Entscheidungsvorlage - E 18/0112/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung

zustimmend zur Kenntnis. Der zum Abstellen von Fahrzeugen genutzte Bereich auf dem Friedhof vor dem Ehrenmal und der Trauerhalle wird von Fahrzeugen freigestellt und die hier aufgestellten Abfallsammelbehälter verlagert. Der Bereich wird gärtnerisch aufgewertet.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Antrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim vom

31.07.2007 regt die Verbesserung der Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge auf dem Friedhof in Lichtenbusch an.

Der derzeit als Parkplatz genutzte Bereich ist der Vorplatz der Trauerhalle und zugleich auch dem Ehrenmal zu zuordnen.

Sowohl die hier geparkten Fahrzeuge, als auch die abgestellten Abfallsammelbehälter sind an dieser Stelle weder optimal zugeordnet, noch mit der Würde des Ortes zu vereinbaren. 

Des Weiteren  besteht ein Widerspruch zur Friedhofssatzung, da gemäß § 7 Abs. (3) a) der Satzung das Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen aller Art ausgeschlossen ist.

 

Die Verwaltung schlägt  folgendes vor:

a) Die Verlagerung des Standortes für die beiden Abfallsammelbehälter

In diesem Falle werden die beiden hier überdimensionierten 1,1 cbm Container gegen zwei 240 Liter-Gefäße ausgetauscht, seitlich der Trauerhalle aufgestellt und an dieser Stelle mit einer Sichtschutzpflanzung versehen. Vor dem Ehrenkreuz wird eine kleine  Schmuckpflanzung eingebracht und die seitlich gelegenen Betonplatten werden gegen Rasen ausgetauscht.  

 

b) Die Verlagerung der Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge außerhalb des Friedhofs

Hierzu wird am 20.02.2008 ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer der am Kopfende des Zufahrtsweges befindlichen Grundstücksparzelle geführt. Über den Gesprächsverlauf wird in der Sitzung berichtet.

Im Falle der Duldung ist es vorgesehen, einen Teilbereich dieser privaten und derzeit nicht genutzten Fläche zum Abstellen von 2-3 Fahrzeugen herzurichten. Der Bereich würde mit geringem Aufwand in Eigenleistung des Aachener Stadtbetriebes egalisiert und mit Kalksteinschotter befestigt. 

Zur Eingrenzung des Fahrbetriebes würde an der Raafstraße, im Bereich der Abzweigung des Weges zum Friedhof, ein Schild mit der Gestattung der Zufahrt für gehbehinderte Friedhofsbesucher oder zum Zwecke der Be- und Entladung angebracht. Die Zufahrt auf den Vorplatz  würde unterbunden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme könnte kurzfristig erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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