Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 51/0240/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen

 

  • der Kindergartenbedarfsplanung entsprechend der beigefügten Anlage 3 zuzustimmen.

 

  • die in der Vorlage näher beschriebenen Anträge der freien Träger auf Änderung des bisherigen Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2008/2009 abzulehnen.

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  • der Kindergartenbedarfsplanung entsprechend der beigefügten Anlage 3 zuzustimmen.

 

  • die in der Vorlage näher beschriebenen Anträge der freien Träger auf Änderung des bisherigen Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2008/2009 abzulehnen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Dem Kinder- und Jugendausschuss wird jährlich nach den gesetzlich vorgegebenen Grundlagen eine Kindergartenbedarfsplanung für die Tageseinrichtungen für Kinder vorgelegt. Mit in Krafttreten des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) zum 01.08.2008 tritt gleichzeitig das bisher maßgebliche Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) außer Kraft. In diesem Zusammenhang ergeben sich neue gesetzliche Rahmenbedingungen.

 

 

 

 

Methodik der Umsetzung:

 

Gründung einer Arbeitsgruppe (AG KiBiz) mit folgenden Teilnehmern:

 

   ● Vorsitzende des KJA und jugendpolitische Sprecher der im KJA vertretenden Fraktionen

   ● Vertreter von Trägern freier Jugendhilfe

   ● Dezernat II

   ● Dezernat IV

   ● Fachbereich Jugend (FB 51)

 

Die im Folgenden vorgestellten Planungsgrundlagen wurden in der AG KiBiz abgestimmt.

 

 

Elternbefragung

Eine wichtige Grundlage sowohl für die Gestaltung der Elternbeiträge als auch für die den erforderlichen Personalbedarf in jeder Einrichtung ist das voraussichtliche Buchungsverhalten der Eltern in Hinblick auf den zeitlichen Betreuungsumfang (Auftrag aus der AG KiBiz). Von den über 8.000 Anschreiben erfolgten rund 5.000 Rückläufe, die zwischenzeitlich ausgewertet werden konnten.

 

           

Sozialraumtreffen

Auf Basis der Soziallebensräume haben sich alle Leitungen von Tageseinrichtungen für Kinder zusammengesetzt und für die Bedarfsplanung nach KiBiz in jeder Einrichtung eine Gegenüberstellung der Plätze laut Betriebserlaubnis und der tatsächlichen Belegung zum 01.11.2007 sowie die Meldung der Abgänger und der vorliegenden Voranmeldungen erarbeitet.

 

 

Trägertreffen

Am 17.01.2008 wurde den freien Trägern eine erste Grundlagenplanung für die Belegungszahlen der jeweiligen Einrichtungen und die aus der AG KiBiz resultierenden Planungsregeln bei dieser Gelegenheit vorgestellt und erläutert. Gesprächsangebote über eventuell erforderliche Anpassungen wurden unterbreitet. Diese Gespräche sind erfolgt. Sie konnten in großer Mehrzahl im Konsens abgeschlossen werden. Die daraus basierende Planung wird im Folgetext näher beschrieben. Die Ergebnisse sind als Anlage 3 beigefügt.

 

 


Planungsgrundlagen:

 

Um das erste Jahr unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen möglichst reibungslos durchzuführen, wurden folgende Regelungen aufgestellt.

 

 

  „Spielregeln“:

 

   ● Übertragung des bestehenden Platzangebotes auf KiBiz (1:1)

Davon ausgehend, dass für das Stadtgebiet bisher eine bedarfsgerechte Planung nach GTK gegeben war, erfolgt eine Übertragung des bestehenden Platzangebotes im Verhältnis 1:1.

 

   ● Keine Platzzahlerhöhungen

Platzzahlerhöhungen sollen grundsätzlich vermieden werden.

 

   Keine Platzerweiterung durch zusätzliche Gruppen

Die Bildung von zusätzlichen Gruppen wird grundsätzlich nicht zugelassen. (Ausnahme bei 2 freien Trägern, wird im Folgetext näher erläutert)

 

  Mischung der verschiedenen Gruppentypen in KiBiz außer in Gruppenform II + Gruppenform I

Die 3 Gruppenformen nach Anlage zu Artikel 1 § 19 nach KiBiz (Anlage 1 der Vorlage) können miteinander vermischt  werden. Lediglich eine Kombination der Gruppenform I mit der Gruppenform II ist ausgeschlossen.

 

 

■ Grundlagen der konkreten Planung

 

   ● Bisheriges Angebot

Das bisherige Angebot wurde anhand der bestehenden Bedarfsplanung auf die neuen Gruppenformen und Betreuungszeiten übertragen.

 

   ● Kinderzahlen im Sozialraum

Die Kinderzahlen der 2- und 3-jährigen wurden nach Sozialräumen/Lebensräumen ermittelt.

So entsteht eine Übersicht über den hereinwachsenden Jahrgang.

 

   ● Gespräche mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen vor Ort

Bei den Leitungen der Einrichtungen vor Ort wurde die tatsächliche Belegung, die Zahl der Abgänge aufgrund von Einschulung oder Umzug sowie die Zahl der Voranmeldungen abgefragt.

 

   ● Elternwünsche laut Fragebogen

Die Rückläufe der Elternbefragung wurden nach Kindertageseinrichtung aufgeschlüsselt und ausgewertet.

 

 


Umsetzung

 

   ● Buchung aller Betreuungszeiten mindestens an 5 Tagen

Die angebotenen Betreuungszeiten verstehen sich gleichmäßig verteilt auf 5 Tage. Eine Aufteilung des Stundenangebotes auf eine geringere Anzahl von Tagen ist unzulässig.

 

   ● Blockzeit bzw. geteilte Zeiten bei 35 Stunden => Entscheidung des Trägers

Die Gestaltung der Öffnungszeiten unterliegt der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Ein warmes Mittagessen ist hier (wie bislang auch unter GTK) in der Regel nicht vorgesehen.

 

   ● Keine Überbelegungen ohne vorherige Absprache mit FB 51

Überbelegungen sind vorher mit FB 51 abzusprechen.

 

   ● Meldung des FB 51 ans Land zum 15.03.08 verbindlich

Zum 15.03. eines jeden Jahres muss die Zahl der jeweiligen Plätzen beim Landesjugendamt gemeldet sein. Eine verspätete Meldung hat zur Folge, dass die Finanzierung des Landes entfällt!

 

 

Empfehlungen des FB 51

 

   ● alle integrativen Gruppen 6:9

Anstelle des bisherigen Mischungsverhältnisses von 5:10 (5 integrative Plätze, 10 Kindertagesstättenplätze) wird nun seitens des FB 51 eine Mischung von 6:9 vorgeschlagen. Eine Mischung von 5:10 ist nach wie vor möglich.

 

   ● gemeinsame Betreuungsverträge

FB 51 schlägt vor, die mit den Eltern abzuschließenden Betreuungsverträge einheitlich zu gestalten. Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII erarbeitet einen entsprechenden Vertragsentwurf.

 

   ● Betreuungszeiten über 16:30 Uhr

Sofern Betreuungszeiten nach 16:30 Uhr gewünscht werden, wird ein Konzept erarbeitet werden, um eine weitere Betreuung vor Ort in der Einrichtung zu ermöglichen.

 

 

Hinweise

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind folgende Punkte ungeklärt:

  Personalvereinbarung

Zur personellen Mindestbesetzung gibt es zwischen Land, Kommunen und freien Trägern bisher keine verbindlichen Regelungen.

  Kaltmietenregelung

Es bestehen noch keine Angaben dazu, welche höchstmögliche Kaltmiete anerkannt wird.

  Kontingentierung von Plätzen für unter 3jährige Kinder

Es bleibt abzuwarten, inwieweit Kontingente für Plätze für unter 3jährige Kinder vorgesehen werden.


Weitere Planungseckdaten:

 

Soziale Brennpunkte

Das KiBiz sieht für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten eine zusätzliche Förderung vor. Der Begriff des sozialen Brennpunktes hat keine Legaldefinition erhalten und ist somit durch die jeweilige Kommune festzulegen. In der AG KiBiz wurde folgender Definition zugestimmt:

 

Einrichtungen, bei denen mehr als 50% der Familien von der Zahlung von Kindergartenbeiträgen befreit sind, werden als „Brennpunkteinrichtungen“ betrachtet und dem Land gemeldet.

 

Unter dieser Definition fallen im Stadtgebiet Aachen 28 Einrichtungen, die der beigefügten Anlage 2 im Einzelnen zu entnehmen sind.

 

Auswärtig wohnende Kinder

Hier wird auf die gesonderte Vorlage unter TOP 6.3 verwiesen.

 

 

 

Änderungsanträge:

Folgende Einrichtungen haben Anträge auf Änderung gestellt:

 

Bergdriesch 20 – Kinderladen Spielen + Lernen 72 e.V.

Hier liegt ein Antrag auf Änderung der Gruppenstruktur vor. Anstelle der bisher 17 Kindertagesstättenplätze werden jetzt 9 Plätze für Kinder von unter 3 Jahren sowie 15 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren beantragt. Die Räumlichkeiten für eine Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren sind nicht geeignet. Dem Antrag kann von daher nicht stattgegeben werden.

 

 

Freunder Landstraße 60 – Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Brand

Hier liegt ein Antrag auf Bewilligung einer 5. Gruppe für 3 bis 6jährige Kinder vor. Dem Antrag kann aufgrund der für das erste KiBiz-Jahr aufgestellten Planungsregeln aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden. Die Einrichtung beantragt gleichzeitig als armer Träger die Übernahme des Trägeranteils der Betriebskosten für diese 5. Gruppe sowie die weiteren anfallenden Kosten für Inventar und bauliche Maßnahmen zur Herrichtung der dann zusätzlich genutzten Räumlichkeiten.

 

 

Höfchensweg 35 – Studentenwerk der Kath. Hochschulgemeinde e.V.

Hier möchte die Einrichtung eine Gruppe für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren installieren sowie drei zusätzliche Plätze anbieten. Diesen Anliegen kann aufgrund der für das erste KiBiz-Jahr aufgestellten Planungsregeln aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden.

 

 

Lütticher Straße 320 – Rudolf-Steiner-Kindergarten e.V.

Diese Einrichtung hat zurzeit 3 Gruppen mit jeweils 25 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Hier liegt ein Antrag für eine Gruppe für unter 3jährige Kinder vor. Da bisher keine Kinder im Alter von unter 3 Jahren im Rahmen des § 9 IV GTK in der Einrichtung waren, ist auch hier nach den zuvor aufgestellten Planungsregeln der Antrag abzulehnen.


Schleswigstraße 3 – Kath. Kirchengemeinde St. Josef und St. Fronleichnam

Hier liegt ein Antrag auf eine zusätzliche kleine altersgemischte Gruppe vor. Diesem Antrag kann zurzeit nicht entsprochen werden. In dieser Einrichtung wird allerdings durch die Umwandlung einer Gruppe in die Gruppenform für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren der Einstieg in die Betreuung von Kindern von unter 3 Jahren ermöglicht.

 

 

Schillerstraße 10 – Studentenwerk AöR

Diese Einrichtung hat zurzeit 3 kleine altersgemischte Gruppen mit insgesamt 45 Kindern. Hier liegt ein Antrag vor auf  eine zusätzliche Gruppe für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren. Dem Antrag auf eine zusätzliche Gruppe kann aufgrund der für das erste KiBiz-Jahr aufgestellten Planungsregeln aus Sicht der Verwaltung nicht entsprochen werden.

 

 

Wilhelmstraße 49–51 – Kath. Kirchengemeinde St. Adalbert

Hier wird eine zusätzliche Gruppe für Kinder von unter 3 Jahren beantragt. Diesem Antrag kann zurzeit nicht entsprochen werden. In dieser Einrichtung wird allerdings durch die Umwandlung einer halben Gruppe in die Gruppenform für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren der Einstieg in die Betreuung von Kindern von unter 3 Jahren ermöglicht.

 

 

Wiesenweg 26 – Pfarre St. Heinrich

Hier liegt ein Antrag auf Umwandlung von 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren vor. Da bereits 4 Kinder im Rahmen der Vorschriften des § 9 IV GTK in der Einrichtung eingebunden waren, ist die Umwandlung für eine Gruppe in der Planung vorgesehen, die zweite Gruppe für diesen Altersbereich muss dagegen abgelehnt werden.

 

 

Fazit:

Nach Abwägung der Trägerwünsche und den zugrunde liegenden Planungsüberlegungen sieht FB 51 zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit den Anträgen der Träger zu entsprechen. Um das erste Jahr unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen möglichst reibungslos durchzuführen, sollte eine Veränderung der Gruppenlandschaft noch vermieden werden. Bei der derzeitigen hohen Versorgungsquote im Stadtgebiet Aachen würden Erweiterungen der Gruppenangebote in den vorstehend genannten Einrichtungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gruppenschließungen in anderen Einrichtungen führen.

 


Entwicklung im Bereich der Plätze für Kinder von unter 3 Jahren:

 

 

Im Januar 2006 wurde die Verwaltung des Jugendamtes durch Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses beauftragt, einen Bedarfsplan für die Errichtung von Betreuungsplätzen unter 3-jähriger Kinder zu erarbeiten. In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 27.03.2007 wurde erstmalig ein Bedarfsplan durch das Jugendamt vorgelegt.

Der Ausbau der Plätze für unter 3-jährige Kinder in institutionellen Einrichtungen wurde auch für das neue Kindergartenjahr 2008/2009 weiter verfolgt. Dazu wurden die Plätze nach dem ab dem 01.08.2008 geltenden KiBiz ermittelt. Die Möglichkeit, freie Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren für unter 3-jährige Kinder zu nutzen (§ 9 IV GTK), ist nach KiBiz ausgeschlossen.

 

 

Ausgehend hiervon stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

 

 

Institutionelles Angebot:

588 Plätze

 

Privatgewerbliche Angebote:

122 Plätze

 

Sog. andere Betreuungsformen:

220 Plätze

= 742 Plätze

Tagesmütter:

400 Plätze

 

Insgesamt:

1330 Plätze

 

 

 

Damit ergibt sich bei 4884 Kindern, die im Zeitraum vom 01.08.2005 bis 31.12.2007 geboren wurden, sowie einer Prognose für den Zeitraum 01.01.2008 bis 31.07.2008 von 1176 Kindern (davon ausgehend, dass die durchschnittlichen Geburtenzahlen in der Stadt Aachen in den vergangenen Jahren sowohl Sommer- als auch Winterhalbjahr betreffend gleich bleibend waren) eine Versorgungsquote in Höhe von 21,95 %.

 

Hiermit wird auch dem Erfordernis nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz Rechnung getragen, wonach jeweils zum 15.03. eines jeden Jahres eine Berichterstattung an die Politik erfolgen soll.

 


Hortangebote:

 

 

Robert-Koch-Straße 1a – SKF

Der Hort Robert-Koch-Straße betreut ausschließlich Kinder ab dem 5. Schuljahr mit besonderem Förderungsbedarf. Dieses Angebot soll für das kommende Kindergartenjahr aufrecht erhalten bleiben.

 

 

Holsteinstraße – Caritas Lebenswelten

Es handelt sich um die einzige integrative Horteinrichtung im Stadtgebiet Aachen. Dieses Angebot soll für das kommende Kindergartenjahr aufrecht erhalten bleiben.

 

 

Bendstraße – Eurojugend

Um das noch nicht ausreichende OGS-Angebot in der Umgebung aufzufangen, soll dieses Angebot für das kommende Kindergartenjahr aufrecht erhalten bleiben.

 

 

Trierer Str. 35 - Zauberhut

Der KJA hat mit Beschluss vom 27.11.2007 zugestimmt, dass die Einrichtung Zauberhut mit einer Hortgruppe mit max. 25 Kindern in ihrer eigenen Immobilie erhalten bleibt, bis die erforderlichen Umbauten der Montessori-Grundschule-Mataréstraße fertig gestellt sind, längstens jedoch bis zum 31.07.2009, dann nach dem geltenden KiBiz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Allgemein

 

Auf der Grundlage der nunmehr vorliegenden Planungsergebnisse für das Kindergartenjahr 2008/2009 wurden die damit verbunden finanziellen Auswirkungen  neu kalkuliert. In die Kalkulation eingeflossen sind auch alle Empfehlungen und damit verbunden die Vorschläge zur Beschlussfassung zu den nachfolgenden Top´s 5.2, 5.4und 5.5. Da die Gespräche und Verhandlung zu Top 5.6 mit dem Kreis Aachen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen waren, wurde - vorsichtshalber – die weitere Förderung dieses Betriebskindergarten unter KiBiz-Bedingungen unterstellt. Je nach Beschlussfassung werden sich folglich diese Werte verändern. Insgesamt wird dies jedoch nur marginalen Einfluss auf die Gesamtsummen haben. 

 

Mit der vorliegenden Kalkulation werden die Ergebnisse der ersten Einschätzung zu den KiBiz Auswirkungen von Anfang Januar – vgl. Top „Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.08.2008“ der Sitzung des KJA´s vom 29.01.2008 - konkretisiert.

 

Vergleich Planungsergebnis zur Januareinschätzung

 

In Anlage 5 wird eine Finanzübersicht über die nunmehr aktuellen Werte aufgrund der Planungsergebnisse mit den alten Kalkulationswerten gegenübergestellt. Erfreulicherweise ist festzustellen, dass es bezogen auf die Gesamtsummen in Verhältnis zu den Größenordnungen aber auch absolut nur marginale Erhöhungen gibt. So steigt die Summe der förderungsfähigen Betriebskosten nach dem KiBiZ (nachrichtlich angegeben) bezogen auf das Kindergartenjahr lediglich um ca. 750.000 € ( +1,6% ) auf nunmehr 47.626.800 €. Damit verbunden steigt die Nettobelastung für die Stadt Aachen um ca. 345.000 € ( +1,1% ). Im Ergebnis bedeutet dies, das die Annahme, dass Aachen im Grundsatz schon unter GTK-Bedingungen ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder vorgehalten hat, zutreffend war.

 

Die v.g. marginalen Kostensteigerungen sind in der Hauptsache durch die Schaffung von zusätzlichen U 3 Betreuungsplätzen – hiermit folgt die Verwaltung dem Auftrag möglichst auch im kommenden Kindergartenjahr 100 zusätzliche U3 Plätze zu schaffen – und Verschiebungen in den Betreuungsintensitäten insbesondere der Gruppe III begründet. In der Anlage 6 ist eine Übersicht über die Veränderungen der Platzzahlen dargestellt ( GTK-Verteilung, Verteilung nach der ersten Einschätzung im Januar und Planungsergebnis) dargestellt.

 

Vergleich Planungsergebnis zum GTK

 

In der Anlage 7 ist das jetzige Planungsergebnis in seinen finanziellen Auswirkungen bezogen auf ein Kindergartenjahr der seinerzeit hochgerechneten GTK-Förderung gegenübergestellt. Ursprünglich war hier eine Erhöhung der Nettobelastung für die Stadt Aachen von ca. 800.000 € kalkuliert. Diese Nettobelastung erhöht sich jetzt folgerichtig um ca. 345.000 €  auf gerundet 1.145.000 €.

Unter Bezugnahme auf o.a. Ausführungen zu den strukturellen Veränderungen ( Erhöhung der U 3 Plätze und Veränderungen der Betreuungsintensitäten ) ist dieser Vergleich jedoch nur noch bedingt tragbar, da die Mehrbelastung nicht mehr nur rein auf das KiBiz– sondern auch auf das Ergebnis der Jugendplanung- zurückzuführen ist.

 


Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen für das Jahr 2008

 

In seiner Haushaltssitzung am 29.01.2008 hat der KJA die Beratung der Haushaltspositionen im Bereich der Kindertagesstätten auf die Sitzung am 27.02.2008 verschoben, um mit den dann feststehenden Planungsergebnissen beraten zu können. Aus diesem Grunde wurden entsprechende Änderungsanträge zurückgestellt.

 

In der Anlage 8 ist eine Übersicht über die erwarteten Haushaltsveränderungen für das Haushaltsjahr 2008 in Vergleich zu den bisherigen Werten der Veränderungsnachweisung beigefügt.  Die Werte  wurden entsprechend den vorliegenden Ergebnisse im Verhältnis 7/12 GTK und 5/12 KiBiz ermittelt. Einkalkuliert ist ebenfalls ein Maximalbetrag für den Abschluss von Sonderverträgen in bisheriger Höhe (vgl. Top 5.5), auch wenn die finanziellen Ergebnisse zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht bekannt waren. Weiterhin wurde im Bereich der Einnahmen erwartete Nachzahlungen aus der Spitzabrechnung 2005 sowie zusätzliche Einnahme für die Erstattungen im Bereich der integrativen Plätze einkalkuliert.

 

Die Einnahmen – Zuweisungen vom Land – werden erfreulicherweise wie eingeschätzt  mit einem Zuwachs von ca. 1,87 Mio im Verhältnis zu den Werten mit Stand  der Veränderungsnachweisung kalkuliert. Die Einnahmen aus Elternbeiträgen bleiben unverändert ( Stand Beschlussfassung Elternbeitragssatzung). Hier hat seinerzeit der KJA und der Rat der Stadt aufgrund der frühen – aber auch notwendigen Beschlussfassung – in Kauf genommen, dass evtl. notwendige Erhöhungen nicht anteilig über die Elternbeiträge refinanziert werden können. Aktuell bedeutet dies, das die Steigerung der anerkennungsfähigen Betriebskosten um ca. 750.000 nicht anteilig mit 13% ( = 97.500€) refinanziert werden können.

 

Im Bereich der Zuschüsse an freie Träger ist eine Erhöhung um 370.000 € erforderlich

 

 

 

 

Anlagen:  8

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die nachfolgenden finanziellen Auswirkungen fassen die TOP´s 5.1, 5.2, 5.4 und 5.5 zusammen:

Für 2008 ergeben sich folgende Auswirkungen

PSK 060.010.010.-4141001 und 6141001 Mehreinnahmen von 1.873.000 €

PSK 060.010.010.-5318001 und 7318001 Mehrausgaben von 366.100€

PSK 060.010.010.-4321001 und 6321991 Wenigereinnahmen von 306.000 €

( Elternbeiträge, vgl. Beschluss vom 29.01.2008)

 

Für 2009 ergeben sich folgende Auswirkungen

PSK 060.010.010.-4141001 und 6141001 Mehreinnahmen von 3.918.000 €

PSK 060.010.010.-5318001 und 7318001 Mehrausgaben von 3.463.100€

PSK 060.010.010.-4321001 und 6321991 Wenigereinnahmen von 1.320.000 €

( Elternbeiträge, vgl. Beschluss vom 29.01.2008)

 

 

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Anlagen

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