Kenntnisnahme - FB 40/0173/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Personaleinsatz im Bereich der Offenen Ganztagsschulen,hier Organisationsaufgaben der städtischen OGS-Koordinatorinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 40/2, Frau Jansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.03.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stelle einer OGS-Koordinatorin ist in dem vom Rat der Stadt verabschiedeten „Leitkonzept zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Aachen“ als personeller Standard formuliert. Die Verwirklichung des hohen Anspruchs, den die Stadt Aachen mit diesem Leitkonzept an die außerunterrichtlichen Maßnahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich stellt, erfordert einen hohen Planungs- und Organisationsaufwand der Koordinatorin.
Demnach ist die Koordinatorin in der Offenen Ganztagsschule neben der Schulleitung hauptverantwortliche Ansprechpartnerin für alle Beteiligten und trägt die Verantwortung für den gesamten Ablauf und die Koordination der OGS im Hinblick auf die Schnittstellen Sekretariat, Schulleitung, Verwaltung und alle weiteren Kooperationspartner. Die Koordinatorin ist darüber hinaus erste Ansprechpartnerin für Verwaltung, Schulleitung, Lehrer, Eltern und Kinder.
Sie muss in der Lage sein, das Betreuungsteam zu leiten und entsprechende Führungsqualitäten aufweisen. Sie trägt die Verantwortung für alle Bereiche in der OGS und muss neben ihrer pädagogischen Arbeit ein hohes Maß an Kreativität und Organisationsfähigkeit mitbringen, um den hohen Stellenanforderungen in dem komplexen OGS-Gebilde gerecht werden zu können.
Bei der Offenen Ganztagsschule handelt es sich nicht um eine reine Betreuungsmaßnahme, sondern um ein zusätzliches Bildungs- und Förderangebot, das in seiner Komplexität eines hohen Koordinationsaufwands bedarf. Die außerunterrichtlichen Maßnahmen der OGS sind nach dem OGS-Konzept der jeweiligen Schule kind- und bedarfsgerecht zu organisieren. Der hierfür erforderliche Zeitbedarf kann nicht für alle OGS-Schulen allgemein beziffert werden, sondern richtet sich jeweils nach der Schule und ihrem pädagogischen Gesamtkonzept sowie dem OGS-Konzept, den örtlichen Gegebenheiten und der Art des Angebotes.
In der Anlage sind die hauptsächlichen Organisationsaufgaben der Koordinatorin aufgelistet. Diese Liste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Organisationsaufgaben erfordern auch von den Koordinatorinnen freier Träger einen Zeitaufwand in Höhe eines durchschnittlichen Arbeitsanteils von 50%.
Der Verein Betreute Grundschulen hat das Anforderungsprofil für eine OGS-Koordinatorin in einer ausführlichen Stellenplatzbeschreibung festgehalten, die ebenfalls in der Anlage beigefügt ist. Auch dort geht man von einem Arbeitsanteil von mindestens 50% für Koordination aus. Je nach Besonderheit der Schule, z.B. in sozialen Brennpunkten, geht man von einem Organisationsanteil der Koordinatorin von bis zu 100% aus. Hier ist jedoch zu beachten, dass dort auch Koordinationsaufgaben zusätzlich von weiteren Kräften in der Verwaltung des Vereins übernommen werden, was bei den Schulen, die mit städtischem Personal arbeiten, nicht der Fall ist.
Die Situation stellt sich bei anderen freien Trägern ähnlich dar.
Falsche, zu geringe oder fehlerhafte Organisation kann in der Offenen Ganztagsschule unter Umständen dramatische Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist an den tödlichen Unfall eines Kindes in der David-Hirsch-Schule zu erinnern, bei dem seitens des Gerichts eklatante Organisationsmängel heftig kritisiert wurden. Im Bezug auf die Sicherstellung der Aufsichtspflicht trägt folglich die Koordinatorin in der OGS ein hohes Maß an Verantwortung.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund erfolgte die Festlegung des 50%igen Koordinationsanteils in der Arbeitsplatzbeschreibung der städtischen Kräfte im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung am 13.08.2007 mit allen betroffenen Schulleitungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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