Entscheidungsvorlage - FB 51/0239/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Stellungnahme des Fachbereiches Recht und Versicherung die Verwaltung zu beauftragen, sofern Plätze in Kindertageseinrichtungen von Aachener Kindern nicht besetzt sind, diese nur nach Genehmigung durch den Fachbereich Jugend mit Kindern zu belegen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Nordrhein-Westfalens haben.

 

Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Stellungnahme des Fachbereiches Recht und Versicherung die Verwaltung zu beauftragen, sofern Plätze in Kindertageseinrichtungen von Aachener Kindern nicht besetzt sind, diese nur nach Genehmigung durch den Fachbereich Jugend mit Kindern zu belegen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Nordrhein-Westfalens haben.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Kinderbildungsgesetz sieht in § 1 vor, dass es nur für Kinder gilt, die in Nordrhein-Westfalen ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Die Kindertagesstätten in der Stadt Aachen werden allerdings auch von  Kindern, die im Ausland wohnen, besucht. Dies geschieht, weil die Familien während der Kindergartenzeit ins Ausland verziehen oder weil sie Plätze in Anspruch nehmen, die voraussichtlich zur Erfüllung des Rechtsanspruches nicht benötigt werden.

 

Nach derzeitiger Ansicht des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration für das Land Nordrhein-Westfalen (MGFFI) ist nach KiBiz eine Förderung von Plätzen, die mit Kindern belegt werden, die nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wohnen, nicht möglich.

Der Petitionsausschuss hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Schultheis, bereits 2007 aufgrund eines konkreten Falles dem MGFFI empfohlen, eine entsprechende Regelung im KiBiz vorzusehen. Die Arbeitsgruppe des Städtetages hat sich gleich lautend zur Frage des Umgangs mit Kindern, die nicht in Nordrhein-Westfalen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, geäußert. Des Weiteren haben Vertreter des Fachbereichs Jugend der Stadt Aachen bei Arbeitstreffen im Ministerium die zuständigen Abteilungsleiter auf die bestehende Problematik hingewiesen. Da trotz all dieser Bemühungen das KiBiz in der bestehenden Form beschlossen wurde, hat Herr Oberbürgermeister Dr. Linden ein Schreiben an Herrn Minister Laschet gerichtet, in dem er um eine verträgliche Lösung für die betroffenen Familien bittet. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Eine abschließende Entscheidung des Ministeriums bleibt abzuwarten.  Sollte das Ministerium bei seiner bisherigen Auffassung bleiben, muss die Stadt Aachen entscheiden, wie die derzeit von auswärtig lebenden Kindern belegten Plätze finanziert werden können. Andernfalls müssten die entsprechenden Betreuungsverträge zum 31.07.2008 unter Einhaltung der vertraglichen Fristen gekündigt werden.

 

Derzeit stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

 

Wohnort

Kindergarten

Tagesstätte

unter 3

Hort

integrativ

insgesamt:

Belgien

10

11

3

4

0

28

Niederlande

12

34

4

3

0

53

 

Von den insgesamt 81 im Ausland lebenden Kindern sind mit Stand Januar 2008 in städtischen Einrichtungen 18 Kinder angemeldet. Davon sind 3 Kinder im Hort und 1 Kind jünger als 3 Jahre.

 

Parallel hierzu wird rechtsgutachtlich durch den Fachbereich Recht und Versicherungen geprüft, ob überhaupt die Regelungen des KiBiz für die im Ausland wohnenden Kinder in Bezug auf den jeweiligen Betreuungsvertrag, die Elternbeiträge, die Betriebserlaubnis sowie Fragen des Unfallversicherungsschutzes Anwendung finden.

Anderenfalls wären die Regelungen zum Betreuungsverhältnis, den Beiträgen und der Unfallversicherung durch ein privatrechtliches Rechtverhältnis zwischen der Stadt Aachen und den Eltern zu gestalten. Ob dies rechtssicher mit vertretbarem Aufwand durchführbar ist, konnte durch den Fachbereich Recht und Versicherung noch nicht geklärt werden. Unabhängig davon wären die Kosten für die Betreuung der Kinder ohne Zuschuss des Landes in voller Höhe durch die Stadt Aachen zu tragen. Dies bedeutet bei 81 Kindern und einem entfallendem Landesanteil von ca. 1/3 zusätzliche Kosten in Höhe von rund 114.000 € ausgehend von einem durchschnittlichen Betreuungsumfang von 35 Stunden wöchentlich pro Kind.

 

Anlagen:1

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich 2008 in Höhe von 47.500 € Wenigereinnahmen und ab 2009 in Höhe von 114.000 € Wenigereinnahmen bei PSK  060.010.010 -4141001 und  6141001.

 

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Anlagen

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