung über deren Ausgestaltung über KIBIZ Bedingungen zur Rechtssicherheit aller Beteiligten zu schließen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

I Ausgangslage:

Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG – das heutige SGB VIII – ) Anfang der 90er Jahre wurde unter anderem der Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gravierend verändert  und in der Folge ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter vom vollendeten 3. bis vollendeten 6. Lebensjahres verankert.  Weitergehend wurde in den letzten Jahren durch das TAG und das KIICK  für die Kinder unter 3 Jahren Zielmargen für eine bedarfsgerechte Versorgungsquote  gesetzlich normiert.

 

Im Laufe der 90er Jahre hat es auf dieser Grundlage einen erheblichen Ausbau im Bereich der Kindertageseinrichtungen gegeben. Bei diesem Ausbau wurde dem entsprechenden politischen Konsens folgend mit dem Prinzip der Trägervielfalt ein wichtiger Rahmen für die Versorgungsstruktur in diesem Bereich gesetzt.

 

In der Folge kam es immer wieder zur Problematik, dass Träger Kindertageseinrichtungen zwar Willens waren Betreuungsangebote zuschaffen, aber den erforderlichen Trägeranteil nicht  oder nicht in voller Höhe aufbringen konnten. In diesem Fällen wurden  - nach entsprechenden Beschluss des KJA – häufig den Anträgen auf Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt Aachen stattgegeben.

Gründe für die Übernahme waren:

 

Ø       Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz (zur Zeiten wo noch keine Ausreichende Versorgungsquote erfüllt war.

Ø       Ausbau der U3-Betreuungen

Ø       Schaffung von integrativen Plätzen

Ø       Sicherstellung einer adäquaten sozialräumlichen Versorgung

 

Entsprechend den Beschlussfassungen des Kinder- und Jugendausschusses wurden mit den Trägern entsprechende Verträge über die Übernahme von Trägeranteilen geschlossen. Die hiermit verbundenen Regelungen gestalteten sich vielfältig:

 

Ø       Anteilige Trägeranteilübernahme

Ø       Volle Trägeranteilübernahme

Ø       Einrichtungsbezogene Regelungen

Ø       Gruppenbezogene Regelungen

Ø       Mietübernahme Regelungen

Ø       Sonderregelungen für integrative Kindertageseinrichtungen

 

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund des angekündigten Gesetzes zu frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinder Bildungsgesetz – KIBIZ) wurde durch den Rat der Stadt am 25.04.2007 auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses (27.03.2007) die Verwaltung beauftragt, alle vorgenannten Sonderverträge zum 01.08.2008 zu kündigen. Hiermit verbunden war die Absicht ,Rechtssicherheit und Handlungsfreiheit bzgl. der anstehenden Veränderungen durch das KIBIZ zu erhalten. In der Folge wurden – soweit möglich – alle Verträge gekündigt. Lediglich ein paar Verträge mit einer nicht kündbaren langen Laufzeit konnte nicht gekündigt werden. Bei diesen Verträgen ist jedoch deutlich, dass diese nunmehr im Geiste von KIBIZ neu auszulegen sind.

 

II Planung ab 01.08.2008

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2008/2009 ist festzustellen, dass alle von den Sonderverträgen betroffenen Einrichtungen//Gruppen//Plätze  zur Sicherstellung eines adäquaten Angebotes im Bereich der Kindertageseinrichtung für Kinder - inklusive der Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz im Alter von vollendeten 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr - dringend benötigt werden.

Darüber hinaus haben die Träger in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass sie nicht in der Lage sind, die bisher über die Sonderverträge seitens der Stadt getragenen Kosten zu übernehmen. In der Folge würde ein Abbau der relevanten Plätze erforderlich sein.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Vor dem Hintergrund, dass die vorgenannten Plätze im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung dringend benötigt werden spricht sich die Verwaltung dafür aus, dass mit den bisher betroffenen Trägern (Vergleiche Anlage 1) neue Verträge über die Übernahme von Trägeranteil/Mietzuschüssen auf der Grundlage des ab 01.08.2008 geltenden KIBIZ im Kontext der alten Sonderverträge geschlossen werden. Darüber hinaus sollen die nicht kündbaren Verträge in Absprache mit den betroffenen Trägern im Geiste von KIBIZ ausgelegt und über eine Zusatzvereinbarung Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.

 

III Finanzielle Auswertung

Derzeit ist die Verwaltung des Jugendamtes mit alle betroffenen 27 Trägern von Kindertageseinrichtungen in intensiven Verhandlungen/Gesprächen. Die Ergebnisse und die hieraus resultierenden finanziellen Konsequenzen werden als Nachtrag zu dieser Vorlage übersandt oder als Tischvorlage vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

IV Umsetzung

Wie bereits Eingangs geschildert, hat es im Bereich der Sonderverträge vielfältige Regelungen gegeben. Die Verwaltung schlägt eine Vereinheitlichung dieser Berechnungsregelungen vor. Als Möglichkeiten hierfür kommen in Betracht:

 

Ø       Gruppenbezogene Variable

Ø       Prozentualer Anteil am Einrichtungsbudget

Ø       Fixsumme

 

Eine gruppenbezogene Variable hat bereits in der Vergangenheit erhebliche Probleme in der Umsetzung aufgeworfen. Es wird erwartet, dass auch unter KIBIZ Bedingungen hiermit erhebliche Schwierigkeiten auftreten werden, da bei Veränderungen innerhalb der Einrichtungen immer wieder die Problematik auftaucht, auf welche Gruppe/Platz sich die Trägeranteile beziehen.

 

Mit der Möglichkeit von Gruppenmischungen und der damit in den nächsten Jahren bewusst gewollten Flexibilität, würde dieses Problem noch verschärft. Aus dem selben Grund scheint die Regelung über eine fixe Summe ebenfalls nicht zielführend. Hiermit würden die betroffenen Einrichtungen hinsichtlich der Übernahme des Trägeranteiles auf dem Status Quo festgeschrieben. Entwicklungen und flexible Gestaltungen der Angebotsstruktur, wie sie möglicherweise in den nächsten Jahren über die Jugendhilfeplanung eingefordert werden müssen, würde problematisch.

Aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes wird daher empfohlen die Übernahme eines Trägeranteils als prozentualen Anteil am Gesamtbudget zu regeln. Bei Einrichtungen die ohnehin im vollem Unfange vom Trägeranteil freigestellt sind, ist eine solche Regelung in der Umsetzung zum 01.08.2008 unproblematisch. Bei Trägern die zurzeit nur anteilige Trägeranteile übernommen bekommen, könnte auf der Basis der hochgerechneten anteiligen Trägeranteile zum 01.08.2008 dieser Anteil auf das Gesamteinrichtungsbudget gewichtet werden und eine entsprechende prozentuale Beteiligung der Stadt Aachen am Gesamteinrichtungsbudget fixiert werden. Der entsprechende Prozentwert ist in der Anlage 1 in der letzten Spalte ausgewiesen.

Regelungen zur Übernahme von Mietanteilen – welche über die KiBiz Refinanzierung nicht gedeckt sind- sollten gesondert geregelt und abgeschlossen werden

 

 

 

Die Verwaltung schlägt unter Beachtung der vorstehenden Empfehlungen den Abschluss  von Sonderverträgen zur Übernahme von Trägeranteilen/ Mietanteilen   mit einer Laufzeit von 5 Jahren vor.

 

 

Anlage: Übersicht Sonderverträge

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Bei PSK 060.010.010.-5318001 und 7318001 sind bisher bereits 750.000 € enthalten. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Mittel ausreichen.

 

 

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Anlagen

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